Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bereits per Gemeindevorstandsbeschluss eingestellten Bewerber noch ablehnen?
kommunalhesse:
Der PR hat die Zustimmung bereits verweigert. Die angeführten Gründe kenne ich nicht. Ich frage mich aber ob ein erneuter Gemeindevorstandsbeschluss zugunsten des anderen Bewerbers rechtlich zulässig wäre.
SVAbackagain:
Wenn es keiner der Gründe in § 77 Abs. 4 HPVG ist und ein solcher ist nicht erkennbar, ist die Zustimmungsverweigerung unwirksam und kann vom Arbeitgeber ignoriert werden. Was an „Das Übergehen des erfolgreichen Bewerbers aus dem Auswahlverfahren verletzt diesen in grundrechtsgleichen Rechten.“ war unverständlich?
kommunalhesse:
Verständlich war das schon, ich weiß aber dass auf der Agenda für die Sitzung des Gemeindevorstands der Punkt "Erneuter Beschluss über die Einstellung eines Mitarbeiters für den Bauhof" vermerkt ist.
SVAbackagain:
Das Handeln kommunaler Wahlgremien kann nicht als Anhaltspunkt für dessen Rechtmäßigkeit dienen.
blondie:
--- Zitat von: kommunalhesse am 09.03.2023 18:15 ---Mal eine Frage in die Runde der Personalrechtler. Unser Gemeindevorstand hat vor einiger Zeit per Beschluss einen Bewerber für eine Stelle beim Bauhof ausgewählt. Der Bewerber soll seine Arbeit zum 01.08. aufnehmen. Mir und auch Mitarbeitern der Gemeinde sind aber erhebliche Zweifel an der Eignung des letztlich erfolgreichen Bewerbers gekommen. Ich habe dazu geraten, der Personalrat solle seine Zustimmung verweigern und stattdessen einem anderen Bewerber aus dem Bewerberfeld den Vorzug geben. Hat das Aussicht auf Erfolg? Ich vertrete die Auffassung dass es lediglich ein neuer Beschluss des Gemeindevorstands gefasst werden muss.
--- End quote ---
Der Personalrat nimmt am Vorstellungsgespräch teil, damit er dem Einstellungsvordruck zustimmen und unterschreiben kann. Einwände kann es nur geben, wenn im Vorstellungsgespräch nicht alle Bewerber gleich behandelt wurden. Eine Beurteilung der Eignung von Bewerbern gehört nicht zu seinen Aufgaben.
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