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Kündigungsfrist direkt nach der Probezeit

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Splex89:
Hallo zusammen. Aktuell bin ich noch bis zum 30.06.2023 in der Probezeit, dort ist eine Kündigung ja jederzeit möglich. Wie sieht das aus direkt nach der Probezeit ? Dort zählt doch dann    1 Monat zum Monatsende , da die beschäftigung erst am 01.01.2023 begonnen hat. Vorher habe ich 5 Jahre bei einem anderen Arbeitgeber im ÖD gearbeitet, diese Zeit ist ja unrelevant, richtig ?
Vielen Dank für eure Antworten

Splex89:
Danke, soll dann quasi heißen, da ich bei meinem alten Arbeitgeber seit dem 01.05.2018 tätig war. Würde eine kündigungsfrist von 3 Monate zum Quartalsende gelten. Da die beschäftigungszeit länger als 5 Jahre war ?

Bernstein:
Die Beschäftigung bei dem vorherigen Arbeitgeber ist für die Kündigungsfrist vollkommen belanglos.

MoinMoin:

--- Zitat von: Splex89 am 13.04.2023 08:04 ---Danke, soll dann quasi heißen, da ich bei meinem alten Arbeitgeber seit dem 01.05.2018 tätig war. Würde eine kündigungsfrist von 3 Monate zum Quartalsende gelten. Da die beschäftigungszeit länger als 5 Jahre war ?

--- End quote ---
Nein.

Bernstein:

--- Zitat von: infraMax am 13.04.2023 08:21 ---
--- Zitat von: Bernstein am 13.04.2023 08:18 ---Die Beschäftigung bei dem vorherigen Arbeitgeber ist für die Kündigungsfrist vollkommen belanglos.

--- End quote ---

Sofern die Angestellten im öffentlichen Dienst zwischen Arbeitgebern, die beide dem Wirkungsbereiche des TVÖD unterliegen, wechseln, werden die Zeiten bei allen Arbeitgebern, die dem TVÖD unterliegen, als gesamte Beschäftigungszeit angerechnet. Damit hängt die Kündigungsfrist von der gesamten Beschäftigungsdauer ab und wird nicht zum Beginn des Dienstes bei einem neuen Arbeitgeber neu berechnet.

--- End quote ---

Lies einfach mal den § 34.

Dort steht es ganz klar: .... seit Beginn des Arbeitsverhältnisses...

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