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TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3

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lamalamarama:
Liebe Forenteilnehmer,

derzeit befinde ich mich in E11 Stufe 4.

Da ich noch ein Masterstudium absolviere, habe ich mit dem Abschluss Anspruch auf die E12, würde allerdings Stufe 3 zugeordnet, was Einbußen beim Gehalt nach sich zieht.

Nun meine Frage:

Ist die Angabe meines Masterabschlusses zwingend an die sofortige Höhergruppierung gebunden oder kann ich damit auch warten, bis ich die Stufe 5 erreicht habe?

Mit dem Masterabschluss erweitert sich mein Verantwortungbereich und auch der Umfang meiner Befugnisse.

Vielen Dank für die Hilfe

SVAbackagain:
Der Masterabschluss bewirkt nichts dergleichen. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung, die der mindestens impliziten Zustimmung beider Arbeitsvertragsparteien bedarf.

Grinsekatze:
Und selbst wenn das alles so wäre, würde die Höhergrupperierung - dank Garantiebetrag - auch nicht zu Gehaltseinbußen führen.

lamalamarama:
Vielen Dank.

lamalamarama:

--- Zitat von: Grinsekatze am 08.03.2023 10:05 ---Und selbst wenn das alles so wäre, würde die Höhergrupperierung - dank Garantiebetrag - auch nicht zu Gehaltseinbußen führen.

--- End quote ---

Langfristig gesehen schon, da die Stufenlaufzeit der neuen EG mit beachtet werden muss. Den Garantiebetrag gibt es nur in Stufe 3 oder irre ich mich da?

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