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Höhergruppierung Ausbilder

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Mischa:

--- Zitat von: tv-landschaft am 12.03.2023 20:13 ---Hast du denn überhaupt den AdA-Schein und wirst du wirklich als zuständiger Ausbilder bei der IHK für diese Rolle hinterlegt und stehst du im Ausbildungsvertrag des Azubis als Ausbilder?

--- End quote ---

Natürlich habe ich den AdA Schein.
Und ja....
Und ja....

chegator:
Im Sozial- und Erziehungsdienst haben die Praxisanleiter seit 01. Juli 2022 Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 70 EUR monatlich.  ::)

tv-landschaft:

--- Zitat von: Mischa am 12.03.2023 20:29 ---
--- Zitat von: tv-landschaft am 12.03.2023 20:13 ---Hast du denn überhaupt den AdA-Schein und wirst du wirklich als zuständiger Ausbilder bei der IHK für diese Rolle hinterlegt und stehst du im Ausbildungsvertrag des Azubis als Ausbilder?

--- End quote ---

Natürlich habe ich den AdA Schein.
Und ja....
Und ja....

--- End quote ---

Was heißt natürlich, das hast du ja nicht erwähnt. Die Situation finde ich merkwürdig, da du dann den Ausbildungsvertrag mMn hättest mit unterschreiben müssen. Und ein Azubi taucht ja auch nicht einfach so auf.  Gab es da keine Bewerbungsrunde an der du beteiligt warst? Ich hatte eine ähnlich Situation, der AG wollte mich drängen Ausbilder zu sein und meinte mich zwingen zu können (bin immernoch der Meinung, dass das nicht gegangen wäre mich zum AdA-Schein per Weisungsrecht zu zwingen, da da ja auch persönliche Eignung dranhängt, die man notfalls verneinen kann -> traut man sich eben nicht zu und fertig).
Wir haben uns dann schließlich jedoch auf eine monatliche Zulage geeinigt und dann habe ich den AdA-Schein erst gemacht und natürlich den Azubi auch (mit) ausgesucht. Da bei dir alles schon gelaufen ist, kannst du wahrscheinlich wenig tun außer zu sagen den nächsten Azubi bilde ich erst aus, wenn ihr mir xy gebt.

Das Problem daran eine Update der Stellenbeschreibung bzw. der von dir Auszuübenden Aufgaben zu machen kann übrigens sein, dass man dir dann sagt, dass einige hochwertige Aufgaben wegfallen, damit zu Zeit hast zum Ausbilden.

MeinerEiner:
Es klang so als würdest Du seit einiger Zeit Einzeltätigkeiten ausführen, die Dir nicht wirksam übertragen wurden und auch die Ausbildertätigkeit muss Dir wirksam übertragen werden. Seine Rechtsmeinung über eine Eingruppierungsrelevanz kann man sich erst dann bilden.Du darfst nur Tätigkeiten ausführen, die sich mit deiner Tätigkeitsbeschreibung decken.

Mischa:
Vielen dank nochmals für die Antworten.

Ich vergaß zu erwähnen, daß der/die auszubildende erst zum 01.09.23 anvisiert ist.
D.h. im klartext...
- die IHK war schon da.
- Seit dem 01.03.23 stehen ich bei der IHK als zuständiger Ausbilder fest
- bewerbungsbeginn ist der 01.05.23

Und die aufgewendete Arbeit des Ausbilder ist zzgl. meiner Arbeit die ich bis dato mache. Hier wird nichts ausgeglichen oder gestrichen.

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