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Höhergruppierung - aktuelle Laufzeit der Altersstufe bleibt?

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loHa:

--- Zitat von: MoinMoin am 02.04.2023 11:15 ---Natürlich ist es immer denkbar, dass du höherwertige Tätigkeiten ausübst, ohne dass sie dir übertragen werden.
Oder der AG ist der "Meinung", dass du dir Tätigkeiten ausübst, aber noch nicht im vollen Stundenumfang.

Es geht doch hier darum, dass der AG und du einvernehmlich eine Lösung sucht, wie die Arbeit gemacht wird und du erst höhergruppiert wirst, wenn es dir in den Stufenkram passt.

--- End quote ---

Das ist richtig; allerdings habe ich es jetzt so verstanden, dass Arbeitgeber im öfftl. Dienst so entlohnt werden wie die Stelle bewertet ist (nicht schlechter...)
Die Stelle wird bald frei und falls ich sie bekommen sollte würde ich sie eben "sofort" bekommen und nicht erst Anfang nächsten Jahres.
Ich kann auch nicht sagen, ich bleib auf meiner aktuellen Stelle bis Anfang nächsten Jahres sitzen, mache aber dennoch die anderen Tätigkeiten, denn dann würde sie meine aktuelle Stelle nicht ausschreiben dürfen und bei der aktuellen Arbeitslast wäre das fatal.

Vielen Dank für die ganzen Infos - werde hier dann wohl direkt mit Arbeitgeber, Personal und Personalrat sprechen müssen.

MoinMoin:

--- Zitat von: loHa am 02.04.2023 11:32 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 02.04.2023 11:15 ---Natürlich ist es immer denkbar, dass du höherwertige Tätigkeiten ausübst, ohne dass sie dir übertragen werden.
Oder der AG ist der "Meinung", dass du dir Tätigkeiten ausübst, aber noch nicht im vollen Stundenumfang.

Es geht doch hier darum, dass der AG und du einvernehmlich eine Lösung sucht, wie die Arbeit gemacht wird und du erst höhergruppiert wirst, wenn es dir in den Stufenkram passt.

--- End quote ---

Das ist richtig; allerdings habe ich es jetzt so verstanden, dass Arbeitgeber im öfftl. Dienst so entlohnt werden wie die Stelle bewertet ist (nicht schlechter...)
Die Stelle wird bald frei und falls ich sie bekommen sollte würde ich sie eben "sofort" bekommen und nicht erst Anfang nächsten Jahres.
Ich kann auch nicht sagen, ich bleib auf meiner aktuellen Stelle bis Anfang nächsten Jahres sitzen, mache aber dennoch die anderen Tätigkeiten, denn dann würde sie meine aktuelle Stelle nicht ausschreiben dürfen und bei der aktuellen Arbeitslast wäre das fatal.

Vielen Dank für die ganzen Infos - werde hier dann wohl direkt mit Arbeitgeber, Personal und Personalrat sprechen müssen.

--- End quote ---
Stellen sind irrelevant. (Kannst ja mal nach dem Word Stellen im Tarif suchen  ;) )
Aber die Beamten und oder Personaler kapieren dieses oft nicht.

Man wird entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
Wenn der AG schlau und AN freundlich ist, dann kann er dich auf die Stelle setzen, dir entsprechend auszuübende Tätigkeiten übertragen, die nicht zur HG führen und erst dann übertragen, wenn dir es passt.

Aber wahrscheinlich sind da euer Personaler überfordert.

ISN:

--- Zitat von: MoinMoin am 02.04.2023 10:17 ---Letzteres verstehe ich nicht? Durch Urlaub kann doch der Zeitpunkt einer dauerhafte Übertragung nicht geändert werden.
Und wieso kann man nicht auf die dauerhafte Höhergruppierung verzichten, wenn man aktuell eine vorübergehende hat.

Es geht doch darum, dass der AG einen AN freundlichen Deal macht.
Man bekommt die Tätigkeiten zur Erprobung vorübergehend übertragen.
Wartet bis AN in der gewünschten Stufe ist.
Setzt eine gewisse Zeit aus die Tätigkeiten vollumfänglich jemanden ausüben zu lassen (meinst du dies via Urlaub zu kaschieren?) und überträgt sie dann dauerhaft.

--- End quote ---

Ja, so meine ich das. Bei meinem Dienstherrn gab es vor Jahren mal die Überlegung, die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten generell zum Urlaubsantritt zu widerrufen. Diese Überlegung wurde sofort wieder verworfen, könnte aber in dieser Situation und dieser tariflichen Regelung die Lösung sein.

MoinMoin:

--- Zitat von: ISN am 02.04.2023 16:38 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 02.04.2023 10:17 ---Letzteres verstehe ich nicht? Durch Urlaub kann doch der Zeitpunkt einer dauerhafte Übertragung nicht geändert werden.
Und wieso kann man nicht auf die dauerhafte Höhergruppierung verzichten, wenn man aktuell eine vorübergehende hat.

Es geht doch darum, dass der AG einen AN freundlichen Deal macht.
Man bekommt die Tätigkeiten zur Erprobung vorübergehend übertragen.
Wartet bis AN in der gewünschten Stufe ist.
Setzt eine gewisse Zeit aus die Tätigkeiten vollumfänglich jemanden ausüben zu lassen (meinst du dies via Urlaub zu kaschieren?) und überträgt sie dann dauerhaft.

--- End quote ---

Ja, so meine ich das. Bei meinem Dienstherrn gab es vor Jahren mal die Überlegung, die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten generell zum Urlaubsantritt zu widerrufen. Diese Überlegung wurde sofort wieder verworfen, könnte aber in dieser Situation und dieser tariflichen Regelung die Lösung sein.

--- End quote ---
Wie jetzt?
Also vor Urlaub runter und danach wieder übertragen? Um während des Urlaubs nicht die Zulage zu zahlen?

Das wäre ja sehr dämlich, wenn da der PR mitmachen würde.

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