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Aufstieg EG9b in EG11 nach 6 Jahren Wartezeit?

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Mike12345:
Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage:
Meine Tätigkeit hat sich auf das Niveau von EG11 erhöht, die Tätigkeitsbeschreibung ist angepasst. Jetzt wurde mir gesagt, das ich diese Tätigkeit min 6 Jahre ausüben muss um in die EG11 zu kommen, solange muss ich in EG9b bleiben, stimmt das?
Ich muss dazu sagen, das ich nur Meister (Meister=Bachelor gleichgestellt?) bin und keinen Hochschulabschluss habe, allerdings habe ich mich die letzten 20 Jahre dementsprechend weitergebildet.

Über eine Info würde ich mich freuen, da ich über die 6 Jahre nirgends was lese.
 

Coffee86:
Nein man ist anhand seiner Tätigkeit eingruppiert, nicht anhand seines Abschlusses. In welchem Teil der EGO bist du denn eingruppiert? Wenn der Meistertitel in dem Fall nicht ausreichend wäre, würde dies nur zur Eingruppierung in der E10 münden, nicht aber in einer E9b und gleich gar nicht hat man eine Wartezeit von 6 Jahren. Es gibt immer mal hausinterne Vorgehen was ich so mitbekommen habe - aber die E9b wäre hier mMn nicht richtig.

Mike12345:
Hallo coffee86,

danke für deine Info!
ich bin im TV-L EG9b (BW).
Ja die Wartezeit von 6 Jahren hat mich auch stutzig gemacht, allerdings bin ich ja schon froh, dass sie mich hochstufen, nur die Personalabteilung (evtl. Hausintern) gab halt die 6 Jahre vor...
Keine Ahnung ob ich da überhaupt was sagen soll oder mal den Personalrat frage.

Gruß

FearOfTheDuck:
Du kannst natürlich den Personalrat fragen. Ansonsten musst du dir die Frage stellen: Spiele ich das Spiel mit, um dann später die EG11 safe zu haben (sofern die Personalabteilung dann dabei bleibt) oder nicht?

Diese 6 Jahre Wartezeit sind nämlich absoluter Quatsch. Hausintern spielt keine Rolle, solange tarifkonform gehandelt werden soll.

Coffee86:

--- Zitat von: Mike12345 am 31.03.2023 07:17 ---Hallo coffee86,

danke für deine Info!
ich bin im TV-L EG9b (BW).
Ja die Wartezeit von 6 Jahren hat mich auch stutzig gemacht, allerdings bin ich ja schon froh, dass sie mich hochstufen, nur die Personalabteilung (evtl. Hausintern) gab halt die 6 Jahre vor...
Keine Ahnung ob ich da überhaupt was sagen soll oder mal den Personalrat frage.

Gruß

--- End quote ---

Ich meinte Teil der Entgeltordnung im TV-L. Da kann man dann auch erkennen, ob man etwaig die Anforderung nicht erfüllt und somit eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert werden müsste. Aber so oder so - E10 wäre das Minimum und 6 Jahre Wartezeit drücken manche Personalabteilungen gerne durch (bei uns gab es das auch mal mit 3 Jahren), aber man kann auch gerne mal nach der Rechtsgrundlage fragen.

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