Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigung
Casa:
--- Zitat ---Du solltest in diesem Zusammenhang dich mal mit der Schadensminderungspflicht auseinandersetzen.
--- End quote ---
Wie du bei den Zitaten siehst, ist eine Norm angegeben. Diese Norm ist § 254 BGB. Die Norm regelt die Schadensminderungspflicht.
MoinMoin:
Ich kann deine Argumentation nachvollziehen,
nur kann ich nicht erkennen,
dass dies die Arbeitsgerichtbarkeit auch so sieht.
Wo durch das fehlen der Arbeitsleistung des AN keine bezifferbarer Schaden entsteht, da wird dem AN auch nicht der Schaden zugerechnet, der durch die höhere Entlohnung der "Vertretung" entsteht.
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