Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung und Stufenvorweggewährung von 9b/5 auf 11/5
McOldie:
--- Zitat von: mape am 04.05.2023 12:13 ---@CyR
Bin auch gerade dabei, eine Höhergruppierung von 9b/6 auf 11/6 zu beantragen. Was genau haben deine Vorgesetzen denn zur Stellenanpassung geschrieben? Gruß
--- End quote ---
Eine Höhergruppierung bedarf keines Antrages. Du musst dem Arbeitgeber mitteilen, dass du der Auffassung bist, dass deine Tätigkeit den Merkmalen Entgeltgruppe 11 entspricht und gleichzeitig die Ansprüche auf das Entgelt dieser Entgeltgruppe geltend machen. So warst du die Ausschlussfrist.
Bei einer Höhergruppierung von E9b/Stufe 6 in die Entgeltgruppe 11 erfolgt die Zuordnung zur Stufe 5. Hier dazu ein kleines Tool: http://hg-tvl.bplaced.net/
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version