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Höhergruppierung - aktuelle Laufzeit der Altersstufe bleibt?
MoinMoin:
--- Zitat von: ISN am 01.04.2023 20:43 ---
--- Zitat von: loHa am 01.04.2023 18:49 ---Dann hab ich das noch richtig im Kopf gehabt.
Finde ich allerdings sehr heftig.
Hab das mal grob durchgerechnet - würde bedeuten, dass ich auf die nächsten zahlreichen Jahre (und wir sprechen hier nicht nur von 4-5Jahren schlechter fahre).
Klar auf das restliche Arbeitsleben gesehen ist das dann wieder was anderes, aber trotzdem heftig.
Mal schauen ob ich den Posten auch mit meiner aktuellen Bezahlung für die nächsten Monate bis zur Stufenerhöhung ausführen darf und erst dann die Höhergruppierung erhalten kann.
Bei unserer Bürokratie habe ich da aber meine Zweifel...
Danke für die Info!
--- End quote ---
Das ginge zwar, wenn dein Arbeitgeber dir die Tätigkeit nur vorübergehend übertragen würde, wäre aber keine Lösung für das Problem. Bei einen späteren Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung wäre für die Stufenzuordnung und die Stufenlaufzeit der Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung maßgebend. Die Lösung könnte sein, dass die Stufenlaufzeit in deiner jetzigen Entgeltgruppe und Stufe verkürzt wird, so dass du noch vor der Höhergruppierung in Stufe 5 aufsteigst.
--- End quote ---
Oder vorübergehende Übertragung bis zum Stufenanstieg. Dann eine Unterbrechung zwischen dieser Übertragung und der dauerhaften Übertragung. Juristisch sollte da ein Tag reichen, oder?
Aber man könnte um sicher zu sein, ja einen Monat auf die HG und das Geld verzichten.
ISN:
Da man unmittelbar durch die nicht nur vorübergehende Übertragung der Tätigkeit eingruppiert ist, ist ein Verzicht auf die Höhergruppierung nicht möglich. Es bliebe also nur die von dir beschriebene Möglichkeit, die dauerhafte Übertragung erst nach einer Unterbrechung vorzunehmen. Dafür bietet sich eventuell ein Urlaub an, mit dessen Beginn die vorübergehende Übertragung widerrufen wird.
MoinMoin:
Letzteres verstehe ich nicht? Durch Urlaub kann doch der Zeitpunkt einer dauerhafte Übertragung nicht geändert werden.
Und wieso kann man nicht auf die dauerhafte Höhergruppierung verzichten, wenn man aktuell eine vorübergehende hat.
Es geht doch darum, dass der AG einen AN freundlichen Deal macht.
Man bekommt die Tätigkeiten zur Erprobung vorübergehend übertragen.
Wartet bis AN in der gewünschten Stufe ist.
Setzt eine gewisse Zeit aus die Tätigkeiten vollumfänglich jemanden ausüben zu lassen (meinst du dies via Urlaub zu kaschieren?) und überträgt sie dann dauerhaft.
loHa:
Wäre ggf. eine temporäre Phase --> zur Einarbeitung denkbar?
Zwar säße man dann schon auf der Stelle könnte aber argumentieren, dass die Höhergruppierung wegen Einarbeitungsphase noch nicht gerechtfertigt ist.
Ich mein es gibt schlimmeres als Höhergruppiert zu werden, aber irgendwie ist der Zeitpunkt echt ungünstig.
MoinMoin:
Natürlich ist es immer denkbar, dass du höherwertige Tätigkeiten ausübst, ohne dass sie dir übertragen werden.
Oder der AG ist der "Meinung", dass du dir Tätigkeiten ausübst, aber noch nicht im vollen Stundenumfang.
Es geht doch hier darum, dass der AG und du einvernehmlich eine Lösung sucht, wie die Arbeit gemacht wird und du erst höhergruppiert wirst, wenn es dir in den Stufenkram passt.
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