Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung TVÖD und IT
Organisator:
Das wichtigste ist zunächst, eine Tätigkeitsdarstellung (oder ähnliches) zu bekommen, damit du weißt, welche Tätigkeiten dir übertragen worden sind. MM hat dazu einen passenden Weg aufgezeigt.
Erst wenn geklärt ist, welche Tätigkeiten dir überhaupt übertragen worden sind können Rückschlüsse auf die Eingruppierung gezogen werden.
Also:
- Personalstelle ansprechen, was deine Tätigkeiten sind
- Alternativ: Tätigkeiten aufschreiben und von Personalstelle bestätigen lassen.
Ansonsten stellt sich mir die Frage, woher du überhaupt weißt, was du tun sollst?
My3yes:
--- Zitat von: Organisator am 29.03.2023 10:39 ---Das wichtigste ist zunächst, eine Tätigkeitsdarstellung (oder ähnliches) zu bekommen, damit du weißt, welche Tätigkeiten dir übertragen worden sind. MM hat dazu einen passenden Weg aufgezeigt.
Erst wenn geklärt ist, welche Tätigkeiten dir überhaupt übertragen worden sind können Rückschlüsse auf die Eingruppierung gezogen werden.
Also:
- Personalstelle ansprechen, was deine Tätigkeiten sind
- Alternativ: Tätigkeiten aufschreiben und von Personalstelle bestätigen lassen.
Ansonsten stellt sich mir die Frage, woher du überhaupt weißt, was du tun sollst?
--- End quote ---
Ok, dann werde ich es auf diesem Weg machen. Kann man dies auch rückwirkend noch machen, habe schließlich einen nicht unerheblichen Arbeitsumfang, teilweise für mehrere Personen erledigt. Dies kann ich sauber aufschlüsseln und dokumentieren.
Grundsätzlich sind die Aufgaben die ich erledige oder erledigen soll einfach über die Personalwechsel übergeben worden. Ein Kollege kündigt und macht vollständig IT etc, ich übernehme seine Tätigkeiten. AG bestätigt dies allerdings nicht schriftlich. Ggf. auch absichtlich um mir da keine Möglichkeiten einzuräumen.
My3yes:
--- Zitat von: infraMax am 29.03.2023 10:55 ---
--- Zitat von: My3yes am 29.03.2023 10:51 ---
--- Zitat von: Organisator am 29.03.2023 10:39 ---Das wichtigste ist zunächst, eine Tätigkeitsdarstellung (oder ähnliches) zu bekommen, damit du weißt, welche Tätigkeiten dir übertragen worden sind. MM hat dazu einen passenden Weg aufgezeigt.
Erst wenn geklärt ist, welche Tätigkeiten dir überhaupt übertragen worden sind können Rückschlüsse auf die Eingruppierung gezogen werden.
Also:
- Personalstelle ansprechen, was deine Tätigkeiten sind
- Alternativ: Tätigkeiten aufschreiben und von Personalstelle bestätigen lassen.
Ansonsten stellt sich mir die Frage, woher du überhaupt weißt, was du tun sollst?
--- End quote ---
Ok, dann werde ich es auf diesem Weg machen. Kann man dies auch rückwirkend noch machen, habe schließlich einen nicht unerheblichen Arbeitsumfang, teilweise für mehrere Personen erledigt. Dies kann ich sauber aufschlüsseln und dokumentieren.
Grundsätzlich sind die Aufgaben die ich erledige oder erledigen soll einfach über die Personalwechsel übergeben worden. Ein Kollege kündigt und macht vollständig IT etc, ich übernehme seine Tätigkeiten. AG bestätigt dies allerdings nicht schriftlich. Ggf. auch absichtlich um mir da keine Möglichkeiten einzuräumen.
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Wenn festgestellt wird, dass du falsch eingruppiert warst, hast du Anspruch auf rückwirkende Bezahlung entsprechend der 6-monatigen Auschlussfrist im TVÖD
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Vielen Dank für die Info. Dein vorheriger Beitrag ist scheinbar nicht mehr hier aufgeführt. Waren die Gesetzestextauszüge auch auf den TVÖD VKA anwendbar.
Genrell gab es ja Gesetzesänderungen für den TV-L (Änderung ab 01.01.2021 - autodidaktische Kenntnisse etc.)
My3yes:
--- Zitat von: infraMax am 29.03.2023 11:11 ---Ja, TVÖD VKA.
Lies dir mal die Entgeltordnung
(https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_%C3%84V_15-17_Lesefassung_Stand_01_01_2023(1).pdf) Teil A - Allgemeiner Teil - II Spezielle Tätigkeitsmerkmale Nr 2. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
ab Seite 70 genau durch und du wirst feststellen, dass es bis zur EG13 auch ohne Schulausbildung geht.
Kommentar dazu:
--- Zitat ---Die Eingruppierung nach EG 10 Fallgruppe 2 steht demnach vor allem im Rahmen einer „Durchlässigkeit“ denjenigen Beschäftigten als Einstiegseingruppierung im vergleichbaren „gehobenen Dienst“ zur Verfügung, die nicht die Merkmale der Fallgruppe 1 der EG 10 (auch nicht als „Sonstige“) erfüllen, aber als „Ungelernte“ mit vergleichsweise niveauvollen Aufgaben betraut werden und diese aufgrund anderweitig erworbener IT-Kenntnisse auch sachgerecht erledigen können.
--- End quote ---
Vorausgesetzt IT ist deine Haupttätigkeit
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Vielen Dank für deine Bemühungen. Die Entgeltordnung definiert halt überhaupt nicht den genauen Arbeitsumfang bzw. die genauen Tätigkeiten. Im Gegenzug definiert sie allerdings die Bildungsabschlüsse welche ich ja nicht habe. In der Entgeltordnung wird auch der Punkt "Ungelernte" nicht berücksichtigt. Begriffe wie " umfassende Fachkenntnisse, abgeschlossene Hochschulbildung" schränken mich ja ein.
MoinMoin:
--- Zitat von: My3yes am 29.03.2023 12:33 ---Vielen Dank für deine Bemühungen. Die Entgeltordnung definiert halt überhaupt nicht den genauen Arbeitsumfang bzw. die genauen Tätigkeiten. Im Gegenzug definiert sie allerdings die Bildungsabschlüsse welche ich ja nicht habe. In der Entgeltordnung wird auch der Punkt "Ungelernte" nicht berücksichtigt. Begriffe wie " umfassende Fachkenntnisse, abgeschlossene Hochschulbildung" schränken mich ja ein.
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Nein, das erscheint für dich derzeit nur so.
Es sind durchaus durch die entsprechende Begrifflichkeiten die Tätigkeiten eingegrenzt und in der EGO eingeordnet.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
ist da evtl. auch hilfreich.
--- Zitat von: My3yes am 29.03.2023 10:34 ---Ich habe alle Tätigkeiten inkl. Zeitanteile zusammengeschrieben und an den kommunalen Prüfungsverband geschickt. Dieser erteilt keine Auskünfte an Mitarbeiter.
[...]
Ich möchte kein Opfer von organisatorischem Versagen bzw. Unwissenheit bzw. Interesse/Stellenwert der Personalstelle sein.
--- End quote ---
Da du offensichtlich schon zusammengeschrieben hast, was du derzeitig machst, kannst du auch einen Schritt weitergehen.
Du schreibst die Personalstelle direkt an mit diesen Tätigkeiten (vorerst ohne Zeitanteile). Forderst diese auf, dass sie dir bestätigen, ob dies deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Teilst ihnen mit, dass sofern sie dieses nicht bestätigen oder aber dir nicht mitteilen, was ansonsten deine auszuübenden Tätigkeiten sind, währest du leider gezwungen diese Tätigkeiten nicht mehr auszuüben und würdest nur noch die Tätigkeiten ausüben, die dir bei Dienstbeginn übertragen wurden.
Frist 2 Wochen.
Und danach machst 0,0 Dinge in der IT oder sonst was, was nicht mit deiner Stellenbeschreibung von Anno Tuk zu tun hat.
Sollte dein Vorgesetzter dir sagen: Bitte mach dieses oder jenes, verweist du darauf, er möge dieses dir schriftlich mitteilen und du schickst umgehend diese Anweisung zur Bestätigung an die Personalstelle und weist darauf hin, dass du diese Dinge nicht ausüben darfst, sofern sie dir nicht bestätigen, dass dies dein auszuübenden Tätigkeiten sind.
Verwaltung bekämpft man mit Verwaltung!
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