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§ 24 BLV - "Beamtenrechtlicher Status" während hauptberuflicher Tätigkeit

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Thomber:

--- Zitat ---Ist das realistisch auf einer ganz normalen Bündelstelle im gD? Da müsste die Hierarchie ja schon viel Papier schwarz machen... und zwar die Hierarchie, von der man sich trennt.
--- End quote ---


Wenn ich jetzt schreibe, dass es keine Behörde geben wird, die einem im gD bestätigt, eine hD-Tätigkeit auszuüben kommt garantiert wieder einer um die Ecke und behauptet, genau davon aber gehört zu haben...  ;)   
Wie auch immer, es gibt 2 Gründe, die gegen so eine "Bestätigung" sprechen und abgesehen davon, garantiert so eine Bestätigung nicht, dass die neue Behörde das dann auch anerkennt!  Das Beamtenrecht ist halt leider nicht bundeseinheitlich.

Kurhesse:

--- Zitat von: Thomber am 26.04.2023 09:20 ---
--- Zitat ---Ist das realistisch auf einer ganz normalen Bündelstelle im gD? Da müsste die Hierarchie ja schon viel Papier schwarz machen... und zwar die Hierarchie, von der man sich trennt.
--- End quote ---


Wenn ich jetzt schreibe, dass es keine Behörde geben wird, die einem im gD bestätigt, eine hD-Tätigkeit auszuüben kommt garantiert wieder einer um die Ecke und behauptet, genau davon aber gehört zu haben...  ;)   
Wie auch immer, es gibt 2 Gründe, die gegen so eine "Bestätigung" sprechen und abgesehen davon, garantiert so eine Bestätigung nicht, dass die neue Behörde das dann auch anerkennt!  Das Beamtenrecht ist halt leider nicht bundeseinheitlich.

--- End quote ---

Ja und hier ist schon einer :-).

Im BAMF war es jahrelang möglich/üblich, dass Personen aus dem gD Referatsleiterstellen besetzten und dann irgendwann plötzlich nicht mehr RI oder ROI waren, sondern RR. Oder habe ich dich jetzt falsch verstanden.

Und natürlich ist das Beamtenrecht bundeseinheitlich, für Beamte des Bundes. Für die Länder gibt es eben für jedes Land ein eigenes Beamtenrecht.

Unknown:

--- Zitat von: Kurhesse am 26.04.2023 15:07 ---Ja und hier ist schon einer :-).

Im BAMF war es jahrelang möglich/üblich, dass Personen aus dem gD Referatsleiterstellen besetzten und dann irgendwann plötzlich nicht mehr RI oder ROI waren, sondern RR. Oder habe ich dich jetzt falsch verstanden.

Und natürlich ist das Beamtenrecht bundeseinheitlich, für Beamte des Bundes. Für die Länder gibt es eben für jedes Land ein eigenes Beamtenrecht.

--- End quote ---
Lief das nicht über §27 BLV? Hatte jeder Referatsleiter ein Masterstudium absolviert?

Kurhesse:

--- Zitat von: Unknown am 26.04.2023 15:12 ---
--- Zitat von: Kurhesse am 26.04.2023 15:07 ---Ja und hier ist schon einer :-).

Im BAMF war es jahrelang möglich/üblich, dass Personen aus dem gD Referatsleiterstellen besetzten und dann irgendwann plötzlich nicht mehr RI oder ROI waren, sondern RR. Oder habe ich dich jetzt falsch verstanden.

Und natürlich ist das Beamtenrecht bundeseinheitlich, für Beamte des Bundes. Für die Länder gibt es eben für jedes Land ein eigenes Beamtenrecht.

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Lief das nicht über §27 BLV? Hatte jeder Referatsleiter ein Masterstudium absolviert?

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Meines Wissen nicht, es waren keine besonders leistungsstarke Beamte. Und ich sagte ja auch, es waren RI und ROI (m/w/d) und sher jung z.T., aber gut bekannt mit dem ALs. Bei einer Person weiß ich ganz sicher, dass sie keine 27er Aufsteigerin war (sagte sie mir selber)

BalBund:
Diejenigen die vorher RI/ROI waren dürften im Wesentlichen den Weg über den §35 BLV genommen haben. Das BAMF ist eine der Behörden, die jeden freien Platz an der HS Bund besetzt, im aktuellen Jahrgang sind allein 12 Aufstiegsreferenten die Ende des Jahres in die Behörde zurückfließen.

Diese Plätze wurden dann allerdings tatsächlich oft nach Nase vergeben, die AL haben da quasi das letzte Wort. 

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