Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beamter auf Lebenszeit - Wechsel zu Stadtverwaltung

<< < (2/5) > >>

Matze1986:

--- Zitat von: Bl3nder am 13.03.2023 07:24 ---Interessant ich befinde mich gerade in genau der gleiche Situation ( jedoch bin Ich nur im minderwer...... ich meinte mittleren Dienst) ich habe meine personalbearbeitende Stelle angeschrieben diese wollen gerne 3 Monate Bearbeitungszeit ( eventuell als Tipp zu beachten)

--- End quote ---

Wenn Sie auch im Polizeivollzugsdienst sind, dürfte das für Sie schwierig bis unmöglich werden.
Anders als im gD bekommen Sie keinen "zivil" verwertbaren Berufsabschluss mit dem man ggf. die Laufbahnbefähigung für den mntD feststellen könnte.

Thomber:

--- Zitat von: Matze1986 am 13.03.2023 08:02 ---
--- Zitat von: Bl3nder am 13.03.2023 07:24 ---Interessant ich befinde mich gerade in genau der gleiche Situation ( jedoch bin Ich nur im minderwer...... ich meinte mittleren Dienst) ich habe meine personalbearbeitende Stelle angeschrieben diese wollen gerne 3 Monate Bearbeitungszeit ( eventuell als Tipp zu beachten)

--- End quote ---

Wenn Sie auch im Polizeivollzugsdienst sind, dürfte das für Sie schwierig bis unmöglich werden.
Anders als im gD bekommen Sie keinen "zivil" verwertbaren Berufsabschluss mit dem man ggf. die Laufbahnbefähigung für den mntD feststellen könnte.

--- End quote ---


Leider wahr.  Ich kennen auch keinen Fall, wo ein Polizist in die Verwaltung wechseln durfte unter Beibehaltung von Besoldung usw..   Der FH-Abschluss heißt zwar auch Diplom-Verwaltungswirt ABER das hilft nichts.   

In der Justiz bei den Gerichten (Rechtspfleger) gibt es auch diesen Abschluss, aber das heißt nicht, dass man als Verwaltungsinspektor nun wechseln dürfte zur Rechtspflege  (zumal Rechtspfleger ja mit A10 gleich beginnen)
Also...andere Laufbahn...anderer Job.    Bei allem Wohlwollen könnte man am Ende wohl maximal sagen:  Ja, ok, Bildungsvoraussetzung ntgD passt aber dir fehlen Hauptberufliche Zeiten im ntgD.  oder?

lotsch:
Ich bin damals von der Bundeswehrverwaltung zur Kommune gewechselt. Ich habe die Bundeswehr nicht um Erlaubnis gefragt. Ich bekam eine Ernennungsurkunde von der Kommune, die habe ich dann der Bundeswehr vorgelegt und war ab dem Ernennungsdatum bei der Bundeswehr automatisch entlassen. Ging alles problemlos.

Bl3nder:
Ich werde mich nächste Woche eben melden und schreibe für die die es interessiert einmal alles nieder

Thomber:

--- Zitat von: lotsch am 14.03.2023 18:56 ---Ging alles problemlos.
--- End quote ---
Hat aber alles nichts mit dem Sachverhalt zu tun.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version