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E9a + höherwertige Tätigkeiten

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dregonfleischer:

--- Zitat von: Bagirabalu am 07.03.2023 14:39 ---Hallo,

mal angenommen, die E9a wird jetzt bei allen Beschäftigten umgesetzt. Was ist mit den höherwertigen Tätigkeiten? Da ich seit Jahren höherwertige Tätigkeiten ausübe, würde ich das gerne geprüft und evtl. umgesetzt haben.

Welche Möglichkeiten gibt es da?
Wenn ich in E9a/2 eingruppiert werde, ergibt das keinen Sinn...Zulage greift dann nicht, da dauerhaft. Weiß jemand Rat? Dankeschön.

--- End quote ---

 bitte mehr infos danke

Isie:
Die Infos sind doch längst da. Was möchtest du denn wissen?

TVLfan:
Dieses Urteil betrifft die Geschäftsstellen in der Justiz. Viele Stellen dort werden demnächst überprüft. Bei vielen Geschäftsstellen wird es danach in die Entgeltgruppe 9a gehen. Ich glaube, dass er da meint, dass er dann nicht auch so bezahlt werden will, wie dann alle anderen.

SVAbackagain:
Spannend, da wurde hier ja auch diskutiert, wie die tarifliche Norm zu interpretieren sei. Gibt es da ein Aktenzeichen zu?

SebWeniger:

--- Zitat von: Bagirabalu am 07.03.2023 14:39 ---Hallo,

mal angenommen, die E9a wird jetzt bei allen Beschäftigten umgesetzt. Was ist mit den höherwertigen Tätigkeiten? Da ich seit Jahren höherwertige Tätigkeiten ausübe, würde ich das gerne geprüft und evtl. umgesetzt haben.

Welche Möglichkeiten gibt es da?
Wenn ich in E9a/2 eingruppiert werde, ergibt das keinen Sinn...Zulage greift dann nicht, da dauerhaft. Weiß jemand Rat? Dankeschön.

--- End quote ---

Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

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