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Höhergruppierung - aktuelle Laufzeit der Altersstufe bleibt?
loHa:
Hallo liebes Forum,
eine kleine Frage:
Aktuell befinde ich mich in der Altersstufe 4 und würde Ende des Jahres in die nächste Altersstufe 5 kommen.
In der gleichen Abteilung wird nun eine Stelle frei die eine Entgeltgruppe höher bewertet ist.
Nun meine Frage: Sollte ich diese Stelle annehmen würde ich dann zwar in die nächst höhere Entgeltstufe kommen, aber müsste bei der Laufzeit der Altersstufe 4 wieder bei 0 Jahren anfangen, oder wird diese übernommen und ich würde dann Ende des Jahres in die Alterstufe 5 aufsteigen?
Vielen Dank!
ISN:
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit neu.
loHa:
Dann hab ich das noch richtig im Kopf gehabt.
Finde ich allerdings sehr heftig.
Hab das mal grob durchgerechnet - würde bedeuten, dass ich auf die nächsten zahlreichen Jahre (und wir sprechen hier nicht nur von 4-5Jahren schlechter fahre).
Klar auf das restliche Arbeitsleben gesehen ist das dann wieder was anderes, aber trotzdem heftig.
Mal schauen ob ich den Posten auch mit meiner aktuellen Bezahlung für die nächsten Monate bis zur Stufenerhöhung ausführen darf und erst dann die Höhergruppierung erhalten kann.
Bei unserer Bürokratie habe ich da aber meine Zweifel...
Danke für die Info!
Organisator:
--- Zitat von: loHa am 01.04.2023 18:49 ---Dann hab ich das noch richtig im Kopf gehabt.
Finde ich allerdings sehr heftig.
Hab das mal grob durchgerechnet - würde bedeuten, dass ich auf die nächsten zahlreichen Jahre (und wir sprechen hier nicht nur von 4-5Jahren schlechter fahre).
Klar auf das restliche Arbeitsleben gesehen ist das dann wieder was anderes, aber trotzdem heftig.
Mal schauen ob ich den Posten auch mit meiner aktuellen Bezahlung für die nächsten Monate bis zur Stufenerhöhung ausführen darf und erst dann die Höhergruppierung erhalten kann.
Bei unserer Bürokratie habe ich da aber meine Zweifel...
Danke für die Info!
--- End quote ---
Da du der Übertragung von eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderungen zustimmen musst, dürfte dem nichts im Wege stehen.
ISN:
--- Zitat von: loHa am 01.04.2023 18:49 ---Dann hab ich das noch richtig im Kopf gehabt.
Finde ich allerdings sehr heftig.
Hab das mal grob durchgerechnet - würde bedeuten, dass ich auf die nächsten zahlreichen Jahre (und wir sprechen hier nicht nur von 4-5Jahren schlechter fahre).
Klar auf das restliche Arbeitsleben gesehen ist das dann wieder was anderes, aber trotzdem heftig.
Mal schauen ob ich den Posten auch mit meiner aktuellen Bezahlung für die nächsten Monate bis zur Stufenerhöhung ausführen darf und erst dann die Höhergruppierung erhalten kann.
Bei unserer Bürokratie habe ich da aber meine Zweifel...
Danke für die Info!
--- End quote ---
Das ginge zwar, wenn dein Arbeitgeber dir die Tätigkeit nur vorübergehend übertragen würde, wäre aber keine Lösung für das Problem. Bei einen späteren Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung wäre für die Stufenzuordnung und die Stufenlaufzeit der Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung maßgebend. Die Lösung könnte sein, dass die Stufenlaufzeit in deiner jetzigen Entgeltgruppe und Stufe verkürzt wird, so dass du noch vor der Höhergruppierung in Stufe 5 aufsteigst.
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