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[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens

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Prüfer SH:
Das spräche ja für einen Rückzieher. Ging es um einen Funktionsposten?

dimi45:

--- Zitat von: Organisator am 04.03.2023 15:11 ---Nein und keine

--- End quote ---

habe die Antwort erst jetzt gelesen. Also gibt es nichts dazu. d.h. Man kann es unendlich unbesetzt lassen?

dimi45:

--- Zitat von: Prüfer SH am 04.03.2023 15:16 ---Das spräche ja für einen Rückzieher. Ging es um einen Funktionsposten?

--- End quote ---

In dem Fall schon.

Prüfer SH:
Und du hattest dich beworben und bis heute gar nichts gehört?

Organisator:

--- Zitat von: dimi45 am 04.03.2023 15:17 ---
--- Zitat von: Organisator am 04.03.2023 15:11 ---Nein und keine

--- End quote ---

habe die Antwort erst jetzt gelesen. Also gibt es nichts dazu. d.h. Man kann es unendlich unbesetzt lassen?

--- End quote ---
Es steht im Ermessen des Dienstherren, Dienstposten zu schaffen und zu besetzen oder auch abzuschaffen oder unbesetzt zu lassen.
Zum guten Ton wurde jedoch gehören, zumindest Mal nen Sachstand zu geben.

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