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Eingruppierung TVÖD und IT

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Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 29.03.2023 12:57 ---
--- Zitat von: My3yes am 29.03.2023 12:33 ---Vielen Dank für deine Bemühungen. Die Entgeltordnung definiert halt überhaupt nicht den genauen Arbeitsumfang bzw. die genauen Tätigkeiten. Im Gegenzug definiert sie allerdings die Bildungsabschlüsse welche ich ja nicht habe. In der Entgeltordnung wird auch der Punkt "Ungelernte" nicht berücksichtigt. Begriffe wie " umfassende Fachkenntnisse, abgeschlossene Hochschulbildung" schränken mich ja ein.

--- End quote ---
Nein, das erscheint für dich derzeit nur  so.
Es sind durchaus durch die entsprechende Begrifflichkeiten die Tätigkeiten eingegrenzt und in der EGO eingeordnet.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
ist da evtl. auch hilfreich.

--- Zitat von: My3yes am 29.03.2023 10:34 ---Ich habe alle Tätigkeiten inkl. Zeitanteile zusammengeschrieben und an den kommunalen Prüfungsverband geschickt. Dieser erteilt keine Auskünfte an Mitarbeiter.
[...]
Ich möchte kein Opfer von organisatorischem Versagen bzw. Unwissenheit bzw. Interesse/Stellenwert der Personalstelle sein.

--- End quote ---
Da du offensichtlich schon zusammengeschrieben hast, was du derzeitig machst, kannst du auch einen Schritt weitergehen.
Du schreibst die Personalstelle direkt an mit diesen Tätigkeiten (vorerst ohne Zeitanteile). Forderst diese auf, dass sie dir bestätigen, ob dies deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Teilst ihnen mit, dass sofern sie dieses nicht bestätigen oder aber dir nicht mitteilen, was ansonsten deine auszuübenden Tätigkeiten sind, währest du leider gezwungen diese Tätigkeiten nicht mehr auszuüben und würdest nur noch die Tätigkeiten ausüben, die dir bei Dienstbeginn übertragen wurden.
Frist 2 Wochen.
Und danach machst 0,0 Dinge in der IT oder sonst was, was nicht mit deiner Stellenbeschreibung von Anno Tuk zu tun hat.
Sollte dein Vorgesetzter dir sagen: Bitte mach dieses oder jenes, verweist du darauf, er möge dieses dir schriftlich mitteilen und du schickst umgehend diese Anweisung zur Bestätigung an die Personalstelle und weist darauf hin, dass du diese Dinge nicht ausüben darfst, sofern sie dir nicht bestätigen, dass dies dein auszuübenden Tätigkeiten sind.

Verwaltung bekämpft man mit Verwaltung!

--- End quote ---

Sehr schön beschriebener Weg! Wir bräuchten Sticky-Beiträge oder nen Wissensspeicher :)

My3yes:
Perfekt, ihr habt mir sehr weitergeholfen. Vielen Dank.


--- Zitat von: MoinMoin am 29.03.2023 12:57 ---
--- Zitat von: My3yes am 29.03.2023 12:33 ---Vielen Dank für deine Bemühungen. Die Entgeltordnung definiert halt überhaupt nicht den genauen Arbeitsumfang bzw. die genauen Tätigkeiten. Im Gegenzug definiert sie allerdings die Bildungsabschlüsse welche ich ja nicht habe. In der Entgeltordnung wird auch der Punkt "Ungelernte" nicht berücksichtigt. Begriffe wie " umfassende Fachkenntnisse, abgeschlossene Hochschulbildung" schränken mich ja ein.

--- End quote ---
Nein, das erscheint für dich derzeit nur  so.
Es sind durchaus durch die entsprechende Begrifflichkeiten die Tätigkeiten eingegrenzt und in der EGO eingeordnet.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
ist da evtl. auch hilfreich.

--- Zitat von: My3yes am 29.03.2023 10:34 ---Ich habe alle Tätigkeiten inkl. Zeitanteile zusammengeschrieben und an den kommunalen Prüfungsverband geschickt. Dieser erteilt keine Auskünfte an Mitarbeiter.
[...]
Ich möchte kein Opfer von organisatorischem Versagen bzw. Unwissenheit bzw. Interesse/Stellenwert der Personalstelle sein.

--- End quote ---
Da du offensichtlich schon zusammengeschrieben hast, was du derzeitig machst, kannst du auch einen Schritt weitergehen.
Du schreibst die Personalstelle direkt an mit diesen Tätigkeiten (vorerst ohne Zeitanteile). Forderst diese auf, dass sie dir bestätigen, ob dies deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Teilst ihnen mit, dass sofern sie dieses nicht bestätigen oder aber dir nicht mitteilen, was ansonsten deine auszuübenden Tätigkeiten sind, währest du leider gezwungen diese Tätigkeiten nicht mehr auszuüben und würdest nur noch die Tätigkeiten ausüben, die dir bei Dienstbeginn übertragen wurden.
Frist 2 Wochen.
Und danach machst 0,0 Dinge in der IT oder sonst was, was nicht mit deiner Stellenbeschreibung von Anno Tuk zu tun hat.
Sollte dein Vorgesetzter dir sagen: Bitte mach dieses oder jenes, verweist du darauf, er möge dieses dir schriftlich mitteilen und du schickst umgehend diese Anweisung zur Bestätigung an die Personalstelle und weist darauf hin, dass du diese Dinge nicht ausüben darfst, sofern sie dir nicht bestätigen, dass dies dein auszuübenden Tätigkeiten sind.

Verwaltung bekämpft man mit Verwaltung!

--- End quote ---

Bzgl. obigem Link. Dieser bezieht sich ja wie in meiner Ausführung vorhin auf den TV-L. Inwiefern ist dieser für den VKA anwendbar?

Gruß

MoinMoin:

--- Zitat von: My3yes am 29.03.2023 13:33 ---Bzgl. obigem Link. Dieser bezieht sich ja wie in meiner Ausführung vorhin auf den TV-L. Inwiefern ist dieser für den VKA anwendbar?

--- End quote ---
die tariflichen Heraushebungsmerkmale sind fast gleich und damit vergleichbar.

My3yes:
Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..

Fritte:

--- Zitat von: My3yes am 03.04.2023 13:09 ---Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..

--- End quote ---

Wenn du jemanden ärgern willst, frag doch mal nach der Quelle, sodass du selbst nachlesen kannst.

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