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Neuverbeamtung vs Tarifbeschäftigung
Prüfer SH:
Never ending story, ich weiß. Wie seht Ihr das mit den Neuverbeamtungen? Nur da wo es absolut notwendig ist, oder auch darüber hinaus? Und wo ist es überhaupt zwingend erforderlich? Polizei, Justiz und Steuer? Ich lese so viel von Verbeamtungen nach etlichen Jahren Tarifbeschäftigung. Was soll das? Es wird ständig von allen möglichen Seiten über die uns erdrückenden Pensionslasten gejammert. Wieso wird trotzdem komplett konträr gehandelt? Würde mich über Beispiele aus dem wahren Leben sehr freuen, es gibt ja schon so viel Verrücktes zu diesem Thema, erzählt doch mal von Beispielen und gern auch eure Meinungen dazu. Nur bitte kein Gehetze in egal welche Richtung.
teclis22:
In Hamburg ist die Verbeamtung in der Verwaltung mittlerweile sehr schwer zu bekommen für Bestandspersonal.
Aktuell werden Trainees mit der Verbeamtung gelockt. Darüber hinaus geht es nur noch mit sehr viel Vitamin B.
Meiner Meinung nach - und das war ja deine Frage - wird viel zu wenig verbeamtet. Das ist eben ein Mittel um Leute anzulocken, zu halten und zu entwickeln. Das wird viel zu wenig genutzt.
Organisator:
Beim Bund werden Pensionsrückstellungen gebildet. Insofern ist da nicht mit druckenden Pensionslasten zu rechnen.
MoinMoin:
Sehe ich ähnlich.
Streng genommen sind viele Verbeamtungen nicht notwendigen, sondern Personalgewinnungsmarketing
oder kurzfristige Kassenentlastung.
Lustig, das im Bereich der kritischen IT Infrastrukturen nicht verbeamtet wird, da hoffe ich nochmal auf nem Streik wums wie bei Fluglotsen oder Lokführer 😱
bzgl. Pensionslasten
Ob der TV Angestellte oder der Beamte am Sterbebett dieser Person die monetäre bessere Wahl war, liegt mEn nur am Zinssatz des Geldes was man erst eingespart und dann ausgegeben hat.
FGL:
--- Zitat von: Prüfer SH am 04.04.2023 19:17 ---Es wird ständig von allen möglichen Seiten über die uns erdrückenden Pensionslasten gejammert. Wieso wird trotzdem komplett konträr gehandelt?
--- End quote ---
Ich bin da bei @Organisator. Für bspw. Schleswig-Holstein gilt, dass bei doppischer Buchführung Pensionsrückstellungen zu bilden sind. Der Aufwand für die künftigen Pensionen wird so bereits in der Gegenwart im Haushalt abgebildet.
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