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Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung
TobiKern:
Hallo zusammen,
ich arbeite bei der Bundespolizei im gehobenen Polizeivollzugsdienst (BesGr. A9) und bin bereits seit mehreren Jahren BaL. Durch mein Studium bei der Polizei bin ich ebenfalls Diplom-Verwaltungswirt (FH).
Beruflich würde ich mich schon gerne länger neu orientieren. Ich bewerbe mich gerade in einer Großstadt auf eine Dauerausschreibung zur Verstärkung der Verwaltung auf eine Stelle mit rechtlichem Hintergrund. Als Voraussetzung ist u.a. der Diplom Verwaltungswirt gewünscht. Soweit so gut.
In der Ausschreibung ist außerdem erwähnt, dass für bereits verbeamtete Bewerber die Möglichkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis der u.a BesGr. A9 - A10 besteht.
Hat jemand hiermit schonmal Erfahrungen gemacht. Bzw. wäre der Wechsel so einfach möglich oder kann sich mein jetziger Dienstherr weigern mich gehen zu lassen. Und was wäre hierzu eine Alternative? (Kündigen und neu als Beamter eingestellt werden?)
Viele Grüße
Warzenharry:
Grundsätzlich kann der Dienstherr Gründe vorbringen, welche einen Wechsel verhindern würden.
Je nach Dienstposten, also dessen Zweck und wie Häufig dieser DP in deiner Behörde vorkommt/besetzt ist, wird es dann evtl. schwierig.
Ebenso grundsätzlich ist aber auch ein Beamtenraum durch die Stadt möglich. Dazu müsste dich die Stadt einfach nur in ein Beamtenverhältnis ernennen und der Drops wäre gelutscht.
Dies wird aber i.d.R. nicht passieren.
Beamter23:
Wie läuft das bei einer Raubernennung mit den bisher erworbenen Pensionsansprüchen? Muss man da etwas beachten?
Wird man dann nochmal amtsärztlich untersucht, obwohl man bereits BaL ist?
bettelmusikant:
Du erwirbst keine Pensionsansprüche, du hast ruhegehaltfähige Dienstzeiten, die berücksichtigt werden müssen/sollen/können. Sofern du bisher verbeamtet wirst, ist afaik in JEDEM Beamtenversorgungsgesetz diese Zeit als zwingend ruhegehaltfähige Dienstzeit genannt. Der Hintergrund, wer die Versorgungslasten zu tragen hat und wie die geteilt werden, müsste dich dann eigentlich nicht kümmern.
Ob eine erneute Untersuchung stattfindet, ist je nach Behörde unterschiedlich. Wir (Behörde vergleichbar auf Landesebene) machen es immer, sofern der Versorgungslastenträger (Bundesland) gegenüber dem bisherigen Versorgungslastenträger wechselt.
Bl3nder:
Interessant ich befinde mich gerade in genau der gleiche Situation ( jedoch bin Ich nur im minderwer...... ich meinte mittleren Dienst) ich habe meine personalbearbeitende Stelle angeschrieben diese wollen gerne 3 Monate Bearbeitungszeit ( eventuell als Tipp zu beachten)
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