Autor Thema: Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung  (Read 1932 times)

TobiKern

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Hallo zusammen,

ich arbeite bei der Bundespolizei im gehobenen Polizeivollzugsdienst (BesGr. A9) und bin bereits seit mehreren Jahren BaL. Durch mein Studium bei der Polizei bin ich ebenfalls Diplom-Verwaltungswirt (FH).

Beruflich würde ich mich schon gerne länger neu orientieren. Ich bewerbe mich gerade in einer Großstadt auf eine Dauerausschreibung zur Verstärkung der Verwaltung auf eine Stelle mit rechtlichem Hintergrund. Als Voraussetzung ist u.a. der Diplom Verwaltungswirt gewünscht. Soweit so gut.

In der Ausschreibung ist außerdem erwähnt, dass für bereits verbeamtete Bewerber die Möglichkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis der u.a BesGr. A9 - A10 besteht.

Hat jemand hiermit schonmal Erfahrungen gemacht. Bzw. wäre der Wechsel so einfach möglich oder kann sich mein jetziger Dienstherr weigern mich gehen zu lassen. Und was wäre hierzu eine Alternative? (Kündigen und neu als Beamter eingestellt werden?)

Viele Grüße

Warzenharry

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Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
« Antwort #1 am: 07.03.2023 11:43 »
Grundsätzlich kann der Dienstherr Gründe vorbringen, welche einen Wechsel verhindern würden.
Je nach Dienstposten, also dessen Zweck und wie Häufig dieser DP in deiner Behörde vorkommt/besetzt ist, wird es dann evtl. schwierig.

Ebenso grundsätzlich ist aber auch ein Beamtenraum durch die Stadt möglich. Dazu müsste dich die Stadt einfach nur in ein Beamtenverhältnis ernennen und der Drops wäre gelutscht.

Dies wird aber i.d.R. nicht passieren.

Beamter23

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Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
« Antwort #2 am: 08.03.2023 08:45 »
Wie läuft das bei einer Raubernennung mit den bisher erworbenen Pensionsansprüchen? Muss man da etwas beachten?

Wird man dann nochmal amtsärztlich untersucht, obwohl man bereits BaL ist?


bettelmusikant

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Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
« Antwort #3 am: 08.03.2023 08:58 »
Du erwirbst keine Pensionsansprüche, du hast ruhegehaltfähige Dienstzeiten, die berücksichtigt werden müssen/sollen/können. Sofern du bisher verbeamtet wirst, ist afaik in JEDEM Beamtenversorgungsgesetz diese Zeit als zwingend ruhegehaltfähige Dienstzeit genannt. Der Hintergrund, wer die Versorgungslasten zu tragen hat und wie die geteilt werden, müsste dich dann eigentlich nicht kümmern.

Ob eine erneute Untersuchung stattfindet, ist je nach Behörde unterschiedlich. Wir (Behörde vergleichbar auf Landesebene) machen es immer, sofern der Versorgungslastenträger (Bundesland) gegenüber dem bisherigen Versorgungslastenträger wechselt.

Bl3nder

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Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
« Antwort #4 am: 13.03.2023 07:24 »
Interessant ich befinde mich gerade in genau der gleiche Situation ( jedoch bin Ich nur im minderwer...... ich meinte mittleren Dienst) ich habe meine personalbearbeitende Stelle angeschrieben diese wollen gerne 3 Monate Bearbeitungszeit ( eventuell als Tipp zu beachten)

Matze1986

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Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
« Antwort #5 am: 13.03.2023 08:02 »
Interessant ich befinde mich gerade in genau der gleiche Situation ( jedoch bin Ich nur im minderwer...... ich meinte mittleren Dienst) ich habe meine personalbearbeitende Stelle angeschrieben diese wollen gerne 3 Monate Bearbeitungszeit ( eventuell als Tipp zu beachten)

Wenn Sie auch im Polizeivollzugsdienst sind, dürfte das für Sie schwierig bis unmöglich werden.
Anders als im gD bekommen Sie keinen "zivil" verwertbaren Berufsabschluss mit dem man ggf. die Laufbahnbefähigung für den mntD feststellen könnte.

Thomber

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Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
« Antwort #6 am: 14.03.2023 12:51 »
Interessant ich befinde mich gerade in genau der gleiche Situation ( jedoch bin Ich nur im minderwer...... ich meinte mittleren Dienst) ich habe meine personalbearbeitende Stelle angeschrieben diese wollen gerne 3 Monate Bearbeitungszeit ( eventuell als Tipp zu beachten)

Wenn Sie auch im Polizeivollzugsdienst sind, dürfte das für Sie schwierig bis unmöglich werden.
Anders als im gD bekommen Sie keinen "zivil" verwertbaren Berufsabschluss mit dem man ggf. die Laufbahnbefähigung für den mntD feststellen könnte.


Leider wahr.  Ich kennen auch keinen Fall, wo ein Polizist in die Verwaltung wechseln durfte unter Beibehaltung von Besoldung usw..   Der FH-Abschluss heißt zwar auch Diplom-Verwaltungswirt ABER das hilft nichts.   

In der Justiz bei den Gerichten (Rechtspfleger) gibt es auch diesen Abschluss, aber das heißt nicht, dass man als Verwaltungsinspektor nun wechseln dürfte zur Rechtspflege  (zumal Rechtspfleger ja mit A10 gleich beginnen)
Also...andere Laufbahn...anderer Job.    Bei allem Wohlwollen könnte man am Ende wohl maximal sagen:  Ja, ok, Bildungsvoraussetzung ntgD passt aber dir fehlen Hauptberufliche Zeiten im ntgD.  oder?

lotsch

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Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
« Antwort #7 am: 14.03.2023 18:56 »
Ich bin damals von der Bundeswehrverwaltung zur Kommune gewechselt. Ich habe die Bundeswehr nicht um Erlaubnis gefragt. Ich bekam eine Ernennungsurkunde von der Kommune, die habe ich dann der Bundeswehr vorgelegt und war ab dem Ernennungsdatum bei der Bundeswehr automatisch entlassen. Ging alles problemlos.

Bl3nder

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Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
« Antwort #8 am: 16.03.2023 07:02 »
Ich werde mich nächste Woche eben melden und schreibe für die die es interessiert einmal alles nieder

Thomber

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Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
« Antwort #9 am: 16.03.2023 14:26 »
Ging alles problemlos.
Hat aber alles nichts mit dem Sachverhalt zu tun.

Casa

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Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
« Antwort #10 am: 28.03.2023 16:14 »
Warum genau benötigt eine Kommune einen Diplom-Verwaltungswirt Fachrichtung Polizeivollzugsdienst?
Und nur weil der Abschluss Diplom-Verwaltungswirt heißt, bedeutet das nicht, dass er für Stellen im gehobenen Verwaltungsdienst qualifiziert.

Für den Verwaltungsdienst fehlt die Laufbahnbefähigung. Es gibt aber, je nach Landesrecht, Möglichkeiten, diese im Rahmen des Wechsels, verkürzt nachzuholen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Ghjkl

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Antw:Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
« Antwort #11 am: 28.03.2023 16:41 »
Meiner Meinung nach dürfte das schwierig werden mit dem Wechsel zur Kommune. Der Dienstherr kann das relativ leicht verhindern, indem er auf Personalmangel hinweist und damit einer Versetzung einen Riegel vorschieben. Die Bw macht das derzeit zumindest so, könnte mir vorstellen, dass die BP ähnlich vorgeht. Raubernennung ist theoretisch möglich, macht praktisch aber keine Kommune, schon gar nicht für nen Beamten A10 für ne x-beliebige Sammelausschreibung.

Schon mal überlegt, bei der BP nach einer Umsetzung in die favorisierte Großstadt zu fragen? Das dürfte leichter klappen als ein Versetzungsantrag zur Kommune.