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Höherstufung - trotzdem weniger Entgelt + Zurückzahlung

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SVAbackagain:
Solange die wesentliche Frage nicht konkret beantwortet ist, sind Spekulationen ebenso obsolet wie das Gebrabbel von Lohngruppen und Erfahrungsstufen, die es beide im TV-L nicht gibt.

Kondor:
@SVAbackagain: Ab Januar letzten Jahres ist mein Arbeitsbereich neu bewertet worden. Ich arbeite seit mehr als drei Jahren in einen Bereich, der neu geschaffen wurde, daher ist nachträglich eine "Neueinordnung" erfolgt. Auch mit dem Ziel, mehr Gehalt zu bekommen.

MoinMoin:
Relevant ist nicht was sich der AG bzgl. Neueinordnung oder Ziele oder so etwas ausdenkt.
Oder wann er wie warum auch immer etwas bewertet.

Tariflich relevant ist, wann wurden dir die Aufgaben übertragen.
Und wenn seit mehr als drei Jahren dir keine neuen Tätigkeiten  Übertragung wurden, sondern der AG einfach nur später seine Rechtsmeinung bzgl. der korrekten Eingruppierung geändert hat und jetzt der Meinung ist, dass du EG11 eingruppiert bist, dann bist du seit Anfang an so eingruppiert, auch wenn du das Geld nicht erhalten hast.

Also würde ich an deiner Stelle den AG darauf hinweisen, dass du seit Anbeginn in der EG11 warst und du dementsprechend auch nicht zum 1.1.22 höhergruppiert wurdest und somit deine Stufe sich auch nicht geändert hat.

SVAbackagain:

--- Zitat von: Kondor am 03.03.2023 14:32 ---@SVAbackagain: Ab Januar letzten Jahres ist mein Arbeitsbereich neu bewertet worden. Ich arbeite seit mehr als drei Jahren in einen Bereich, der neu geschaffen wurde, daher ist nachträglich eine "Neueinordnung" erfolgt. Auch mit dem Ziel, mehr Gehalt zu bekommen.

--- End quote ---

Eingruppierung hat mit irgendeiner Bewertung nichts zu tun. Wann hat sich die auszuübende Tätigkeit verändert?

Kondor:
@SVAbackagain: Die Tätigkeiten haben sich über die Jahre erweitert, aber nicht grundlegend geändert. Da es sich um ein für die Verwaltung untypischen Bereich handelt, war eine Eingruppierung wohl nicht ganz einfach und wurde versucht, nachträglich von meinen Vorgesetzen zu meinen Gunsten zu korrigieren.

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