Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion II

Begonnen von Germanmann, 29.03.2023 05:40

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Dean

Zitat von: Sleyana am 15.04.2023 18:28
Was mich an dieser ganzen Tarifverhandlung extrem sauer aufstößt.

Anscheinend ist das Geld da um ~10% zu geben. Sonst würde man nicht die Einmalzahlung sofort als Ratenzahlung rausgeben. Und dann später ist nächstes Jahr wieder ~10% da für die lineare Erhöhung. Ich frage mich halt echt ob der VKA, Faeser und co. denken man kann die Leute veraschen.


Zitat von: Dean am 15.04.2023 18:27
Zitat von: armerknecht am 15.04.2023 18:24
15 Monate Nullrunde, ich kann nicht mehr.
Was sagen treue Gewerkschaftsmitglieder dazu, kann man den Mitgliedbeitrag auch 15 Monate eine Nullrunde gönnen?

Wie kommst du auf 15 Monate? Erhöhung gilt wenn es so umgesetzt wird ab März24

Die Laufzeit gilt rückwirkend zum 01.01.2023. Somit wäre März dann 15 Monate.

Du bekommst mit dem Märzgehalt die Erhöhung. Das Jahr 2023 wie jedes Jahr 12 Monate. Dann kommt dazu der Januar24 und Februar24. Das sind 14 und keine 15.

armerknecht

Zitat von: Dean am 15.04.2023 18:27
Wie kommst du auf 15 Monate? Erhöhung gilt wenn es so umgesetzt wird ab März24

Habs gelöscht, da ist wohl ein Lachshäppchen auf die 5 der Tastatur gefallen ;- )

blanket

Schlichtungsergebnis:  ;D

Beispiel:
05/2023 (derzeit): 2.500 brutto = ca. 1.760 netto (ohne Kirche)
07/2023             : 2.500 brutto = ca. 1980 netto (+ 220 EZ)
02/2024             : 2.500 brutto = ca. 1980 netto (Steigerung Freibetrag nicht berücksichtigt)
03/2024             : 2.848 brutto = ca. 1960 netto (200 + 5,5 %)

Hat also weniger bis gleich (berücksichtige Steigerung Freibetrag) wie im Vormonat trotz tabellenwirksamer Erhöhung.

;D ;D ;D ;D ;D


Dazu kommen Erhöhungen der Beiträge für PV ab 07/2023 und KV ab 01/24

Dean

Zitat von: armerknecht am 15.04.2023 18:38
Zitat von: Dean am 15.04.2023 18:27
Wie kommst du auf 15 Monate? Erhöhung gilt wenn es so umgesetzt wird ab März24

Habs gelöscht, da ist wohl ein Lachshäppchen auf die 5 der Tastatur gefallen ;- )

Lass dir schmecken  ;D

TZSteinbock

Zitat von: blanket am 15.04.2023 18:39
Schlichtungsergebnis:  ;D

Beispiel:
05/2023 (derzeit): 2.500 brutto = ca. 1.760 netto (ohne Kirche)
07/2023             : 2.500 brutto = ca. 1980 netto (+ 220 EZ)
02/2024             : 2.500 brutto = ca. 1980 netto (Steigerung Freibetrag nicht berücksichtigt)
03/2024             : 2.848 brutto = ca. 1960 netto (200 + 5,5 %)

Hat also weniger bis gleich (berücksichtige Steigerung Freibetrag) wie im Vormonat trotz tabellenwirksamer Erhöhung.

;D ;D ;D ;D ;D

Tja, genau das ist der Effekt von steuerfreien Einmalzahlungen die über Monate nur so tun als ob... es eine Erhöhung gab....

schnitzelesser

Zitat von: Dean am 15.04.2023 18:32
Zitat von: Sleyana am 15.04.2023 18:28
Was mich an dieser ganzen Tarifverhandlung extrem sauer aufstößt.

Anscheinend ist das Geld da um ~10% zu geben. Sonst würde man nicht die Einmalzahlung sofort als Ratenzahlung rausgeben. Und dann später ist nächstes Jahr wieder ~10% da für die lineare Erhöhung. Ich frage mich halt echt ob der VKA, Faeser und co. denken man kann die Leute veraschen.


Zitat von: Dean am 15.04.2023 18:27
Zitat von: armerknecht am 15.04.2023 18:24
15 Monate Nullrunde, ich kann nicht mehr.
Was sagen treue Gewerkschaftsmitglieder dazu, kann man den Mitgliedbeitrag auch 15 Monate eine Nullrunde gönnen?

Wie kommst du auf 15 Monate? Erhöhung gilt wenn es so umgesetzt wird ab März24

Die Laufzeit gilt rückwirkend zum 01.01.2023. Somit wäre März dann 15 Monate.

Du bekommst mit dem Märzgehalt die Erhöhung. Das Jahr 2023 wie jedes Jahr 12 Monate. Dann kommt dazu der Januar24 und Februar24. Das sind 14 und keine 15.
Die JSZ 2023 unterliegt aber ebenfalls der nicht durchgeführten Tabellenerhöhung. Im TV-V ist das immerhin ein ganzes Gehalt. Ergo 15 Monatsgehälter Nullrunde.

Johannes1893

Ohne es berechnet zu haben ist für einige das Schlichtungsverfahren schlechter als die 8% + Angleichung JSZ.

blanket

Zitat von: TZSteinbock am 15.04.2023 18:43
Zitat von: blanket am 15.04.2023 18:39
Schlichtungsergebnis:  ;D

Beispiel:
05/2023 (derzeit): 2.500 brutto = ca. 1.760 netto (ohne Kirche)
07/2023             : 2.500 brutto = ca. 1980 netto (+ 220 EZ)
02/2024             : 2.500 brutto = ca. 1980 netto (Steigerung Freibetrag nicht berücksichtigt)
03/2024             : 2.848 brutto = ca. 1960 netto (200 + 5,5 %)

Hat also weniger bis gleich (berücksichtige Steigerung Freibetrag) wie im Vormonat trotz tabellenwirksamer Erhöhung.

;D ;D ;D ;D ;D

Tja, genau das ist der Effekt von steuerfreien Einmalzahlungen die über Monate nur so tun als ob... es eine Erhöhung gab....



Heißt ab 08/2023 bis 12/2024 Nullrunde

Admin

#2243
Zitat von: Johannes1893 am 15.04.2023 18:44
Ohne es berechnet zu haben ist für einige das Schlichtungsverfahren schlechter als die 8% + Angleichung JSZ.

Wir berechnen es gerne (bzw. haben es schon).
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/a/c/vergleich.tvoed-vka-pr-2023b.m.html
Wie war das mit Angleichung der JSZ? - das fehlt dann noch in unserer Berechnung.

Serge1015

So ganz verstehe ich das große Hurra mancher nicht.

Gäbe es statt des Inflationsausgleichs von 3000,- Euro rückwirkend ab 01.01.2023 die erst für März 2024 geplante Erhöhung, hätten viele mehr davon. Dann verzichte ich auch auf den sogenannte Ausgleich und nehme nur die Erhöhung.

Auch eine Laufzeit von 24 Monaten ist eine Farce, wenn am Ende die Monate im Anschluss an die Laufzeit (so wie jetzt) eine Nullrunde sind. Dann hätte man es auch gleich bei 30 Monaten Laufzeit belassen können.

Einen Megasieg von verdi sehe ich nicht.
#keininflationsaisgleich #lohnerhoehungjetzt

TheShark34

Ich hätte es in Ordnung gefunden wenn die Tabellenerhöhung ab März diesen Jahres gekommen wäre.. (+ natürlich die 220 monatlich bis Februar) ehrlich gesagt hatte das ich das 2024 sogar überlesen und dachte: boar das ist ja ok.. naja so ist es so lala

Platten

Zitat von: Warnstreik2023 am 15.04.2023 18:58
Ich vermute, dass das Schlichtungsergebnis von der Arbeitgeberseite abgelehnt wird ... weil zu teuer!

Genau das. Denen ist scheißegal, dass sie sich damit selbst lächerlich machen. Schließlich haben ja sie die Schlichtung angerufen.

Die braven Medien schieben Schwarzen Peter schon den gierigen Abgestellten unter, darauf ist Verlass.

StConny

Zitat von: Tanathos am 15.04.2023 18:20
Wir haben 50% der Forderung bekommen und das war zu erwarten.

wenn ich mit 50% Erwartungshaltung in die Verhandlungen gehe, sind bei knapp 8% Inflation selbst die 10,5% auf 12 Monate zu kurz gedacht, dann hätten wir 16% fordern müssen ... bei der nächsten Umfrage für die Tarifrunde 25 werde ich das bedenken ;)

Aleksandra

Zitat von: Serge1015 am 15.04.2023 18:55
Gäbe es statt des Inflationsausgleichs von 3000,- Euro rückwirkend ab 01.01.2023 die erst für März 2024 geplante Erhöhung, hätten viele mehr davon. Dann verzichte ich auch auf den sogenannte Ausgleich und nehme nur die Erhöhung.
Das ist sicher nicht der Fall.
Vorab, um mal zwei Dinge zu trennen:
Das eine ist die Gesamtsumme des Verhandlungsergebnis (also das was die AG maximal bereit sind zu zahlen - deren Schmerzgrenze),
das andere die Aufteilung / die Modalitäten inkl Sonderzahlung und verspäteter Tabellenerhöhung.

Zum ersten: Wenn jemand sagt er ist mit der Gesamtsumme nicht zufrieden, dann kann ich das akzeptieren. Die hier gehandelten pa Werte schaffen keinen Reallohnausgleich bei dieser Inflation. Jetzt kann man sagen das war eh nicht realistisch, oder aber man sagt ein voller Inflationsausgleich sei dennoch notwendig. Geschenkt. Diese Debatte halte ich für legitim. Aber darum geht es hier ja nicht.

Bei dem was Du angesprochen hast (und was viele hier umtreibt) geht es um die zweite Sache. Nämlich die Modalitäten, wie diese Gesamtsumme am Ende "aufgeteilt" wird. Und damit meine ich nicht die Aufteilung unter den EG-Gruppen, sondern die Verrechnung mit der Einmalzahlung und der verspäteten Tabellenerhöhung. Und was das angeht, bietet das Schlichtungsangebot für alle am Ende mehr als wenn es eine direkte Tabellenänderung zum 01.01.23 geben würde. Denn der zu verteilende Kuchen bleibt ja gleich. Zumindest wenn wir von der Arbeitshypothese ausgehen, dass man die AG an ihre Schmerz- und Verhandlungsgrenze gebracht hat.
Sagen wir es würde wirklich keine Einmalzahlung geben, dafür aber eine Tabellenerhöhung ab dem 01.01.23. Da würde es dann sowas geben wie ca. 4,9% in 2023 und 4% in 2024. Die Erhöhungen wären dann sofort wirksam. Erstmal toll oder? Aber jetzt kommt der Clou an der Sache. Diese Erhöhungen wären brutto. Bei 3000 EUR brutto pro Monat wären diese 4,9% dann 149 EUR - brutto. Netto verblieben dann davon... keine Ahnung - 85 EUR? Bei der aktuellen Variante des Schlichtungsvorschlages sind es hingegen 220 EUR netto.

Wie kommt es zu dieser Differenz? Nun, ganz einfach. Der Arbeitgeber ist bereit Summe X zu zahlen. Mittels der Scholzschen Einmalzahlung kann er dies bei bis zu 3000 EUR brutto für netto machen. Nimmt der AG diese Umwandlungsform nicht an, dann zahlt er die gleichen 3000 EUR auch an seine Arbeitnehmer. Aber eben dann als brutto. In diesem Zusammenhang profitiert der Arbeitnehmer davon, dass er mehr netto erhält für die gleichen Mittel, die der Arbeitgeber insgesamt bereit ist zu zahlen.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

Tanathos

Zitat von: EiTee am 15.04.2023 18:27
Zitat von: Tanathos am 15.04.2023 18:20
Ihr habt noch nicht kapiert, dass die Inflationsprämie eine freiwillige Leistung des AGs ist. Wenn ihr das tabellenwirksame Ergebnis auf 2 Jahre splittet werdet ihr Netto nie so gut dastehen wie mit der Inflationsprämie. Wir haben 50% der Forderung bekommen und das war zu erwarten. Wer glaubt dass es er Netto ohne Reallohnverlust rausgeht glaubt auch an Engel oder hat nen guten Dealer. Der ständige Verweis auf die Tabellenwirksamkeit ist auch nur kleingeistig, da landet der Großteil der Kohle beim Bund und nicht in eurem Geldbeutel.

Die Prämisse dieser Verhandlung war soziale Härte der Inflation abfedern. Das tut dieser Vorschlag.
Freiwilligkeit  um die gerungen werden muss? Mit Freiwilligkeit hat das hier absolut nichts zu tun.
Deine Aussage, man stehe mit der Inflationsprämie besser dar, ist absoluter Quatsch, hier mangelt es an Weitsicht und an mathematischem Verständnis.

Freiwillig, weil hier manche glauben die Inflationsprämie sei obligatorisch. Wir reden bei 2,5 Mio beschäftigten immerhin über 7,50 Milliarden € die die AG aufbringen müssen. Zudem Vergessen hier viele, die AG Sozialabgaben die auf alle Lohnerhöhungen nochmal oben drauf kommen.

Als Ingenieur halte ich mein mathematisches Verständnis für ausreichend. Zinseszinseffekte werden hier überschätzt sowie die Ausgangslage komplett falsch eingeschätzt. Aber ihr Bausparvertrag Genies wollt mir ja immer noch erklären, dass 340€ Minimum Betrag schlechter sind als 3% über 8 Monate und 2% im Anschluss drauf. Generation Telekom Aktie kickt Grad wieder hart.