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taktische und strategische Überlegungen zur Erhöhung der Beamtenbesoldung

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jan89:

--- Zitat von: lotsch am 04.07.2023 08:51 ---Wie wäre es mit der Gründung einer Partei? PÖD, Partei des öffentlichen Dienstes. Das Wählerpotential ist groß, wenn man alle Mitarbeiter des ÖD rechnet und noch diejenigen dazuzählt deren Verdienst an die Bezahlung im öffentlichen Dienst angelehnt ist, wie Kirchen, usw. Die derzeitige Chance bei der anstehenden Europawahl wäre groß, da es keine 5 %-Hürde gibt. Durch die Wahlkampferstattung würde man an Geld kommen für Gutachten, Rechtsanwälte, usw. Man hätte andere politische und rechtliche Möglichkeiten. Man wäre in der Presse präsent. Ich denke auch an die Aussage von Swen Tornatsch: Letztendlich wird das Besoldungsthema politisch entschieden. Warum sollen wir also nicht politischer Akteur werden? Früher gab es ja auch mal eine Bauernpartei.

--- End quote ---

Ich werde nur noch eine Partei wählen, die keine Juristen aufstellt und aufnimmt.
Ich bin auch enttäuscht, dass es nicht gelungen ist, den Inflationsausgleich zeitgleich auszuzahlen.

Ozymandias:
Musste wegen einem anderen Sachverhalt Untätigkeitsklage vor einem VG einreichen.
Die Kostenrechnung kam relativ schnell. Ist aber auch ein kleinerer Streitwert, aber seit über 2 Jahren nichts passiert.

Nach meiner Kenntnis fallen die Kosten aber letztendlich dem Beklagten zur Last. Wenn die Besoldungsgeber für jeden Beamten 483 Euro verlieren, dann kommt da schon ein Druck zusammen.
Letztendlich verlieren die aber auch nichts, da diese es quasi an sich selber zahlen, die Gerichte haben dann halt mehr Einnahmen.

Ist eher was für die Mutigen und die wirklich das Geld benötigen und gute Erfolgsaussichten haben. Kann für den ein oder anderen ganz interessant sein.

lotsch:
Da eine Vereinsgründung wohl genauso schwierig ist, wie eine Parteigründung, schlage ich hiermit die Gründung einer Partei vor. Dies hat den Vorteil, dass wir auch an der staatlichen Parteienfinanzierung partizipieren können. Sie könnte Partei des öffentlichen Dienstes und der Demokratie (PÖDD) heißen. Ich hatte diese Idee schon einmal vor 20 Jahren und habe noch einige Dokumente abgespeichert. Ich habe festgestellt, es hat sich in den 20 Jahren nichts, aber auch gar nichts verbessert, eher noch weiter verschlechtert. Damals wurde die Parteigründung nicht vollzogen, ich hoffe, dass es diesmal geschafft wird. Es ist wichtig und es braucht Mut sich mit anderen zusammenzuschließen und gemeinsam zu agieren. Wir haben die Chance etwas zu erreichen. Wer möchte gerne Parlamentarier im Europaparlament werden?

Ich bin gerade dabei einen Entwurf des Parteiprogramms schreiben. Hier der erste Teil, Fortsetzung folgt in den nächsten Tagen:

Partei des öffentlichen Dienstes

Grundsatzprogramm
(Entwurf)




I.  Die Partei des öffentlichen Dienstes


1. Wer wir sind

Die Partei des öffentlichen Dienstes ist eine Interessenpartei. Sie vertritt vorrangig die Interessen der Arbeiter, Angestellten, Beamten und Auszubildenden des öffentlichen Dienstes, seiner Rentner und Pensionäre, sowie die der Soldaten und Richter in Deutschland. Ihr Ziel ist es auch, einen sozialen und wirtschaftlichen Ausgleich innerhalb der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Situation der öffentlich Bediensteten zu schaffen.


2. Warum wir notwendig sind

Der wohl bedeutendste Verfassungsrechtler Deutschlands, Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis, geht in einem Gutachten aus dem Jahr 2022 von länderübergreifenden Absprachen aller Parteien zum vorsätzlichen Verfassungsbruch bei der Beamtenbesoldung aus. Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend abgesprochenen Verfassungsbruchs  verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung in § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Prof. Dr. Dr. Battis hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist. Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben.
Für alle Arbeiter, Angestellten, Beamten und Auszubildenden des öffentlichen Dienstes, Rentner und Pensionäre, sowie Soldaten und Richter in Deutschland ist es unerträglich von Politikern und Parteien regiert zu werden, welche das Grundgesetz  und das Bundesverfassungsgericht vorsätzlich missachten, gleichzeitig aber strenge Regeln aufstellen, dass diese Beschäftigten ihrerseits die deutsche Rechtsordnung befolgen sollen. Da alle Regierungsparteien auf Bundes- und Länderebene in diesen abgesprochenen Verfassungsbruch involviert sind, sehen wir es als unsere Pflicht an, mitzuregieren und dafür zu sorgen, dass die Rechtsordnung in Deutschland wieder eingehalten wird. Holen wir uns das Grundgesetz zurück!
Die Politik der momentan regierenden Parteien zielt darauf ab, den öffentlichen Dienst zu zersplittern, sowohl regional, als auch in die einzelnen Arbeitnehmergruppen, um damit den Widerstand des öffentlichen Dienstes gegen weitere Einkommenskürzungen, Arbeitszeitverlängerungen und sonstige Verschlechterungen zu schwächen. Insbesondere in Zeiten von hoher Inflation ist das nicht weiter hinnehmbar.
In Zeiten revolutionärer sozialer Umverteilungen braucht der öffentliche Dienst mehr Mitspracherecht. Dies zu verwirklichen kann nur durch parlamentarische Vertretung gelingen, da in den Parlamenten die Entscheidungen für den öffentlichen Dienst getroffen werden. Die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erbringen seit 20 Jahren Sonderopfer in Form von Einkommensverzicht, Arbeitszeitverlängerung und sonstigen Verschlechterungen ihrer Arbeits- und Dienstverhältnisse.
Schon in den Jahren 2002 und 2003 haben die regierenden Parteien diese Vorgehensweise weiter verschärft. Das Vertrauen der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in die regierenden Parteien ist erschüttert. Das – auch von der Rechtsprechung geforderte – besondere partnerschaftliche Arbeits- und Dienstverhältnis existiert nicht mehr. Die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes ist in Gefahr.
Zahlreiche Politiker der regierenden Parteien äußern sich fortlaufend abwertend und abfällig über die Leistungen der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und schädigten dadurch nachhaltig deren Ruf und Ansehen. Die Organisationen, die den öffentlichen Dienst vertreten, sind sich untereinander nicht einig und oft parteipolitisch beeinflusst, weshalb sie unmotiviert, kraft- und machtlos wirken.
Deshalb ist eine Partei notwendig, die alle Arbeitnehmergruppen des öffentlichen Dienstes gleichermaßen vertritt. Wir machen uns stark für gerechte, sozial verträgliche Reformen unter Berücksichtigung bereits geleisteter Beiträge. Wir sehen es auch als unsere Aufgabe an, das Ansehen der öffentlich Bediensteten in der Gesellschaft wieder herzustellen und offensiv über die tatsächliche Situation der Bediensteten aufzuklären, um damit verbreiteten Vorurteilen entgegenzuwirken.


3. Grundsätze

Die Partei des öffentlichen Dienstes ist eine Arbeitnehmerpartei und vertritt deshalb soziale, gewerkschaftsnahe Ansichten. Gerechtigkeit und Solidarität sind unsere Leitmotive. Die Politik hat die Aufgabe zwischen Starken und Schwachen ausgleichend zu wirken. Neoliberalismus und ungebremster Kapitalismus schaden dem Staat und seinen Menschen und führen zu Massenarbeitslosigkeit und Massenarmut. Die soziale Marktwirtschaft hat Deutschland zu einem lange anhaltenden Wohlstand verholfen und muss beibehalten werden. Aktionismus und blinder Reformeifer können nicht die Antworten auf die Fragen unserer Zeit sein.


4. Grundordnung

Selbstverständlich stehen wir zur Demokratie, zu der bestehenden Rechtsordnung und zur Gewaltenteilung, zur Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.


5. Gleichberechtigung

Frauen und Männer sind in allen Bereichen gleichberechtigt. Die bisher erzielten Erfolge auf dem Weg zu einer umfassenden Geschlechtergerechtigkeit müssen gesichert und weiter ausgebaut werden, um noch bestehende Benachteiligungen wirksam zu beseitigen.

A9A10A11A12A13:

--- Zitat von: lotsch am 22.07.2023 19:48 ---Wer möchte gerne Parlamentarier im Europaparlament werden?

--- End quote ---

lotsch möchte gerne das Verfahren über die Sperrklausel bei der Europawahl vor dem BVerfG in die Überholspur (vor der "angekündigten" Entscheidung) setzen?

andreb:
@lotsch

Ich finde es für den Anfang ganz interessant !

Nur der Satz „Holen wir uns das Grundgesetz zurück“ ist mir zu aufreißerisch alla Aiwanger.

Ich würde das etwas entschärfen… z.B.
„Es war sicherlich nicht der Gedanke der Mütter und Väters des Grundgesetzes, dass Gesetzgeber und Exekutive des Bundes und der Länder die Verfassung und deren Werte in einem bestimmten Bereich vorsätzlich über mehrere Jahre missachten.“

so als kleiner Einwurf von mir ;)

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