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§ 24 BLV - "Beamtenrechtlicher Status" während hauptberuflicher Tätigkeit
PolareuD:
Normalerweise erfolgen Erstverbeamtungen immer im Eingangsamt. Einstellungen in einem Förderamt sind beim Bund durch §25 BLV geregelt. Sofern gleichwertige Tätigkeiten vorliegen sollte bei 7 Jahren Arbeitszeit eine Einstellung mit A11 möglich sein.
Q:
--- Zitat von: PolareuD am 17.04.2023 07:24 ---Normalerweise erfolgen Erstverbeamtungen immer im Eingangsamt. Einstellungen in einem Förderamt sind beim Bund durch §25 BLV geregelt. Sofern gleichwertige Tätigkeiten vorliegen sollte bei 7 Jahren Arbeitszeit eine Einstellung mit A11 möglich sein.
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Ich danke dir. §25 BLV habe ich mir angeschaut. Das klingt vielversprechend.
Weiß jemand ob hier eine Zulage zu der Differenz zu A13gD gezahlt werden kann, da man ja die höherwertige Tätigkeit definitiv seit der Einstellung ausführt?
Organisator:
--- Zitat von: Q am 18.04.2023 03:32 ---
--- Zitat von: PolareuD am 17.04.2023 07:24 ---Normalerweise erfolgen Erstverbeamtungen immer im Eingangsamt. Einstellungen in einem Förderamt sind beim Bund durch §25 BLV geregelt. Sofern gleichwertige Tätigkeiten vorliegen sollte bei 7 Jahren Arbeitszeit eine Einstellung mit A11 möglich sein.
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Ich danke dir. §25 BLV habe ich mir angeschaut. Das klingt vielversprechend.
Weiß jemand ob hier eine Zulage zu der Differenz zu A13gD gezahlt werden kann, da man ja die höherwertige Tätigkeit definitiv seit der Einstellung ausführt?
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Eine solche Zulage gibts beim Bund nicht.
tochris06:
--- Zitat von: Amtsschimmel am 15.04.2023 15:06 ---
--- Zitat von: 2strong am 15.04.2023 14:48 ---Du solltest die drei Jahre einfach absitzen wie ein Mann 😉
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Es wird darauf hinauslaufen. 🤞
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Denk dran, dass du dir auch hauptberufliche Zeiten für den hD anrechnen lassen kannst, die du im gD gesammelt hast. Einzige Voraussetzung ist, dass du vollumfänglich eine Tätigkeit des hD wahrgenommen hast und das kommt in oberen Bundesbehörden nicht so selten vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat schon vor etlichen Jahren geurteilt, dass die im Einzelfall tatsächlich ausgeübte Tätigkeit relevant ist und nicht die eigene Amtsbezeichnung.
Amtsschimmel:
--- Zitat von: tochris06 am 24.04.2023 21:51 ---
--- Zitat von: Amtsschimmel am 15.04.2023 15:06 ---
--- Zitat von: 2strong am 15.04.2023 14:48 ---Du solltest die drei Jahre einfach absitzen wie ein Mann 😉
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Es wird darauf hinauslaufen. 🤞
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Denk dran, dass du dir auch hauptberufliche Zeiten für den hD anrechnen lassen kannst, die du im gD gesammelt hast. Einzige Voraussetzung ist, dass du vollumfänglich eine Tätigkeit des hD wahrgenommen hast und das kommt in oberen Bundesbehörden nicht so selten vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat schon vor etlichen Jahren geurteilt, dass die im Einzelfall tatsächlich ausgeübte Tätigkeit relevant ist und nicht die eigene Amtsbezeichnung.
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Ist das realistisch auf einer ganz normalen Bündelstelle im gD? Da müsste die Hierarchie ja schon viel Papier schwarz machen... und zwar die Hierarchie, von der man sich trennt. ;D
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