Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Bezahlung von Vollzeiturlaub bei Wechsel auf Teilzeit
Casa:
--- Zitat ---Absolut korrekt, bei mir kam dir Frage auch nur auf, weil ich jemanden kenne wo es krankheitsbedingt in der Tat um 3 Monate ging (und da kommen dann schon ein paar tausend Euro zusammen), da wurde dann der Eintritt in TZ einvernehmlich nach hinten verschoben und damit das Problem umschifft.
Aber Rechtssicherheit gibt es da scheinbar noch keine.
--- End quote ---
Wo wir wieder beim Anfang wären. Wir brauchen das einschlägige Beamtenrecht.
Und falls sich dort nichts findet, schauen wir weiter.
MoinMoin:
--- Zitat von: Casa am 20.03.2023 15:33 ---Wo wir wieder beim Anfang wären. Wir brauchen das einschlägige Beamtenrecht.
Und falls sich dort nichts findet, schauen wir weiter.
--- End quote ---
Dann fang mal mit NI an.
--- Zitat von: MoinMoin am 16.03.2023 10:41 ---Alle inkl. Bund!
Denn die Problematik existiert überall.
--- End quote ---
Falls du es noch nicht bemerkt hast, es geht nicht um einen konkreten Einzelfall.
Aber wenn du helfen möchtest:
In NI habe ich nichts gefunden, bei den anderen Bundesländer habe ich noch nicht konkret gesucht.
Wenn du also suchen möchtest, gerne.
Wenn jemand ohne suchen etwas weiß, noch lieber.
Casa:
In Niedersachsen gibts eine vergleichbare Regelung.
MoinMoin:
--- Zitat von: Casa am 20.03.2023 17:15 ---In Niedersachsen gibts eine vergleichbare Regelung.
--- End quote ---
Ein wozu vergleichbare Regelung?
Im NPersG §11 finde ich nichts vergleichbares zum § 6 Abs. 1 Satz 2 BBesG.
Und habe ad hoc keine Verordnung gefunden, die das konkret regelt, oder wie im BMI Rundschreiben für Angestellte es für Beamte erläutert.
Also ich wäre dir sehr dankbar, wenn du mir da auf die Sprünge helfen könntest, wenn du da offensichtlich mehr weißt.
Casa:
§ 5a NEUrlVO (NI) und § 6 Abs. 1 BBesG.
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