Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Minusstunden Erzieher

<< < (5/7) > >>

Organisator:

--- Zitat von: MrBurnz am 21.03.2023 15:54 ---Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst.

Die 17 Uhr-fällt der Stift-Mentalität kannst du als Erzieher nicht bringen. Aber exakt das will seine Kollegin.

Einfach Gleitzeit mit Minusstundenmöglichkeit und fertig. Man geht wenn das letzte Kind versorgt ist und nicht eher und nicht später.

Mittlerweile glaube ich dass du das mir widersprechen zum Selbstzweck erhoben hast.

--- End quote ---

Ich möchte darauf hinaus, dass es für solche AG-Probleme einvernehmliche Lösungen geben muss, wie du auch in etwa vorgeschlagen hast. Eine einseitige Festlegung durch den AG, wie man mit dessen Problemen umzugehen hat, funktioniert da nicht.

Wenn ein Dienstplan festgelegt ist, haben sich beide Seiten daran zu halten, oder einvernehmlich Abweichungen zu vereinbaren. Alternativ hat der AG Möglichkeiten (z.B. Anordnung von Überstunden), um mit solchen Situationen umzugehen.

Was die Kollegin nicht will, ist um 12.00 Uhr nach Hause geschickt zu werden, nur weil gerade keine Arbeit anfällt, und dafür Minusstunden aufbauen.
Genauso kann sich ein Arbeitnehmer auch nicht herausnehmen, um 12.00 gehen zu wollen, nur weil man gerade keine Lust hat.

Stell dir vor, du wärst Busfahrer, kommst zur Arbeit und dein Arbeitgeber schickt dich nach Hause, weil der Bus kaputt ist und er keine andere Arbeit für dich hat. Dafür müsstest du dann aber Urlaub nehmen oder einen Tag auf Gehalt verzichten.
--> Risikobereich des Arbeitgebers, somit Problem des Arbeitgebers.

Organisator:

--- Zitat von: MrBurnz am 21.03.2023 15:54 ---Mittlerweile glaube ich dass du das mir widersprechen zum Selbstzweck erhoben hast.

--- End quote ---

Nö - im anderen Thread habe ich dein Ansinnen durchaus nachvollziehen können und mich entsprechend geäußert. Unterschiedliche Meinungen sind hinzunehmen - Meinungen und Präferenzen können, da individuell, auch nicht falsch sein.

MrBurnz:

--- Zitat von: Organisator am 21.03.2023 16:03 ---
--- Zitat von: MrBurnz am 21.03.2023 15:54 ---Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst.

Die 17 Uhr-fällt der Stift-Mentalität kannst du als Erzieher nicht bringen. Aber exakt das will seine Kollegin.

Einfach Gleitzeit mit Minusstundenmöglichkeit und fertig. Man geht wenn das letzte Kind versorgt ist und nicht eher und nicht später.

Mittlerweile glaube ich dass du das mir widersprechen zum Selbstzweck erhoben hast.

--- End quote ---

Ich möchte darauf hinaus, dass es für solche AG-Probleme einvernehmliche Lösungen geben muss, wie du auch in etwa vorgeschlagen hast. Eine einseitige Festlegung durch den AG, wie man mit dessen Problemen umzugehen hat, funktioniert da nicht.

Wenn ein Dienstplan festgelegt ist, haben sich beide Seiten daran zu halten, oder einvernehmlich Abweichungen zu vereinbaren. Alternativ hat der AG Möglichkeiten (z.B. Anordnung von Überstunden), um mit solchen Situationen umzugehen.

Was die Kollegin nicht will, ist um 12.00 Uhr nach Hause geschickt zu werden, nur weil gerade keine Arbeit anfällt, und dafür Minusstunden aufbauen.
Genauso kann sich ein Arbeitnehmer auch nicht herausnehmen, um 12.00 gehen zu wollen, nur weil man gerade keine Lust hat.

Stell dir vor, du wärst Busfahrer, kommst zur Arbeit und dein Arbeitgeber schickt dich nach Hause, weil der Bus kaputt ist und er keine andere Arbeit für dich hat. Dafür müsstest du dann aber Urlaub nehmen oder einen Tag auf Gehalt verzichten.
--> Risikobereich des Arbeitgebers, somit Problem des Arbeitgebers.

--- End quote ---

Es geht nicht um Gehaltsverzicht sondern um Minusstunden. Und wenn mein Bus kaputt ist kann ich nunmal nicht fahren. Höhere Gewalt. Kommt zum Glück selten vor.

Aber wenn ich Erzieher bin, dann gehe ich nicht mit der Erwartung in den Beruf um Punkt 17 uhr Feierabend zu machen. Macht ein Feuerwehrmann ja auch nicht wenns um 16:45 Uhr brennt.

Organisator:

--- Zitat von: MrBurnz am 21.03.2023 16:06 ---Es geht nicht um Gehaltsverzicht sondern um Minusstunden. Und wenn mein Bus kaputt ist kann ich nunmal nicht fahren. Höhere Gewalt. Kommt zum Glück selten vor.

Aber wenn ich Erzieher bin, dann gehe ich nicht mit der Erwartung in den Beruf um Punkt 17 uhr Feierabend zu machen. Macht ein Feuerwehrmann ja auch nicht wenns um 16:45 Uhr brennt.

--- End quote ---

Genau - höhere Gewalt. Die fällt aber hier in die Verantwortung des Arbeitgebers. Umgekehrt das Beispiel mit Glatteis, was die Dauer des Wegs zur Arbeit verlängert und in die Verantwortung des Arbeitnehmers fällt.

Beide Seiten haben Rechte und Pflichten, dazu gehört AN-seitig pünktlich zur Arbeit zu erscheinen und die Arbeit anzubieten. Wenn der AG das Angebot nicht annehmen kann, entbindet es ihn jedoch nicht von der Pflicht zur Entgeltzahlung.

Aber wenn du Erzieher bist, erwartest du eben nicht, um 12.00 Uhr nach Hause geschickt zu werden, da du deine Arbeitsleistung anbietest. Wenn der AG sie nicht annimmt - sein Problem. Ähnlich wie der defekte Bus.

Ansonsten ist der Arbeitsalltag in der Kita auch besser planbar als bei der Feuerwehr - daher reden wir ja auch über Kita-Arbeitsplätze.

MoinMoin:

--- Zitat von: MrBurnz am 21.03.2023 15:54 ---Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst.

Die 17 Uhr-fällt der Stift-Mentalität kannst du als Erzieher nicht bringen. Aber exakt das will seine Kollegin.

Einfach Gleitzeit mit Minusstundenmöglichkeit und fertig. Man geht wenn das letzte Kind versorgt ist und nicht eher und nicht später.

--- End quote ---
Es geht eindeutig nicht um die Mentalität, sondern darum, dass man einvernehmlich alles machen kann.
Aber der AG kann nachdem er dich für 8 h bestellt hat nicht plötzlich daherkommen und sagen, ich will dich nur 2h und dafür morgen wo du frei hast 6h.

Denn wenn der AG sich verplant hat, dann kann der AN sicherlich diese ungewollte Freizeit nutzen.
Muss dafür aber eigene schon verplante Freizeit dafür "opfern".

Einvernehmlich und längerfristig geplant alles gut.

Willkürlich durch AG wie es ihm in den Sinn kommt, nicht ok.

Wenn der AG also Reserven für ungeplante Ausfällen haben will, dann muss er eben dafür sorgen und kann nicht von heute auf morgen über die Freizeit der Angestellten verfügen, dafür gibt es entsprechende planbare und zu bezahlende Mechanismen.

Die Grenzen sind natürlich (insbesondere im Sozialenbereich) fließend.
Und da geht es nicht um eine 17:00 Bleistift fallen lassen Mentalität.

Und da geht es weder um im Stich lassen (das hat der AG ja selbst in der Hand via Überstunden anordnen und Rufbereitschaft) oder Däumchen drehen, denn auch wenn die Kinder weg sind, gibt es was zu tun (und außerdem hat der AG ja schon das Geld für diese Betreuungszeit kassiert)

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version