Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

interne Bewerbung, Umsetzung, höherwertige Tätigkeit

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ÖDyssee:

--- Zitat von: SVAbackagain am 07.03.2023 11:55 ---Tariflich gibt es keine „Umsetzung“.

--- End quote ---

Welche Antwort würdest du dem PA aufgrund der Sachlage bieten?

SVAbackagain:
Ich würde fragen, welcher tarifvertragliche Sachverhalt mit dem Schreiben gemeint sei.

ÖDyssee:
Alternativ könnte ich mich auch doch auf das Kindergartenniveau des PA herablassen und am Ende des Monats schauen, ob die höhere EG bezahlt wurde. Dann mache ich einfach gar nichts, da mich das PA sowohl organisatorisch als auch tarifrechtlich ins Nirvana befördert hat - mir wurde weder mitgeteilt wohin ich umgesetzt wurde, noch wurden mir irgendwelche Aufgaben übertragen.  :P  Allerdings wird das dann wohl doch wieder irgendwann gegen mich verwendet werden

ÖDyssee:

--- Zitat von: SVAbackagain am 07.03.2023 15:51 ---Ich würde fragen, welcher tarifvertragliche Sachverhalt mit dem Schreiben gemeint sei.

--- End quote ---

Ich behaupte ganz frei, dass das PA diese Frage nicht versteht.

FearOfTheDuck:
Es liegt ja bei dir, wie du damit umgehst, was dein Ziel ist und ob du dich dabei vom nicht ungewöhnlich niedrigen Niveau des PA beeinflussen lässt.

Ich würde mir, wenn es mir um die Höhergruppierung ginge, die neuen Aufgaben nebst EG vom PA bestätigen lassen, so wie es MoinMoin vorgeschlagen hat. Da wäre es mir dann wurscht, wie die das ganze Ding nennen. Selbst wenn sie von Osterhasenbelohnung sprächen, käme es einzig auf die wirksam übertragene nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit an.

Damit hättest du etwas in der Hand, falls es doch einmal zu Unstimmigkeiten darüber kommt.

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