Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigungsfrist direkt nach der Probezeit
Bernstein:
Ich denke MoinMoin hat eine hinreichende Erklärung gegeben.
Dein zitierter Satz wird in Absatz 1 nicht genannt. Somit liegst du mit deiner Argumentation falsch.
MoinMoin:
--- Zitat von: Bernstein am 13.04.2023 08:33 ---Ich denke MoinMoin hat eine hinreichende Erklärung gegeben.
Dein zitierter Satz wird in Absatz 1 nicht genannt. Somit liegst du mit deiner Argumentation falsch.
--- End quote ---
Naja, deine Begründung warum InfraMax falsch lag, war ja ebenfalls fehlerhaft, darauf reitete infrMax rum.
SiegVibe hat es ja sehr schön zusammengefasst.
und nun herrscht hoffentlich bei Splex89 Klarheit.
Bernstein:
Ich denke nicht, dass sie fehlerhaft war, aber auf jeden Fall nicht ausreichend begründet. ;)
Splex89:
Danke für eure rege Anteilnahme an meine Frage , denke sie ist dann jetzt ausreichend beantwortet ;D
MoinMoin:
--- Zitat von: Bernstein am 13.04.2023 09:14 ---Ich denke nicht, dass sie fehlerhaft war, aber auf jeden Fall nicht ausreichend begründet. ;)
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--- Zitat von: Bernstein am 13.04.2023 08:29 ---Ich verstehe nicht, dass du auf deine falsche Deutung weiter beharrst.
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Deine Begründung "Dort steht es ganz klar: .... seit Beginn des Arbeitsverhältnisses..." bezieht sich auf die Regelung, die nur für die ersten 6 Monate (der Probezeit) gilt, also für die Fragestellung vom TE ohne Belang ist, da nach der Kündigung nach der Probezeit gefragt war und da ist eben diese Begründung fehlerhaft.
Deine Aussage, dass die Beschäftigung bei dem vorherigen Arbeitgeber für die Kündigungsfrist vollkommen belanglos ist, ist in diesem Fall wegen Satz 2 und nicht Satz 1 korrekt.
8)
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