Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Aufstieg EG9b in EG11 nach 6 Jahren Wartezeit?
MoinMoin:
Die 6 Jahre Wartezeit sind wahrscheinlich darin begründet, dass die Personaler meinen, erst dann können sie dich als sonstigen Beschäftigten ansehen.
Allerdings ist es Quatsch dann dir nur die 9b zu geben, da bei fehlender Voraussetzung in der Person in Teil I und Teil II der EGO man eine EG niedriger eingestuft ist.
Das wäre EG10 logischerweise.
Tagelöhner:
Vielleicht gibt sich dein Arbeitgeber diese Selbstbeschränkung, dass eine Anerkennung als sonstiger Beschäftigter eine Vorlaufzeit von 6 Jahren benötigt. Die Rechtsprechung geht meines Wissens nach eher von 3 Jahren aus.
Ich würde mich darauf nicht einlassen, wenn es dumm läuft gehst Du so zu Gunsten des Arbeitgebers viele Jahre in Vorleistung und am Ende lässt man dich im Regen stehen. Eine Option wäre natürlich, sich die Aufgaben tatsächlich schriftlich zuweisen zu lassen und dann zeitnah eine Eingruppierungsfeststellungsklage loszutreten.
Wenn dein Arbeitgeber aber nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, wird er die nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten so anpassen, dass vor Gericht im Streitfall doch keine E11 Eingruppierung dabei heraus kommt.
Mike12345:
Morgen,
Danke an alle für eure Info!
Ja ob ich über den Personalrat gehe, bin ich noch am überlegen da ich ja gerne die EG11 hätte aber immer alles akzeptieren und warten… immerhin mach ich auch die Tätigkeit.
Die Frage nach der Rechtsgrundlage werde ich aber mit Sicherheit stellen.
Gruß
MoinMoin:
--- Zitat von: Tagelöhner am 31.03.2023 08:22 ---Vielleicht gibt sich dein Arbeitgeber diese Selbstbeschränkung, dass eine Anerkennung als sonstiger Beschäftigter eine Vorlaufzeit von 6 Jahren benötigt. Die Rechtsprechung geht meines Wissens nach eher von 3 Jahren aus.
--- End quote ---
Die Hürden als sB vor Gericht anerkannt zu werden sind doch relativ hoch, dachte ich bisher.
oder um mit Spidschen Worten zu sprechen:
Man ist sB oder man ist es nicht, man wird es aber niemals rein durch Zeitablauf.
Man braucht die Fähigkeiten und Erfahrungen (letzteres kann durch Zeitablauf erarbeitet werden, ersteres nicht)
--- Zitat ---Ich würde mich darauf nicht einlassen, wenn es dumm läuft gehst Du so zu Gunsten des Arbeitgebers viele Jahre in Vorleistung und am Ende lässt man dich im Regen stehen. Eine Option wäre natürlich, sich die Aufgaben tatsächlich schriftlich zuweisen zu lassen und dann zeitnah eine Eingruppierungsfeststellungsklage loszutreten.
--- End quote ---
Wie gesagt, die Darlegung nachzuweisen dass man sB ist dürfte nicht so einfach sein.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=6#:~:text=2.1%20Sonstige%20Besch%C3%A4ftigte%20%E2%80%93%20Definition6,ihrer%20Erfahrungen%20entsprechende%20T%C3%A4tigkeiten%20aus%C3%BCben%E2%80%9C.
FearOfTheDuck:
Immer vorausgesetzt, der AG liegt mit seiner Rechtsmeinung EG11 überhaupt richtig.
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