Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung und Stufenvorweggewährung von 9b/5 auf 11/5
CyR:
Hallo Allerseits. Ich habe grade großen Grund zur Freude und frage mich, ob es einen Haken gibt.
Ich habe seit Längerem die 9b, bekomme nun endlich, dank Initiative meiner Vorgesetzten eine angepasste Stellenbeschreibung. Beschlossen wurde nun die Eingruppierung in die 11/4 mit vorzeitiger Gewährung der Stufe 5 (rückwirkend ab 11/2022).
Bedeutet es tatsächlich, dass ich nach der 11/5 bezahlt werde?
Danke und viele Grüße
ISN:
Ja, aber nur in Form einer Zulage. Du bleibst 4 Jahre in Stufe 4 und steigst dann in Stufe 5 auf und bekommst erst dann das Tabellenentgelt aus Stufe 5. Die Zulage fällt dann weg.
Tagelöhner:
Trotzdem Glückwunsch, damit dürfest Du jetzt mal bei einigen Beamten Neid auslösen ;D
WasDennNun:
Neid worauf?
Das er/sie wahrscheinlich jahrelang höherwertige Tätigkeiten ausgeübt hat und nicht entsprechend bezahlt wurde?
Das ist doch bei Beamten die Normalität, wenn man befördert werden möchte 8)
Tagelöhner:
Na er überspringt mal eben eine Entgeltgruppe, "Sprungbeförderungen" sind im Beamtenbereich ja eher nicht die Regel. Außerdem ist für mich eine angepasste Stellenbeschreibung nicht zwangsläufig ein Indiz dafür, dass er/sie davor falsch eingruppiert war sondern jetzt vielleicht auch nur deutlich höherwertigere Aufgaben wirksam übertragen wurden und einfach die Tarifautomatik greift.
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