Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vom bayerischen Beamten zum TV-L in BW
MoinMoin:
--- Zitat von: Coffee86 am 15.03.2023 08:28 ---Grundsätzlich sollten Stufenverhandlungen VOR der Vertragsunterschrift erfolgen. Nach erfolgter Einstellung & Stufenzuordnung ist da nichts mehr zu machen. D.h. einschlägige oder förderliche Zeiten müssen vorab geklärt werden.
--- End quote ---
Bedingt richtig, einschlägige Berufserfahrung braucht nicht vorher geklärt werden (sie ist da oder nicht), sie muss höchstens hinterher erklagt werden. 8)
Bastel:
--- Zitat von: cfischer am 15.03.2023 10:01 ---Danke für die Antworten.
Sind leider etwas ernüchternd aber naja selbst Schuld.
Das mit dem gehobenen Dienst habe ich mir auch schon fast gedacht.
--- End quote ---
Und irgendwie einen Aufstieg beim neuen AG/Dienstherrn kannst du nicht machen? Dann würdest du die Stufen behalten....
cfischer:
Das mit dem Aufschub der Nachversicherung ist ein guter Hinweis, danke.
--- Zitat von: Bastel am 15.03.2023 14:21 ---
--- Zitat von: cfischer am 15.03.2023 10:01 ---Danke für die Antworten.
Sind leider etwas ernüchternd aber naja selbst Schuld.
Das mit dem gehobenen Dienst habe ich mir auch schon fast gedacht.
--- End quote ---
Und irgendwie einen Aufstieg beim neuen AG/Dienstherrn kannst du nicht machen? Dann würdest du die Stufen behalten....
--- End quote ---
Langfristig wäre das möglich gewesen, nicht aber in den nächsten 7 Jahren, deshalb habe ich mich zum Teil auch für den Wechsel entschieden.
--- Zitat von: MoinMoin am 15.03.2023 11:17 ---
--- Zitat von: Coffee86 am 15.03.2023 08:28 ---Grundsätzlich sollten Stufenverhandlungen VOR der Vertragsunterschrift erfolgen. Nach erfolgter Einstellung & Stufenzuordnung ist da nichts mehr zu machen. D.h. einschlägige oder förderliche Zeiten müssen vorab geklärt werden.
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Bedingt richtig, einschlägige Berufserfahrung braucht nicht vorher geklärt werden (sie ist da oder nicht), sie muss höchstens hinterher erklagt werden. 8)
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Puhh direkt klagen ist natürlich eine harte Nummer. Ich unterstelle der Personalstelle meines künftigen Dienstherren eher Unwissenheit anstatt Böswilligkeit.
FearOfTheDuck:
Unwissenheit und Böswilligkeit nimmt sich aber nichts, wenn du daraus den Schaden hast. Auch Unwissenheit kann ja im Klageverfahren beseitigt werden. ;)
Aber ist denn überhaupt klar, dass die Berufserfahrung einschlägig ist?
Organisator:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 15.03.2023 18:51 ---Unwissenheit und Böswilligkeit nimmt sich aber nichts, wenn du daraus den Schaden hast. Auch Unwissenheit kann ja im Klageverfahren beseitigt werden. ;)
Aber ist denn überhaupt klar, dass die Berufserfahrung einschlägig ist?
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Eher unwahrscheinlich, dass in A7 einschlägige Berufserfahrung für eine E10 erworben werden kann.
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