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TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3

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McOldie:
Du bist offenbar als Lehrkraft eingestellt. Für Lehrkräfte gilt die Entgeltordnung für Lehrkräfte (https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/K._EntgO-L/TV_EntgO-L_Anlage_i.d.F._%C3%84TV_Nr._3_Homepage.pdf)
Die Eingruppierung richtet sich im wesentlichen nach der Ausbildung und des Einsatzortes (Schulform/ Unterrichtsfach). Ohne nähere Kenntnis dieser Angaben, kann auch keine Einschätzung gegeben werden.

lamalamarama:

--- Zitat von: Wabi Sabi am 08.03.2023 12:15 ---Geht es hier um eine Tätigkeit als Lehrkraft iSd § 44 TV-L?

--- End quote ---

Das kann ich so nicht erkennen. Weshalb wäre es von Interesse?

lamalamarama:

--- Zitat von: McOldie am 08.03.2023 12:25 ---Du bist offenbar als Lehrkraft eingestellt. Für Lehrkräfte gilt die Entgeltordnung für Lehrkräfte (https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/K._EntgO-L/TV_EntgO-L_Anlage_i.d.F._%C3%84TV_Nr._3_Homepage.pdf)
Die Eingruppierung richtet sich im wesentlichen nach der Ausbildung und des Einsatzortes (Schulform/ Unterrichtsfach). Ohne nähere Kenntnis dieser Angaben, kann auch keine Einschätzung gegeben werden.

--- End quote ---

Einstellungsrelevant war ein Bachelorabschluss, aus dem sich ein Fach ableiten ließ. Ich unterrichte an einer Förderschule.

SVAbackagain:
Das ist von Interesse, weil dann der TV EntgO-L maßgeblich ist. Einstellungsrelevanz ist für die Eingruppierung unbeachtlich.

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