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§ 24 BLV - "Beamtenrechtlicher Status" während hauptberuflicher Tätigkeit

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tochris06:

--- Zitat von: Thomber am 26.04.2023 09:20 ---
--- Zitat ---Ist das realistisch auf einer ganz normalen Bündelstelle im gD? Da müsste die Hierarchie ja schon viel Papier schwarz machen... und zwar die Hierarchie, von der man sich trennt.
--- End quote ---


Wenn ich jetzt schreibe, dass es keine Behörde geben wird, die einem im gD bestätigt, eine hD-Tätigkeit auszuüben kommt garantiert wieder einer um die Ecke und behauptet, genau davon aber gehört zu haben...  ;)   
Wie auch immer, es gibt 2 Gründe, die gegen so eine "Bestätigung" sprechen und abgesehen davon, garantiert so eine Bestätigung nicht, dass die neue Behörde das dann auch anerkennt!  Das Beamtenrecht ist halt leider nicht bundeseinheitlich.

--- End quote ---


Ja, mich ;) Und es ist ausreichend, wenn der jeweilige direkte Vorgesetzte (zumindest sofern eine gewisse Dotierung vorhanden) das bestätigt. Denn deine personalbearbeitende Stelle kann ja nicht Auskunft darüber geben, wie du durch deinen Vorgesetzten eingesetzt wurdest. Und doch, eine Bestätigung garantiert es spätestens vor dem Verwaltungsgericht. Die Rechtssprechung ist dahingehend eindeutig. Siehe auch § 19 Abs. 3 BLV. Die Schwierigkeit richtet sich nach der besoldungsrechtlichen Einstufung der Tätigkeit (und eben nicht nach der Dotierung des Amtsinhabers). Die Behörde hat auch kein Ermessen mehr.

Amtsschimmel:

--- Zitat von: tochris06 am 26.04.2023 21:33 ---
--- Zitat von: Thomber am 26.04.2023 09:20 ---
--- Zitat ---Ist das realistisch auf einer ganz normalen Bündelstelle im gD? Da müsste die Hierarchie ja schon viel Papier schwarz machen... und zwar die Hierarchie, von der man sich trennt.
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Wenn ich jetzt schreibe, dass es keine Behörde geben wird, die einem im gD bestätigt, eine hD-Tätigkeit auszuüben kommt garantiert wieder einer um die Ecke und behauptet, genau davon aber gehört zu haben...  ;)   
Wie auch immer, es gibt 2 Gründe, die gegen so eine "Bestätigung" sprechen und abgesehen davon, garantiert so eine Bestätigung nicht, dass die neue Behörde das dann auch anerkennt!  Das Beamtenrecht ist halt leider nicht bundeseinheitlich.

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Ja, mich ;) Und es ist ausreichend, wenn der jeweilige direkte Vorgesetzte (zumindest sofern eine gewisse Dotierung vorhanden) das bestätigt. Denn deine personalbearbeitende Stelle kann ja nicht Auskunft darüber geben, wie du durch deinen Vorgesetzten eingesetzt wurdest. Und doch, eine Bestätigung garantiert es spätestens vor dem Verwaltungsgericht. Die Rechtssprechung ist dahingehend eindeutig. Siehe auch § 19 Abs. 3 BLV. Die Schwierigkeit richtet sich nach der besoldungsrechtlichen Einstufung der Tätigkeit (und eben nicht nach der Dotierung des Amtsinhabers). Die Behörde hat auch kein Ermessen mehr.

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Es gibt aber doch Beurteilungen, in denen idR auch die Funktion (Sachbearbeitung, Massenverwaltung o.ä.) angegeben sein sollte. Die würden einem Bierdeckel widersprechen, auf den man sich vom Chef "hat drei Jahre lang hD-Zeug gemacht" kritzeln lässt, oder?

tochris06:

--- Zitat von: Amtsschimmel am 26.04.2023 22:25 ---
--- Zitat von: tochris06 am 26.04.2023 21:33 ---
--- Zitat von: Thomber am 26.04.2023 09:20 ---
--- Zitat ---Ist das realistisch auf einer ganz normalen Bündelstelle im gD? Da müsste die Hierarchie ja schon viel Papier schwarz machen... und zwar die Hierarchie, von der man sich trennt.
--- End quote ---


Wenn ich jetzt schreibe, dass es keine Behörde geben wird, die einem im gD bestätigt, eine hD-Tätigkeit auszuüben kommt garantiert wieder einer um die Ecke und behauptet, genau davon aber gehört zu haben...  ;)   
Wie auch immer, es gibt 2 Gründe, die gegen so eine "Bestätigung" sprechen und abgesehen davon, garantiert so eine Bestätigung nicht, dass die neue Behörde das dann auch anerkennt!  Das Beamtenrecht ist halt leider nicht bundeseinheitlich.

--- End quote ---


Ja, mich ;) Und es ist ausreichend, wenn der jeweilige direkte Vorgesetzte (zumindest sofern eine gewisse Dotierung vorhanden) das bestätigt. Denn deine personalbearbeitende Stelle kann ja nicht Auskunft darüber geben, wie du durch deinen Vorgesetzten eingesetzt wurdest. Und doch, eine Bestätigung garantiert es spätestens vor dem Verwaltungsgericht. Die Rechtssprechung ist dahingehend eindeutig. Siehe auch § 19 Abs. 3 BLV. Die Schwierigkeit richtet sich nach der besoldungsrechtlichen Einstufung der Tätigkeit (und eben nicht nach der Dotierung des Amtsinhabers). Die Behörde hat auch kein Ermessen mehr.

--- End quote ---

Es gibt aber doch Beurteilungen, in denen idR auch die Funktion (Sachbearbeitung, Massenverwaltung o.ä.) angegeben sein sollte. Die würden einem Bierdeckel widersprechen, auf den man sich vom Chef "hat drei Jahre lang hD-Zeug gemacht" kritzeln lässt, oder?

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Wäre auf jeden Fall zielführend, wenn man es auch in der Beurteilung vermerken lässt. Sonst wird es schwierig, wenn sich die Beurteilung mit anderen Nachweisen beißt.

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