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[NW] Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten
Rentenonkel:
In der GRA in der gesetzlichen Rentenversicherung findet sich folgender Passus:
Übergangszeit-Anrechnungszeiten im Sinne des § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI können in der gesetzlichen Rentenversicherung auch dann berücksichtigt werden, wenn die Aufnahme der nachfolgenden Ausbildung durch einen pflichtgemäß zu leistenden Wehr- oder Zivildienst verzögert worden ist (BSG vom 03.06.1981, AZ: 11 RA 39/80, SozR 2200 § 1259 Nr. 51).
Sich ergebende Übergangszeiten zwischen dem Ende einer Ausbildungsanrechnungszeit und dem Beginn eines pflichtgemäß zu leistenden Wehr- oder Zivildienstes sowie zwischen dessen Ende und dem Beginn einer nachfolgenden Ausbildung sind nur dann als „Übergangszeit-Anrechnungszeiten“ zu berücksichtigen, wenn die Höchstdauer sowohl vor als auch nach dem Wehr- oder Zivildienst jeweils eingehalten wird. Die Übergangszeiten können nicht für sich allein beurteilt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass die nachfolgende Ausbildung nach dem Ende dieses Wehr- oder Zivildienstes auch tatsächlich aufgenommen worden ist.
Die vorstehenden Grundsätze gelten für vergleichbare Sachverhalte außerhalb des Geltungsbereichs des SGB VI entsprechend.
Problematisch ist hierbei allerdings, dass solche Anrechnungszeiten nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren anzurechnen sind und dabei bei der Frage, kann ich früher in Rente / in Pension gehen, nicht mitzählen.
Im Übrigen ist den Ausführungen von Casa nichts hinzuzufügen.
LBRNRW:
Vielen Dank schon mal für eure Rückmeldungen.
Eine abschlagfreie Pensionierung mit 65 Jahren und 3 Monaten wäre natürlich der Traum. Meine bisherigen Informationen waren da andere (s. o.) und so langsam setze ich mich schon mal intensiver mit dem Thema auseinander. ;D
Ich habe jetzt mal die für mich zuständige Rheinische Versorgungskasse (ist bei uns aus der Kommunalverwaltung ausgelagert worden) angeschrieben, mit der Bitte um rechtliche Würdigung.
Casa:
Du kannst du das Ergebnis gern mitteilen, wenn die Antwort vorliegt.
NWB:
Unter https://lbv.beamtenversorgung.nrw.de/versorgungsrechner/general findet sich der Versorgungsrechner vom LBV NRW. Vielleicht hilft er ja weiter. Viele Grüße und viel Erfolg
Casa:
Ich habs mal durchgerechnet, musste den Endzeitpunkt allerdings auf 01.10.2028 legen, da später nicht möglich war. Mein Probebeamter hat 45 Dienstjahre voll und geht mit 65 Jahren und 3 Monaten in Pension, obwohl er die Altersgrenze erst am 30.04.2030 erreicht. Nicht wundern, der Beamte 1963 geboren hat mit 66 Jahren und 10 Monaten die Altersgrenze erreicht. 1965 geborene erst mit 67 Jahren.
Abzüge finden nicht statt.
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