Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Anlassbeurteilung
clarion:
Wie kann es eigentlich sein, dass jemand der auf einer ordentlichen Auswahl besteht, negative Konsequenzen befürchten muss. Was für ein verrotteter Haufen ist das denn?
Bei uns gibt es natürlich bei den Führungskräften auch Wunschkandidaten. Das führt aber nicht so weit, dass man Beurteilungen verbiegt, so kommt es dann selten auch schon mal vor, dass jemand anders die Nase vorn hat. Eine professionelle HR schaut da genau hin. Häufig haben Führungskräfte die MA in anderen Abteilungen gar nicht auf dem Schirm und übersehen gute Leute.
Prüfer SH:
Das darf nicht sein und ist eine ziemliche Schweinerei. Habe ich selbst erlebt. Habe mich natürlich gewehrt und schnell gemerkt, wie viel Einfluss man hat, wenn man größtenteils nur als Fußvolk betrachtet wird. Es ging sogar so weit, dass Funktionsplätze ohne Ausschreibung besetzt wurden (mit Beamten, die nicht bereits auf einem solchen Platz saßen und die niemals in einem ordentlichen Ausschreibungsverfahren den Platz hätten gewinnen können). Traurig aber wahr.
dimi45:
Ich habe bzg. dieser Thematik mit dem Personalrat gesprochen. Er ist auch der Meinung, dass um mehr oder weniger objektiv beurteilen zu können, müssen für alle Bewerber eine Anlassbeurteilung erfolgen. Allerdings hat wohl die Personalabteilung das Ministerium gefragt wie es rechtlich aussieht, und das JUM hat sich dazu geäußert, dass es nicht notwendig ist für alle eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Sprich eine Regelbeurteilung ( 03.18-03.2021) kann somit mit einer aktuellen Anlassbeurteilung verglichen werden.
Ich aus meiner Sicht und meinem Verständnis der Beurteilungsverordnung sehe das komplett Anders. Soll ich direkte Frage der Personalabteilung stellen und mich eben auf § 1 BeurtVO berufen? d.h. ob ich auch eine Anlassbeurteilung erhalten soll?
Oder soll ich bis zur Entscheidung warten, und falls ich eine Absage erhalte dann Widerspruch beim Verwaltungsgericht einlegen?
Thomber:
--- Zitat ---Soll ich direkte Frage der Personalabteilung stellen und mich eben auf § 1 BeurtVO berufen? d.h. ob ich auch eine Anlassbeurteilung erhalten soll?
--- End quote ---
--- Zitat ---Ich würde nun die personalaktenführende Stelle (eventuell BAPersBw) um eine Anlassbeurteilung bitten. Das würde ich telefonisch mit meinem zuständigen Personal-SB tun.
--- End quote ---
Casa:
Problem ist, dass die Anlassbeurteilung für einen beurteilbaren Zeitraum, hier bspw. 1 Jahr vor der Krankheit in Februar 2020, überhaupt keine Aussagekraft hat. Weder über die Leistung des Beamten hier, noch über die Leistung der anderen Bewerber.
Sinnvoll erscheinen mir, mangels Vergleichbarkeit der Beamten und um eine Benachteiligung wegen der Erkrankung auszuschließen, hier nur Auswahlgespräche.
Btw. mal die Gewerkschaft fragen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version