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Urlaubsanspruch

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Lotte123:
Hallo zusammen,

also Mitarbeiterin ist seit 13.4.2021 krank und das Arbeitsverhältnis wird wegen einer vollen befristeten Erwerbsminderungsrente zum 31.03.2023 aufgelöst.

2021 wurden schon 6 Tage Urlaub genommen

2021 gesetzlicher Urlaub 14 Tage verfällt am 31.03.2023
2021 tariflicher Urlaub 10 Tage verfällt am 31.05.2023

2022 gesetzlicher Urlaub 20 Tage verfällt am 31.03.2024
2022 tariflicher Urlaub 10 Tage verfällt am 31.05.2024

2023 gesetzlicher Urlaub 5 Tage verfällt am 31.03.2025
2023 tariflicher Urlaub 2,5 Tage (aufgerundet auf 3 Tage) verfällt am 31.05.2025

Stimmt meine Berechnung so und es müssten 62 Tage zur Auszahlung kommen?

Vielen lieben Dank







   
                  
                  
      
                  
                  
                  

Rentenonkel:
Laut dem EUGH darf Resturlaub aus dem Vorjahr nicht mehr so einfach verfallen. Der EUGH hat klargestellt, dass es in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt, den Urlaub zu gewähren und verpflichtet ihn zum Nachweis.

Der gesetzliche Mindesjahresurlaub darf nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er die betroffenen Arbeitnehmer angemessen über den bevorstehenden Verfall aufgeklärt hat und ihm die Möglichkeit gegeben hat, den Urlaub auch zu nehmen. Er muss den Mitarbeiter förmlich auffordern, den Urlaub zu nehmen. Und er muss ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub verfallen wird, wenn er ihn nicht nimmt. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann der Anspruch auf Urlaub oder Ausgleichzahlungen erlöschen, sofern er nicht genommen wird.

Sofern für das Jahr 2021 ein entsprechender Hinweis nicht oder nicht rechtzeitig gemacht wird, ist der gesetzliche Urlaub von 14 Tagen für das Jahr 2021 (und natürlich auch die Jahre 22 und 23) dennoch auszuzahlen. Sollte der Hinweis in der oben genannten Form fristgerecht erteilt worden sein bzw. noch werden, müssen nur 25 Tage für 2022 und 2023 gesetzlicher Urlaub ausgezahlt werden.

Der tarifliche Urlaub ist insgesamt noch nicht verjährt und müsste demnach vollständig ausgezahlt werden.

Insgesamt müssten daher nach meiner Rechtsauffassung je nach Fallkonstellation entweder 62 Tage oder 48 Tage ausgezahlt werden.

Lotte123:
Hallo Rentenonkel,

vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort. Das mit dem Hinweis für den Verfall wurde so nicht umgesetzt.
Muss jetzt noch einmal genauer nachfragen. Haben wir jetzt noch die Möglichkeit dem Mitarbeiter mitzuteilen, dass er  den gesetzlichen Urlaub aus 2021 nehmen soll?

Habe ich es dann richtig verstanden, nur wenn wir den Mitarbeiter auffordern den Urlaub zu nehmen verfällt der Urlaub nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.

Danke


SebWeniger:

--- Zitat von: Lotte123 am 09.03.2023 13:30 ---Habe ich es dann richtig verstanden, nur wenn wir den Mitarbeiter auffordern den Urlaub zu nehmen verfällt der Urlaub nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.

--- End quote ---

Ja.

Lotte123:
gibt es Erfahrungen oder hat jemand schon so ein Schreiben bekommen.

Danke

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