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[Allg] Dauer Auswahlverfahren für Besetzung des Dienstpostens
dimi45:
--- Zitat von: Prüfer SH am 04.03.2023 18:31 ---Und du hattest dich beworben und bis heute gar nichts gehört?
--- End quote ---
Genau so ist es. Im Sommer hieß es, es ist Urlaubszeit, und wir machen im September weiter ( Auswahlverfahren ) dann war wieder Ruhe, und im Februar 2023 war eben Erlass zwecks Anlassbeurteilung als Grund gesagt, jetzt liegt angeblich dieser Erlass vor, und es wird weiter gemacht.
Als ich nachfragte, wo ich diesen Erlass nachlesen kann, wurde mir gesagt, dass dieser nur für Intern vorgesehen ist. Wobei ein Erlass wird ja soviel ich weiß vom JUM schriftlich erstellt, den auch jeder nachlesen könnte. Deshalb ist es sehr komische Antwort.
clarion:
Ich fürchte, es ist ein Nasenfaktorverfahren. Die Person, die man ausgesucht hat, hat vermutlich eine schlechtere Regelbeurteilung als die Person, die man aus welchen Gründen auch immer, nicht auf dem Posten sehen will.
Man kann durch regelmäßiges Nachfragen nerven und klar machen, dass man das Thema nicht unter den Tisch fallenmlassen wird. Mehr kann man aber nicht tun.
Prüfer SH:
Du müsstest aber wegen der Bewerbung irgendetwas hören dazu. Und wenn es nur der Hinweis ist, dass die Ausschreibung zurückgezogen wurde. Ich würde unbedingt beim Personalrat fragen. Der muss die Entscheidung mitgetragen haben.
dimi45:
--- Zitat von: Prüfer SH am 05.03.2023 08:38 ---Du müsstest aber wegen der Bewerbung irgendetwas hören dazu. Und wenn es nur der Hinweis ist, dass die Ausschreibung zurückgezogen wurde. Ich würde unbedingt beim Personalrat fragen. Der muss die Entscheidung mitgetragen haben.
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Die Ausschreibung läuft weiter, d.h. und das ist ja genau das Problem! Man hat keine Möglichkeit, damit meine ich rechtlich, auf diesen Zustand Einfluss zu nehmen. Ich meine damit, wenn es bestimmte Fristen rechtlich gesehen da wären, oder Sonstiges. Seit 9 Monaten ist die Stelle unbesetzt. Und es passiert nichts!
dimi45:
--- Zitat von: clarion am 05.03.2023 08:25 ---Ich fürchte, es ist ein Nasenfaktorverfahren. Die Person, die man ausgesucht hat, hat vermutlich eine schlechtere Regelbeurteilung als die Person, die man aus welchen Gründen auch immer, nicht auf dem Posten sehen will.
Man kann durch regelmäßiges Nachfragen nerven und klar machen, dass man das Thema nicht unter den Tisch fallenmlassen wird. Mehr kann man aber nicht tun.
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Das kann natürlich sein. In Bezug auf diese Problematik, ist hier das große Problem, dass der Gesetzgeber dazu keine rechtliche Grundlagen geschaffen hat, und die Dienststelle diesen Zustand quasi ewig so lassen kann.
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