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§ 24 BLV - "Beamtenrechtlicher Status" während hauptberuflicher Tätigkeit
Thomber:
Zwei Dinge sind klar:
1. Das Absitzen von x Jahren mit A10 auf DP A13h/A14 ist gem. Laufbahnrecht Bund möglich.
2. Diesen Weg eröffnen aber nicht alle Bundesbehörden. (Wie immer gilt: Was dem Dienstherrn gefällt, ist möglich/ wird möglich gemacht ;) )
Dass man während dieser Zeit aber nach A11 oder 12 oder gar A13gD befördert werden kann, sehe ich nicht so, denn man braucht doch eine passende Stelle dafür. Eine A13h-Stelle begründet keine Beförderung vonA10 nach A11. (Ich kenne so einen Fall zwar "nur" auf Landesebene, aber die Logik ist doch die gleiche. Sonst könnte ich ja mit einer freien hD-Stelle jeden DP-Engpass im gD umgehen. Setze dich auf ne A15-Stelle und befördere dich dann durch bis A13gD und danach schiebe ich dich wieder auf ne reguläre A13gD, wenn es eine gibt und du machst deine A10-Tätigkeit halt überbezahlt weiter. Nee, denke nicht, dass das so geht. Beförderung braucht passenden Dienstposten (plus Haushaltsmittel) und ne A13h ist leider kein passender DP für A10->A11
Konkretes Beispiel aus Berlin: A12 mit Master saß auf DP A14. Beförderung nach A13gD wurde abgelehnt, weil dieser DP halt ne A14 ist und keine Beförderung (ohne Laufbahnbefähigung!) begründet. Hätte gleiche Person auf einem DP A13g gesessen und hätte also "geringe" Arbeit getan, wäre er/sie/es befördert worden. Klingt doof, scheint mir aber formal richtig zu sein.
Organisator:
--- Zitat von: Thomber am 14.04.2023 08:51 ---Zwei Dinge sind klar:
1. Das Absitzen von x Jahren mit A10 auf DP A13h/A14 ist gem. Laufbahnrecht Bund möglich.
2. Diesen Weg eröffnen aber nicht alle Bundesbehörden. (Wie immer gilt: Was dem Dienstherrn gefällt, ist möglich/ wird möglich gemacht ;) )
Dass man während dieser Zeit aber nach A11 oder 12 oder gar A13gD befördert werden kann, sehe ich nicht so, denn man braucht doch eine passende Stelle dafür. Eine A13h-Stelle begründet keine Beförderung vonA10 nach A11. (Ich kenne so einen Fall zwar "nur" auf Landesebene, aber die Logik ist doch die gleiche. Sonst könnte ich ja mit einer freien hD-Stelle jeden DP-Engpass im gD umgehen. Setze dich auf ne A15-Stelle und befördere dich dann durch bis A13gD und danach schiebe ich dich wieder auf ne reguläre A13gD, wenn es eine gibt und du machst deine A10-Tätigkeit halt überbezahlt weiter. Nee, denke nicht, dass das so geht. Beförderung braucht passenden Dienstposten (plus Haushaltsmittel) und ne A13h ist leider kein passender DP für A10->A11
Konkretes Beispiel aus Berlin: A12 mit Master saß auf DP A14. Beförderung nach A13gD wurde abgelehnt, weil dieser DP halt ne A14 ist und keine Beförderung (ohne Laufbahnbefähigung!) begründet. Hätte gleiche Person auf einem DP A13g gesessen und hätte also "geringe" Arbeit getan, wäre er/sie/es befördert worden. Klingt doof, scheint mir aber formal richtig zu sein.
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Es kommt auf die Behörde an, ob sie innerhalb der bestehenden Laufbahn (hier gD) ausreichend Beförderungsdienstposten hat, um bei Nichterlangung der Laufbahnbefähigung den Beamten weiterhin in seiner ursprünglichen Laufbahn beschäftigen zu können. Passieren kann höchstens, dass der z.B. auf A11 Beförderte, wenn er keinen Laufbahnwechsel vollzieht, eine A11-Tätigkeit übernehmen muss. Bei gebündelten Dienstposten eher kein Problem. Ansonsten ist das Risiko sehr gering, dass die Laufbahnbefähigung nicht erreicht wird.
Das Berliner Beispiel ist seitens der Behörde schlecht argumentiert. Natürlich kann man auf einer Planstelle befördert werden, auch wenn diese einer höheren Laufbahn entspricht. Hier gibt es keinen rechtlichen Grund, der dies verbietet. Allenfalls kann sich die Behörde entscheiden, dies nicht umsetzen zu wollen, aus welchen Gründen auch immer.
2strong:
--- Zitat von: Thomber am 14.04.2023 08:51 ---Dass man während dieser Zeit aber nach A11 oder 12 oder gar A13gD befördert werden kann, sehe ich nicht so, denn man braucht doch eine passende Stelle dafür.
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Das ist durchaus möglich und zwar überall dort, wo einem Dienstposten mehrere Ämter einer Laufbahngruppe zugeordnet sind (gebündelte Dienstpostenbewertung). Im Bereich des Bundes sind solche Bündelungen z. B. von A 9g bis A 11 üblich, in obersten Behörden auch über alle Ämter einer Laufbahngruppe. Organisator hat das bereits ganz zutreffend beschrieben.
Thomber:
--- Zitat von: 2strong am 14.04.2023 12:26 ---
--- Zitat von: Thomber am 14.04.2023 08:51 ---Dass man während dieser Zeit aber nach A11 oder 12 oder gar A13gD befördert werden kann, sehe ich nicht so, denn man braucht doch eine passende Stelle dafür.
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Das ist durchaus möglich und zwar überall dort, wo einem Dienstposten mehrere Ämter einer Laufbahngruppe zugeordnet sind (gebündelte Dienstpostenbewertung). Im Bereich des Bundes sind solche Bündelungen z. B. von A 9g bis A 11 üblich, in obersten Behörden auch über alle Ämter einer Laufbahngruppe. Organisator hat das bereits ganz zutreffend beschrieben.
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Ah ja... sitzt man auf ner A9-A11-Stelle kann man während man die A13h-Tätigkeit ausübt also auf der "alten" befördert werden. ja solange man formal auf der alten Stelle sitzt... Gut danke
Organisator:
--- Zitat von: Thomber am 14.04.2023 13:37 ---
--- Zitat von: 2strong am 14.04.2023 12:26 ---
--- Zitat von: Thomber am 14.04.2023 08:51 ---Dass man während dieser Zeit aber nach A11 oder 12 oder gar A13gD befördert werden kann, sehe ich nicht so, denn man braucht doch eine passende Stelle dafür.
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Das ist durchaus möglich und zwar überall dort, wo einem Dienstposten mehrere Ämter einer Laufbahngruppe zugeordnet sind (gebündelte Dienstpostenbewertung). Im Bereich des Bundes sind solche Bündelungen z. B. von A 9g bis A 11 üblich, in obersten Behörden auch über alle Ämter einer Laufbahngruppe. Organisator hat das bereits ganz zutreffend beschrieben.
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Ah ja... sitzt man auf ner A9-A11-Stelle kann man während man die A13h-Tätigkeit ausübt also auf der "alten" befördert werden. ja solange man formal auf der alten Stelle sitzt... Gut danke
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Man kann auch "formal" schon auf der neuen Stelle sitzen, also auf einer Planstelle der höheren Laufbahn geführt werden. Dies ist haushalterisch durchaus möglich und je nach Ausstattung mit freien Planstellen auch üblich.
Umgekehrt kann es auch sein, dass man weiter auf der alten Planstelle geführt wird und daher keine Beförderungsmöglichkeit besteht.
Es kommt also immer auf die konkrete Ausgestaltung in der jeweiligen Behörde an.
Bei dem von dir genannten Beispiel könnte der Oberinspektor befördert werden, der Amtmann jedoch nicht. Würde man auf der A13h-Planstelle geführt werden, könnten beide befördert werden.
Was tatsächlich gemacht wird, hängt von der gelebten Praxis der Behörde oder internen Regelungen dazu ab (z.B. Dienstvereinbarungen zu Beurteilungen und zu Beförderungen)
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