Gäbe es statt des Inflationsausgleichs von 3000,- Euro rückwirkend ab 01.01.2023 die erst für März 2024 geplante Erhöhung, hätten viele mehr davon. Dann verzichte ich auch auf den sogenannte Ausgleich und nehme nur die Erhöhung.
Das ist sicher nicht der Fall.
Vorab, um mal zwei Dinge zu trennen:
Das eine ist die Gesamtsumme des Verhandlungsergebnis (also das was die AG maximal bereit sind zu zahlen - deren Schmerzgrenze),
das andere die Aufteilung / die Modalitäten inkl Sonderzahlung und verspäteter Tabellenerhöhung.
Zum ersten: Wenn jemand sagt er ist mit der Gesamtsumme nicht zufrieden, dann kann ich das akzeptieren. Die hier gehandelten pa Werte schaffen keinen Reallohnausgleich bei dieser Inflation. Jetzt kann man sagen das war eh nicht realistisch, oder aber man sagt ein voller Inflationsausgleich sei dennoch notwendig. Geschenkt. Diese Debatte halte ich für legitim. Aber darum geht es hier ja nicht.
Bei dem was Du angesprochen hast (und was viele hier umtreibt) geht es um die zweite Sache. Nämlich die Modalitäten, wie diese Gesamtsumme am Ende "aufgeteilt" wird. Und damit meine ich nicht die Aufteilung unter den EG-Gruppen, sondern die Verrechnung mit der Einmalzahlung und der verspäteten Tabellenerhöhung. Und was das angeht, bietet das Schlichtungsangebot für alle am Ende mehr als wenn es eine direkte Tabellenänderung zum 01.01.23 geben würde. Denn der zu verteilende Kuchen bleibt ja gleich. Zumindest wenn wir von der Arbeitshypothese ausgehen, dass man die AG an ihre Schmerz- und Verhandlungsgrenze gebracht hat.
Sagen wir es würde wirklich keine Einmalzahlung geben, dafür aber eine Tabellenerhöhung ab dem 01.01.23. Da würde es dann sowas geben wie ca. 4,9% in 2023 und 4% in 2024. Die Erhöhungen wären dann sofort wirksam. Erstmal toll oder? Aber jetzt kommt der Clou an der Sache. Diese Erhöhungen wären brutto. Bei 3000 EUR brutto pro Monat wären diese 4,9% dann 149 EUR -
brutto. Netto verblieben dann davon... keine Ahnung - 85 EUR? Bei der aktuellen Variante des Schlichtungsvorschlages sind es hingegen
220 EUR netto.
Wie kommt es zu dieser Differenz? Nun, ganz einfach. Der Arbeitgeber ist bereit Summe X zu zahlen. Mittels der Scholzschen Einmalzahlung kann er dies bei bis zu 3000 EUR brutto für netto machen. Nimmt der AG diese Umwandlungsform nicht an, dann zahlt er die gleichen 3000 EUR auch an seine Arbeitnehmer. Aber eben dann als brutto. In diesem Zusammenhang profitiert der Arbeitnehmer davon, dass er mehr netto erhält für die gleichen Mittel, die der Arbeitgeber insgesamt bereit ist zu zahlen.