Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L: Höhergruppierung E11-4 zu E12-3
MoinMoin:
--- Zitat von: lamalamarama am 08.03.2023 10:08 ---
--- Zitat von: Grinsekatze am 08.03.2023 10:05 ---Und selbst wenn das alles so wäre, würde die Höhergrupperierung - dank Garantiebetrag - auch nicht zu Gehaltseinbußen führen.
--- End quote ---
Langfristig gesehen schon, da die Stufenlaufzeit der neuen EG mit beachtet werden muss. Den Garantiebetrag gibt es nur in Stufe 3 oder irre ich mich da?
--- End quote ---
Langfristig wird man (sofern nicht vorher der AV beendet wird) immer durch eine HG mehr Geld erhalten als ohne.
Aber gerade in der Konstellation EG11 zu EG12 kann dies durchaus fast eine Dekade dauern.
Wie kommst du darauf, dass du durch deinen Master in die EG12 kommen würdest?
In welchen Bereich bist du in der EG11 eingruppiert?
Sollte tatsächliche ein HG anstehen, dann warte auf alle Fälle bis du in der Stufe 5 der EG11 bist.
lamalamarama:
Vielen Dank für die Antwort.
Ich bin als Seiteneinsteiger als Lehrer mit Bachelorabschluss in EG11 angestellt. Mit dem Master erhalte ich EG12, wobei ich noch immer auf der selben Stelle sitze. Mein Verantwortungsbereich erweitert sich aber etwas.
Die Frage ist für mich, ob ich meinen AG über den Masterabschluss informiere, damit ich mehr Verantwortung übernehmen kann (was ich möchte), obwohl ich den Wechsel in EG12 vermeiden möchte, solange ich nicht die E11 Stufe 5 erreicht habe.
Verpflichtet ein Studienabschluss auch zur Höhergruppierung oder kann ich die verschieben?
Johann:
--- Zitat von: lamalamarama am 08.03.2023 10:27 ---Vielen Dank für die Antwort.
Ich bin als Seiteneinsteiger als Lehrer mit Bachelorabschluss in EG11 angestellt. Mit dem Master erhalte ich EG12, wobei ich noch immer auf der selben Stelle sitze. Mein Verantwortungsbereich erweitert sich aber etwas.
Die Frage ist für mich, ob ich meinen AG über den Masterabschluss informiere, damit ich mehr Verantwortung übernehmen kann (was ich möchte), obwohl ich den Wechsel in EG12 vermeiden möchte, solange ich nicht die E11 Stufe 5 erreicht habe.
Verpflichtet ein Studienabschluss auch zur Höhergruppierung oder kann ich die verschieben?
--- End quote ---
Der Studienabschluss hat nichts mit der Höhergruppierung zu tun.
Die Höhergruppierung kommt bei dir durch eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitenänderung zustande. Du sagst ja bereits, dass man dir neue bzw. höherwertige Tätigkeiten übertragen wird ("damit ich mehr Verantwortung übernehmen kann").
Theoretisch könntest du dafür auch nach der 4. Klasse die Schule abgebrochen haben und könnte dir dennoch dieses Mehr an Verantwortung geben.
Du bist nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber eine zwischenzeitlich erworbene Qualifikation zu melden, da er dich für die Qualifikationen mit einer Aufgabe bedacht hat, mit denen er dich eingestellt hat. Also mach ruhig deinen Master fertig, warte mit der Bekanntgabe bis du in E11/5 bist und lass dann die Bombe platzen. Wenn das bei euch warumauchimmer als Automatismus passiert, wirst du dann in die E12/5 höhergruppiert werden, wenn man dir die höherwertigen Tätigkeiten überträgt.
lamalamarama:
Vielen Dank.
Wabi Sabi:
Geht es hier um eine Tätigkeit als Lehrkraft iSd § 44 TV-L?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version