Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Vom bayerischen Beamten zum TV-L in BW

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MoinMoin:

--- Zitat von: Coffee86 am 15.03.2023 08:28 ---Grundsätzlich sollten Stufenverhandlungen VOR der Vertragsunterschrift erfolgen. Nach erfolgter Einstellung & Stufenzuordnung ist da nichts mehr zu machen. D.h. einschlägige oder förderliche Zeiten müssen vorab geklärt werden.

--- End quote ---
Bedingt richtig, einschlägige Berufserfahrung braucht nicht vorher geklärt werden (sie ist da oder nicht), sie muss höchstens hinterher erklagt werden.  8)

Bastel:

--- Zitat von: cfischer am 15.03.2023 10:01 ---Danke für die Antworten.

Sind leider etwas ernüchternd aber naja selbst Schuld.

Das mit dem gehobenen Dienst habe ich mir auch schon fast gedacht.

--- End quote ---

Und irgendwie einen Aufstieg beim neuen AG/Dienstherrn kannst du nicht machen? Dann würdest du die Stufen behalten....

cfischer:
Das mit dem Aufschub der Nachversicherung ist ein guter Hinweis, danke.


--- Zitat von: Bastel am 15.03.2023 14:21 ---
--- Zitat von: cfischer am 15.03.2023 10:01 ---Danke für die Antworten.

Sind leider etwas ernüchternd aber naja selbst Schuld.

Das mit dem gehobenen Dienst habe ich mir auch schon fast gedacht.

--- End quote ---

Und irgendwie einen Aufstieg beim neuen AG/Dienstherrn kannst du nicht machen? Dann würdest du die Stufen behalten....

--- End quote ---

Langfristig wäre das möglich gewesen, nicht aber in den nächsten 7 Jahren, deshalb habe ich mich zum Teil auch für den Wechsel entschieden.


--- Zitat von: MoinMoin am 15.03.2023 11:17 ---
--- Zitat von: Coffee86 am 15.03.2023 08:28 ---Grundsätzlich sollten Stufenverhandlungen VOR der Vertragsunterschrift erfolgen. Nach erfolgter Einstellung & Stufenzuordnung ist da nichts mehr zu machen. D.h. einschlägige oder förderliche Zeiten müssen vorab geklärt werden.

--- End quote ---
Bedingt richtig, einschlägige Berufserfahrung braucht nicht vorher geklärt werden (sie ist da oder nicht), sie muss höchstens hinterher erklagt werden.  8)

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Puhh direkt klagen ist natürlich eine harte Nummer. Ich unterstelle der Personalstelle meines künftigen Dienstherren eher Unwissenheit anstatt Böswilligkeit.

FearOfTheDuck:
Unwissenheit und Böswilligkeit nimmt sich aber nichts, wenn du daraus den Schaden hast. Auch Unwissenheit kann ja im Klageverfahren beseitigt werden. ;)

Aber ist denn überhaupt klar, dass die Berufserfahrung einschlägig ist?

Organisator:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 15.03.2023 18:51 ---Unwissenheit und Böswilligkeit nimmt sich aber nichts, wenn du daraus den Schaden hast. Auch Unwissenheit kann ja im Klageverfahren beseitigt werden. ;)

Aber ist denn überhaupt klar, dass die Berufserfahrung einschlägig ist?

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Eher unwahrscheinlich, dass in A7 einschlägige Berufserfahrung für eine E10 erworben werden kann.

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