Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion II
blanket:
01.05.2023: 1500 Euro
01.07.2023: 4,5 %, mindestens 250 Euro
01.03.2024: 1500 Euro
01.06.2024: 3,5 %
Laufzeit: 24 Monate
Insider2:
--- Zitat von: SusiE am 29.03.2023 09:00 ---
--- Zitat von: MrBurnz am 29.03.2023 08:48 ---
Den Personalengpass kann ich mir nicht erklären. An zu wenig Gehalt, zu wenig Sicherheit oder zuviel Stress kann es eigentlich nicht liegen.
--- End quote ---
Du kennst die Zustände in den verschiedenen Ämtern? Die enormen Fallaufkommen, weil zu wenig Personal da ist?
--- End quote ---
Sofern keine Überstunden (o.ä.) angeordnet werden, ist jeder TB nur verpflichtet seine vertraglich vereinbarte wöchentliche Sollarbeitszeit zu leisten. Qualitativ in mittlerer Art und Güte. Ggf. darüber hinaus vorhandenes Arbeitsvolumen ist alleiniges Problem des Arbeitgebers.
brian:
Leider nicht und das weisst du auch. Die Leute stehen wütend beim Kollegen im Büro, nicht beim Landrat.
Tarifgeist:
--- Zitat von: Insider2 am 29.03.2023 09:04 ---
--- Zitat von: SusiE am 29.03.2023 09:00 ---
--- Zitat von: MrBurnz am 29.03.2023 08:48 ---
Den Personalengpass kann ich mir nicht erklären. An zu wenig Gehalt, zu wenig Sicherheit oder zuviel Stress kann es eigentlich nicht liegen.
--- End quote ---
Du kennst die Zustände in den verschiedenen Ämtern? Die enormen Fallaufkommen, weil zu wenig Personal da ist?
--- End quote ---
Sofern keine Überstunden (o.ä.) angeordnet werden, ist jeder TB nur verpflichtet seine vertraglich vereinbarte wöchentliche Sollarbeitszeit zu leisten. Qualitativ in mittlerer Art und Güte. Ggf. darüber hinaus vorhandenes Arbeitsvolumen ist alleiniges Problem des Arbeitgebers.
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Du hast natürlich recht, aber solange man der einzige ist, der auf die Ausübung seiner Arbeit in "mittlerer Art und Güte" pocht und alle anderen es im Sinne des AG anders machen, wird weder dein AG mit dir zufrieden sein, noch deine Kollegen...vermutlich würden so einen Zustand nur die wenigsten aushalten
rldml:
--- Zitat von: Insider2 am 29.03.2023 09:04 ---Sofern keine Überstunden (o.ä.) angeordnet werden, ist jeder TB nur verpflichtet seine vertraglich vereinbarte wöchentliche Sollarbeitszeit zu leisten. Qualitativ in mittlerer Art und Güte. Ggf. darüber hinaus vorhandenes Arbeitsvolumen ist alleiniges Problem des Arbeitgebers.
--- End quote ---
Ja mag sein, hat nur mit der Realität bedingt zu tun. Im Zweifel bleibt man halt ausgestempelt ne Stunde länger, damit das Fall X oder Problem Y heute noch bearbeitet bekommt.
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