Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Minusstunden Erzieher
Casa:
--- Zitat ---Genauso wenig kann er dann sagen: Morgen musst du an deinem freien Tag kommen, weil Kollegin ist krank.
Dafür hätte er Rufbereitschaft anordnen müssen. Oder?
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Bei Stellen bei denen Ausfälle häufiger vorkommen oder spontane eine Arbeitsleistung notwendig wird, regelt man das Ganze vernünftigerweise über Rufbereitschaft.
In sehr engen Grenzen darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus Urlaub / freiem Tag zur Arbeit verpflichten.
Bei Zurückholen aus dem Urlaub muss aber schon eine Notlage vorliegen, die die Existenz des Betriebs gefährdet bzw. vergleichbar ist. Im öD ist das schwer vorzustellen.
Für Arbeit an sonstigen "freien" Tagen müsste ich nachlesen. Die Schwelle dürfte aber ähnlich hoch oder knapp darunter sein. Zudem muss in seiner Freizeit niemand für den Arbeitgeber erreichbar sein.
Jedenfalls aber sind Personalengpässe durch ausreichende Personalausstattung abzusichern. Schon bei 8-10 Vollzeitmitarbeitern bedarf es eines zusätzlichen Mitarbeiters, um die regulären Ausfälle abzusichern, also Urlaub und eine durchschnittliche Zahl an Krankheitstagen. Für mehr muss sich der AG was einfallen lassen.
Gerade kleine bis durchschnittlich große Kitas trifft ein Ausfall hart. Kleine bis durchschnittlich große Kitas dürften im Bereich von 10 Vollzeitmitarbeitern liegen. Aber wie gesagt, das muss eingeplant werden.
Insbesondere bei Kommunen, die mehr als eine Kita haben, muss dann eben eine Regelung im Arbeitsvertrag der Mitarbeiter existieren, dass bei Bedarf auch ein Einsatz in einer anderen Kita möglich ist. Mir ist nicht bekannt, dass der TVöD dem entgegensteht.
Die letzten Ausführungen waren eher allgemein und ohne den Bezug zum Fall hier.
Rene:
--- Zitat von: MoinMoin am 18.03.2023 08:53 ---
--- Zitat von: Ole am 17.03.2023 07:37 ---spontan wird gar nichts geändert. Wenn das wird das "geplant"
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Dafür hätte er Rufbereitschaft anordnen müssen. Oder?
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Rufbereitschaft schliesst planbare Arbeiten aus.
MoinMoin:
--- Zitat von: Rene am 20.03.2023 06:42 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.03.2023 08:53 ---
--- Zitat von: Ole am 17.03.2023 07:37 ---spontan wird gar nichts geändert. Wenn das wird das "geplant"
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Dafür hätte er Rufbereitschaft anordnen müssen. Oder?
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Rufbereitschaft schliesst planbare Arbeiten aus.
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Du meinst, dass man keine Rufbereitschaft anordnen und bezahlen kann, damit man auf den ungeplanten Ausfall von Kollegen reagieren kann?
Rene:
--- Zitat von: MoinMoin am 20.03.2023 07:21 ---
--- Zitat von: Rene am 20.03.2023 06:42 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.03.2023 08:53 ---
--- Zitat von: Ole am 17.03.2023 07:37 ---spontan wird gar nichts geändert. Wenn das wird das "geplant"
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Dafür hätte er Rufbereitschaft anordnen müssen. Oder?
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Rufbereitschaft schliesst planbare Arbeiten aus.
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Du meinst, dass man keine Rufbereitschaft anordnen und bezahlen kann, damit man auf den ungeplanten Ausfall von Kollegen reagieren kann?
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Kann man natürlich, solange der Passus "es fällt nur in Ausnahmefällen Arbeit an" gewahrt bleibt.
Hatte sich nicht so gelesen, wenn ich ehrlich bin. :)
MoinMoin:
--- Zitat von: Rene am 20.03.2023 08:15 ---Kann man natürlich, solange der Passus "es fällt nur in Ausnahmefällen Arbeit an" gewahrt bleibt.
Hatte sich nicht so gelesen, wenn ich ehrlich bin. :)
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Dann hast du mich unvollständig zitiert/gelesen.
--- Zitat von: MoinMoin am 18.03.2023 08:53 ---Genauso wenig kann er dann sagen: Morgen musst du an deinem freien Tag kommen, weil Kollegin ist krank.
Dafür hätte er Rufbereitschaft anordnen müssen. Oder?
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Das ist doch mittels Rufbereitschaft zu lösen, oder etwa nicht? Und ist keine planbare Arbeit.
Denn das ist doch (hoffentlich ::) ) ein Ausnahmefall.
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