Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[NW] Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten

<< < (3/4) > >>

Casa:
Btw. mal Altersteilzeit in Betracht ziehen und durchrechnen (lassen). Womöglich kommt man mit Altersteilzeit auch auf 45 Jahre Dienstjahre und arbeitet dafür (entspannter) etwas länger.

LBRNRW:

--- Zitat von: Casa am 15.03.2023 16:58 ---Du kannst du das Ergebnis gern mitteilen, wenn die Antwort vorliegt.

--- End quote ---

Auf jeden Fall schreibe ich die Antwort hier rein.  :)

LBRNRW:

--- Zitat von: Casa am 15.03.2023 20:35 ---Btw. mal Altersteilzeit in Betracht ziehen und durchrechnen (lassen). Womöglich kommt man mit Altersteilzeit auch auf 45 Jahre Dienstjahre und arbeitet dafür (entspannter) etwas länger.

--- End quote ---

Ist leider hier keine Option, da ATZ nur gewährt wird, wenn die Stelle im Anschluss eingespart wird oder eine "Wirtschaftlichkeit" belegt werden kann. Trifft allerdings bei meiner Stelle beides nicht zu.

LBRNRW:

--- Zitat von: NWB am 15.03.2023 18:58 ---Unter https://lbv.beamtenversorgung.nrw.de/versorgungsrechner/general findet sich der Versorgungsrechner vom LBV NRW. Vielleicht hilft er ja weiter. Viele Grüße und viel Erfolg

--- End quote ---

Besten Dank.

Ich habe es mal mit meinen Daten durchgerechnet; Eintritt Ruhestand zum 01.06.2030 (da dann die 45 Jahre voll). Ergebnis: Trotz Regelaltersgrenze 67 (Ruhestand ab 01.03.2032) werden tatsächlich keine Abschläge berechnet.

Wermutstropfen allerdings: Würde ich noch eher gehen wollen (< 45 Dienstjahre), rechnen sich die Abschläge ab der Regelaltersgrenze und nicht ab der Erreichung der 45 Jahre. Aber das wäre vermutlich auch zu schön gewesen...  ;D

Bin dennoch auf die Antwort der RVK gespannt und werde berichten.

LBRNRW:
So... Antwort der RVK ist eingetroffen.

Casa lag mit seinen Ausführungen genau richtig; mit 65 Jahren und älter und 45 Dienstjahren erfolgt kein Versorgungsabschlag.
Bei mir also ab 01.06.2030 ohne Versorgungsabschlag, jedoch alles was davor liegt mit Versorgungsabschlag auf Regelalter 67 Jahre berechnet.

Vielen Dank für den Input; ich wusste immer schon, dass man hier im Forum schlauer werden kann.  :)

Btw.: Meine eigentliche Frage der Berücksichtigung von "Zwischenzeiten" ist ein wenig untergegangen, aber die Ausführungen von Rentenonkel treffen hier wohl leider auch zu, so dass es über diese Schiene keine frühere Pension ohne Abschläge gibt. Auch hierfür nochmal mein Dank.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version