Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
taktische und strategische Überlegungen zur Erhöhung der Beamtenbesoldung
Malkav:
--- Zitat von: lotsch am 13.06.2023 09:29 ---Bezüglich der nicht gewährten Verzugszinsen habe ich eine Beschwerde an die EU-Kommission geschickt und habe gestern von dort die Zusage erhalten, dass meine Beschwerde auf der Grundlage des einschlägigen EU-Rechts geprüft wird.
Man müsste prüfen, ob noch weitere Punkte des Beamtenrechts gegen EU-Recht verstoßen. Immerhin hat die EU schon beanstandet, dass Richter in Deutschland zu schlecht besoldet werden.
Auch den EGMR, der derzeit das Streikrecht für deutsche Beamte prüft, könnte sich dafür interessieren, dass Beamte in Deutschland seit Jahrzehnten nicht verfassungsgemäß alimentiert werden, dass es diesbezüglich konzertierte Absprachen aller führenden Parteien gibt, und das BVerfG nicht in der Lage oder nicht Willens ist, dieses verfassungswidrige Verfahren zu beenden.
--- End quote ---
Ich finde es immer wieder spannend, wenn man irgendwie gaaanz langsam den Eindruck bekommt ein rechtliches Thema irgendwie durchdrungen zu haben, dann kommt der EuGH und/oder der EGMR und kommt mit seinen jeweiligen Rechtsgrundlagen um die Ecke und stellt alles auf den Kopf.
Vor ein paar Jahren habe ich mal ohne Ankündigung eine zweistellige Zahl Urlaubstage nachgebucht bekommen wg. Altersdiskreminierung. Gegen eine (völlig unerwartete) Überweisung von X EUR Verzugszinsen würde ich mich auch nicht beschweren.
Die aktuelle Sach- und Rechtslage ohne Verzinsung bei jahrzehntelange Verfahren bei gleichzeitig hoher Inflation lädt Politiker ja auch geradezu dazu ein so vorzugehen, wie sie vorgehen. Natürlich ist das alles ein konzertierter Verfassungsbruch und daher abzulehnen, aber betriebswirtschaftlich ist es absolut nachvollziehbar. Kein Unternehmer der Welt würde doch heute gutes Geld zahlen, wenn er/sie ohne negative monetäre Konsequenzen auch erst in 15 Jahren zahlen könnte.
@lotsch: Ich drücke dir auf jeden Fall alle Daumen die ich habe hinsichtlich der Zinsen. Es wäre schon ein Treppenwitz der Geschichte, wenn eine EU-Kommission unter Ursula von der Leyen diesbezüglich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik durchziehen würde :)
Prüfer SH:
--- Zitat von: Malkav am 13.06.2023 10:19 ---
--- Zitat von: lotsch am 13.06.2023 09:29 ---Bezüglich der nicht gewährten Verzugszinsen habe ich eine Beschwerde an die EU-Kommission geschickt und habe gestern von dort die Zusage erhalten, dass meine Beschwerde auf der Grundlage des einschlägigen EU-Rechts geprüft wird.
Man müsste prüfen, ob noch weitere Punkte des Beamtenrechts gegen EU-Recht verstoßen. Immerhin hat die EU schon beanstandet, dass Richter in Deutschland zu schlecht besoldet werden.
Auch den EGMR, der derzeit das Streikrecht für deutsche Beamte prüft, könnte sich dafür interessieren, dass Beamte in Deutschland seit Jahrzehnten nicht verfassungsgemäß alimentiert werden, dass es diesbezüglich konzertierte Absprachen aller führenden Parteien gibt, und das BVerfG nicht in der Lage oder nicht Willens ist, dieses verfassungswidrige Verfahren zu beenden.
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Ich finde es immer wieder spannend, wenn man irgendwie gaaanz langsam den Eindruck bekommt ein rechtliches Thema irgendwie durchdrungen zu haben, dann kommt der EuGH und/oder der EGMR und kommt mit seinen jeweiligen Rechtsgrundlagen um die Ecke und stellt alles auf den Kopf.
Vor ein paar Jahren habe ich mal ohne Ankündigung eine zweistellige Zahl Urlaubstage nachgebucht bekommen wg. Altersdiskreminierung. Gegen eine (völlig unerwartete) Überweisung von X EUR Verzugszinsen würde ich mich auch nicht beschweren.
Die aktuelle Sach- und Rechtslage ohne Verzinsung bei jahrzehntelange Verfahren bei gleichzeitig hoher Inflation lädt Politiker ja auch geradezu dazu ein so vorzugehen, wie sie vorgehen. Natürlich ist das alles ein konzertierter Verfassungsbruch und daher abzulehnen, aber betriebswirtschaftlich ist es absolut nachvollziehbar. Kein Unternehmer der Welt würde doch heute gutes Geld zahlen, wenn er/sie ohne negative monetäre Konsequenzen auch erst in 15 Jahren zahlen könnte.
@lotsch: Ich drücke dir auf jeden Fall alle Daumen die ich habe hinsichtlich der Zinsen. Es wäre schon ein Treppenwitz der Geschichte, wenn eine EU-Kommission unter Ursula von der Leyen diesbezüglich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik durchziehen würde :)
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Wer weiß, vielleicht geht das ganz schnell und wir haben ausnahmsweise mal Glück und neue Freunde im EU-Parlament.
Meine Daumen sind auch gedrückt. Die 12 Urlaubstage mehr kamen tatsächlich plötzlich aus dem Nichts.
Ozymandias:
Hier noch ein paar Ideen, auch um die Bestandskraft kostengünstig hinauszuzögern:
https://dejure.org/gesetze/VwGO/93a.html
--- Zitat ---§ 93a
[Musterverfahren]
(1) 1Ist die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme Gegenstand von mehr als zwanzig Verfahren, kann das Gericht eines oder mehrere geeignete Verfahren vorab durchführen (Musterverfahren) und die übrigen Verfahren aussetzen. 2Die Beteiligten sind vorher zu hören. 3Der Beschluß ist unanfechtbar.
--- End quote ---
Man bräuchte also 20 Mitstreiter. Sollte auch für Alimentationsklagen gelten.
https://dejure.org/gesetze/VwGO/94.html
--- Zitat ---§ 94
[Aussetzung der Verhandlung]
Das Gericht kann, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist, anordnen, daß die Verhandlung bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur Entscheidung der Verwaltungsbehörde auszusetzen sei.
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https://www.sovd.de/aktuelles/meldung/regelsatz-grundsicherung-bundesverfassungsgericht
--- Zitat ---Gegenstand der Musterverfahren ist die Berechnungsgrundlage für die Fortschreibung der Regelsätze gemäß § 28a SGB XII.
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--- Zitat ---Tatsächlich ist es jetzt aber so, dass aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine die Preise seit 2021 stark gestiegen sind. Die Erhöhung der Regelsätze von drei Euro für alleinstehende Erwachsene und zwei Euro für Kinder fing die Preissteigerung nicht annähernd auf.
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--- Zitat ---„Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten“, stellte das Gericht fest (BeckRS 2014, 55837 ◊ BVerfGE Band 137, 34 ◊ LSK 2014, 460284 (Ls.)).
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Leider gibt es noch kein passendes Aktenzeichen.
lotsch:
Wie wäre es mit der Gründung einer Partei? PÖD, Partei des öffentlichen Dienstes. Das Wählerpotential ist groß, wenn man alle Mitarbeiter des ÖD rechnet und noch diejenigen dazuzählt deren Verdienst an die Bezahlung im öffentlichen Dienst angelehnt ist, wie Kirchen, usw. Die derzeitige Chance bei der anstehenden Europawahl wäre groß, da es keine 5 %-Hürde gibt. Durch die Wahlkampferstattung würde man an Geld kommen für Gutachten, Rechtsanwälte, usw. Man hätte andere politische und rechtliche Möglichkeiten. Man wäre in der Presse präsent. Ich denke auch an die Aussage von Swen Tornatsch: Letztendlich wird das Besoldungsthema politisch entschieden. Warum sollen wir also nicht politischer Akteur werden? Früher gab es ja auch mal eine Bauernpartei.
Fragmon:
--- Zitat von: lotsch am 04.07.2023 08:51 ---Wie wäre es mit der Gründung einer Partei? PÖD, Partei des öffentlichen Dienstes. Das Wählerpotential ist groß, wenn man alle Mitarbeiter des ÖD rechnet und noch diejenigen dazuzählt deren Verdienst an die Bezahlung im öffentlichen Dienst angelehnt ist, wie Kirchen, usw. Die derzeitige Chance bei der anstehenden Europawahl wäre groß, da es keine 5 %-Hürde gibt. Durch die Wahlkampferstattung würde man an Geld kommen für Gutachten, Rechtsanwälte, usw. Man hätte andere politische und rechtliche Möglichkeiten. Man wäre in der Presse präsent. Ich denke auch an die Aussage von Swen Tornatsch: Letztendlich wird das Besoldungsthema politisch entschieden. Warum sollen wir also nicht politischer Akteur werden? Früher gab es ja auch mal eine Bauernpartei.
--- End quote ---
Weil thematisch monothematische Parteien nicht beachtet werden und erst Recht nicht gewählt.
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