Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Beamte mit 40?
Nadine85:
Hallo
Ich überlege gerade, ob ich mich verbeamten lassen soll.
Zu meiner Situation:
ich bin 40 Jahre alt, seit 9 Jahren angestellt, als Lehrerin in Bayern an einer privaten Schule.
Jetzt gibt es die Option zur Stadt zu wechseln und mich verbeamten zu lassen.
Natürlich muss ich da sehr stark das pro und wider abwägen.
Vielleicht kann mir hier geholfen werden:
Meine Jahre als angestellte Lehrerin werden mir nicht für die Pension angerechnet.
Ich habe jetzt bereits einige Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Wird mir dann zu meiner Pension (so wie es aussieht 46%) ein Teil meiner Rente ergänzt?
Wie verhält es sich mit der privaten Krankenkasse? Ich habe zwar einen Beratungstermin, möchte aber gerne mit etwas Vorwissen in dieses Gespräch: erhöhen sich die Beiträge (ich bin aktuell zu 50% Beihilfeberechtigt) im Laufe der Jahre?
Lohnt es sich überhaupt von der gesetzlichen in die private Krankenkasse zu wechseln?
Muss ich an noch etwas denken?
Viele Grüße und danke schonmal
Prüfer SH:
Vorab empfehle ich, ähnliche Threads durchzuforsten, da erkennt man mit Sicherheit noch den ein oder anderen Vor- oder Nachteil.
Zur Rentenfrage:
Die Rente wird grundsätzlich neben der Pension gezahlt. Sie ist allerdings begrenzt auf den Betrag, den du mit 71,75% Pensionsansprüchen hättest. Kenne keinen einzigen Fall einer Kürzung / Anrechnung.
Zur Versicherungsfrage:
Erst mal hängt der Beitrag natürlich stark vom Gesundheitszustand und möglichen Vorerkrankungen ab. Sollte das positiv laufen, können und werden die Beiträge auch steigen, in der Regel moderat um wenige Prozentpunkte. Ob sich ein Verbleib in der gKv lohnt, hängt auch vom Bundesland ab, ob es Zuschüsse gibt, oder ob du nicht nur den AN- sondern auch den AG-Anteil bezahlen darfst. Falls jemand mit Vorerkrankungen in die PV wechseln möchte, kann auch die sogenannte Öffungsklausel für sich unter Beachtung der Formalien beanspruchen, dieser Tarifi ist deutlich günstiger, beinhaltet allerdings auch nur die Basisversorgung.
Allgemein wäre ja noch interessant, in welchem Amt du eingestellt wirst und wie die Aussichten auf Beförderungen sind. Darüber hinaus spielt auch die Familiensituation eine nicht unerhebliche Rolle (siehe Thread zur amtsangemessenen Alimentation).
Ich hoffe, ich konnte wenigstens ein bisschen helfen. Es gibt einfach sehr viel zu dem Thema, deshalb auch der Verweis auf andere Threads.
clarion:
Die Öffnungsaktion beinhaltet nicht die Basisversorgung!
Mit der Öffnungsaktion bekommt man den normalen Beamtentarif, der die höhere Gebührensätze beim Arzt abdeckt und die Festbeträge für ( die meisten) Hilfsmittel sind auch höher als bei der GKV. Einen Beihilfeergänzungstarif wird es mit Öffnungsaktion aber nicht geben.
D.h. wenn die Beihilfe zahlt, zahlt auch die PKV, dann aber die höheren Sätze, so dass man beim Arzt auch bei der Öffnungsaktion gern gesehen ist.
Ich selbst habe mich mit 40 Jahren und dem Wissen, auf die Öffnungsaktion zurück greifen zu müssen, verbeamten lassen. In meinem Bundesland gibt es bis heute keine pauschale Beihilfe. Hätte es die gegeben, wäre ich wahrscheinlich in der GKV geblieben, obwohl ab A13 aufwärts die pauschale Beihilfe noch mmer etwas teurer als 50% Beihilfe und Öffnungsaktion ist.
Es gibt einige Threads zum Thema Verbeamtung mit 40 plus. Im höheren Dienst lohnt es eigentlich immer. Ob man in die PKV geht oder in der GKV bleibt, hängt von folgenden Fragen ab: Gibt es die pauschale Beihilfe? Gibt es mitzuversichernde Kinder oder Kinderwunsch? Möchte man viele Jahre in signifikanten Umfang Teilzeit arbeiten?
Prüfer SH:
--- Zitat von: clarion am 06.03.2023 06:29 ---Die Öffnungsaktion beinhaltet nicht die Basisversorgung!
Mit der Öffnungsaktion bekommt man den normalen Beamtentarif, der die höhere Gebührensätze beim Arzt abdeckt und die Festbeträge für ( die meisten) Hilfsmittel sind auch höher als bei der GKV. Einen Beihilfeergänzungstarif wird es mit Öffnungsaktion aber nicht geben.
D.h. wenn die Beihilfe zahlt, zahlt auch die PKV, dann aber die höheren Sätze, so dass man beim Arzt auch bei der Öffnungsaktion gern gesehen ist.
Ich selbst habe mich mit 40 Jahren und dem Wissen, auf die Öffnungsaktion zurück greifen zu müssen, verbeamten lassen. In meinem Bundesland gibt es bis heute keine pauschale Beihilfe. Hätte es die gegeben, wäre ich wahrscheinlich in der GKV geblieben, obwohl ab A13 aufwärts die pauschale Beihilfe noch mmer etwas teurer als 50% Beihilfe und Öffnungsaktion ist.
Es gibt einige Threads zum Thema Verbeamtung mit 40 plus. Im höheren Dienst lohnt es eigentlich immer. Ob man in die PKV geht oder in der GKV bleibt, hängt von folgenden Fragen ab: Gibt es die pauschale Beihilfe? Gibt es mitzuversichernde Kinder oder Kinderwunsch? Möchte man viele Jahre in signifikanten Umfang Teilzeit arbeiten?
--- End quote ---
Danke für die Aufklärung hinsichtlich der Öffnungsaktion, das war mir bisher nicht so bewusst. Ein solcher Schritt steht demnächst in meinem Umfeld an. Bisher hatte der Versicherungsvertreter diese Klausel immer nur madig geredet (man sei nicht gern gesehen bei Ärzten, man muss viel zuzahlen usw.). Schade, dass solche Äußerungen alle aus finanzieller Motivation getroffen werden, ohne Rücksicht auf Vorerkrankungen und ohne Verständnis, dass es für viele einfach nicht erschwinglich ist, 500€+ für 50% KV zu bezahlen.
bettelmusikant:
"Meine Jahre als angestellte Lehrerin werden mir nicht für die Pension angerechnet." Moment, bist Du Dir da sicher? Wirst Du bei der Stadt auch als Lehrerin tätig sein?
Art 19 BaybeamtVG Sonstige Zeiten
Die Zeit, während der ein Beamter oder eine Beamtin
[...]
b)hauptberuflich im Dienst öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften oder ihrer Verbände (Art. 140 des Grundgesetzes) oder im öffentlichen oder nichtöffentlichen Schuldienst oder
[...]
kann als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, die Zeit nach Nr. 1 Buchst. a und Nr. 3 jedoch höchstens bis zur Hälfte und in der Regel nicht über zehn Jahre hinaus.
Trifft das nicht vielleicht zu?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version