Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bereits per Gemeindevorstandsbeschluss eingestellten Bewerber noch ablehnen?
Tagelöhner:
Falls der Bewerber sich tatsächlich als ungeeignet herausstellen sollte, ist genau dafür eine "Probezeitkündigung" vorgesehen.
MoinMoin:
--- Zitat von: blondie am 10.03.2023 07:29 ---
--- Zitat von: kommunalhesse am 09.03.2023 18:15 ---Mal eine Frage in die Runde der Personalrechtler. Unser Gemeindevorstand hat vor einiger Zeit per Beschluss einen Bewerber für eine Stelle beim Bauhof ausgewählt. Der Bewerber soll seine Arbeit zum 01.08. aufnehmen. Mir und auch Mitarbeitern der Gemeinde sind aber erhebliche Zweifel an der Eignung des letztlich erfolgreichen Bewerbers gekommen. Ich habe dazu geraten, der Personalrat solle seine Zustimmung verweigern und stattdessen einem anderen Bewerber aus dem Bewerberfeld den Vorzug geben. Hat das Aussicht auf Erfolg? Ich vertrete die Auffassung dass es lediglich ein neuer Beschluss des Gemeindevorstands gefasst werden muss.
--- End quote ---
Der Personalrat nimmt am Vorstellungsgespräch teil, damit er dem Einstellungsvordruck zustimmen und unterschreiben kann. Einwände kann es nur geben, wenn im Vorstellungsgespräch nicht alle Bewerber gleich behandelt wurden. Eine Beurteilung der Eignung von Bewerbern gehört nicht zu seinen Aufgaben.
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Und wenn das Beurteilungsverfahren korrekt abgelaufen ist, dann kann eigentlich ja nicht ein Kandidat auf Platz 1 stehen, der nicht geeignet ist, oder?
Insofern kann der PR der doch nur das Verfahren als solches anzweifeln und ablehnen oder aber die offensichtliche fehlerhafte Ausführung (Ungleichbehandlung) im Verfahren.
Oder?
blondie:
Ein Personalrat kann nur durch ein Vorstellungsgespräch nicht wirklich erkennen, dass die Person ungeeignet ist. Hier wird ein Mitarbeiter für einen Bauhof gesucht. Da würde ich ohne weitere Erläuterungen zum Fall erstmal vermuten(bitte nicht falsch auffassen), dass da recht viele Menschen geeignet sein könnten. Somit wird es schwer, für einen Personalrat Gründe für die Ablehnung zu finden.
SVAbackagain:
Da die Geeignetheit nicht durch den PR zu beurteilen ist, ist es auch unbeachtlich, ob dieser diese beurteilen kann.
Raver:
--- Zitat von: kommunalhesse am 09.03.2023 19:16 ---Ich bin nur außenstehend, habe aber Interesse dass dort fähiges Personal arbeitet. ... nach meiner Meinung
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Wenn das für Einstellungen relevant wäre würden mir so einige aktuelle Besetzungen einfallen bei denen heute sicher nicht der gleiche Mensch auf der Stelle sitzen würde. ;D
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