Autor Thema: Nahtlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Beamten  (Read 2517 times)

Magda

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Hallo zusammen,

ich bin schon einige Jahre Beamtin und bekomme von meinem Hausarzt bei Krankheit lediglich einen 3-Zeiler auf Blanko-Papier mit Stempel der Arztpraxis, dass ich von X bis Y arbeitsunfähig erkrankt bin.

In den vergangenen Jahren lag natürlich hin und wieder auch mal ein WE zwischen den AU. Nun hat es mich vor Kurzem richtig erwischt und ich war 1 1/2 Wochen erkrankt und habe 2 AU eingereicht, Dienstag bis Freitag (Arztbesuch war am Mittwoch) und Montag bis Freitag (Arztbesuch war am Montag). Den folgenden Montag war ich wieder arbeitsfähig.

Meine Personalstelle meldete sich zeitnah und verlangte per bösem Brief eine AU fürs Wochenende. Rechtsgrundlage ist auf meine Rückfrage hin ein Merkblatt, nachdem ab dem 4. Krankheitstag eine AU vorgelegt werden muss (ohne Nennung weiterer Rechtsgrundlagen).

Ich habe die AU letztendlich nachträglich beim Hausarzt angefordert und eingereicht. Ich finde dieses Vorgehen dennoch weiterhin seltsam, da sich die vorangegangenen Sachbearbeiter nicht an meinen AU gestört haben. Meines Wissens nach sind nahtlose AU für den Krankengeldbezug wichtig, aber das betrifft mich als Beamtin nicht.

Waren meine bisherigen Sachbearbeiter einfach Schnarchnasen oder hat mein neuer Sachbearbeiter etwas falsch verstanden?  ;)




Opa

  • Gast
Aus deiner Erläuterung verstehe ich den Sachverhalt so, dass du tatsächlich durchgehend auch über das Wochenende krank warst. Insofern ist es
- formell richtig, dass durchgehend zu bescheinigen ist
- dienstrechtlich potentiell relevant, in erster Linie bei der Berechnung einer möglichen amtsärztlichen Beurteilung der Dienstfähigkeit, die nach eine Anzahl von Krankheitstagen innerhalb einer bestimmten Frist einzuleiten ist (z.B. mehr als 3 Monate innerhalb von 6 Monaten im Bereich des BMI)
- für die Fristberechnung eine BEM-Angebots von Bedeutung.

Wenn ein Personalsachbearbeiter das bislang nicht so eng gesehen hat, würde ich ihn gleichwohl nicht als Schnarchnase bezeichnen, weil es anhand der Aktenlage möglicherweise sehr eindeutig erkennbar war, dass es sich nur um saisonale Infekte o.ä. gehandelt hat.
Eher unüblich finde ich die Bescheinigung des Arztes, der ja wohl zweifelsfrei feststellen und somit auch bescheinigen konnte, dass die Dienstunfähigkeit durchgehend vorlag.

Magda

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Aus deiner Erläuterung verstehe ich den Sachverhalt so, dass du tatsächlich durchgehend auch über das Wochenende krank warst. Insofern ist es
- formell richtig, dass durchgehend zu bescheinigen ist
- dienstrechtlich potentiell relevant, in erster Linie bei der Berechnung einer möglichen amtsärztlichen Beurteilung der Dienstfähigkeit, die nach eine Anzahl von Krankheitstagen innerhalb einer bestimmten Frist einzuleiten ist (z.B. mehr als 3 Monate innerhalb von 6 Monaten im Bereich des BMI)
- für die Fristberechnung eine BEM-Angebots von Bedeutung.

Wenn ein Personalsachbearbeiter das bislang nicht so eng gesehen hat, würde ich ihn gleichwohl nicht als Schnarchnase bezeichnen, weil es anhand der Aktenlage möglicherweise sehr eindeutig erkennbar war, dass es sich nur um saisonale Infekte o.ä. gehandelt hat.
Eher unüblich finde ich die Bescheinigung des Arztes, der ja wohl zweifelsfrei feststellen und somit auch bescheinigen konnte, dass die Dienstunfähigkeit durchgehend vorlag.
Strenggenommen waren es zwei verschiedene Erkrankungen, wobei sie schon kausal zusammen hingen. Wäre Samstag ein Arbeitstag gewesen, wäre ich allerdings ins Büro gegangen.

Opa

  • Gast
Aufgrund dieser Präzisierung des Sachverhalts, wonach zumindest am Samstag keine Dienstunfähigkeit vorlag, stelle ich fest, dass sowohl die Forderung des Personalsachbearbeiters nach einer durchgehenden Bescheinigung unbegründet war als auch die durch den Arzt daraufhin ausgestellte Bescheinigung unzutreffend war.

Dienstunfähigkeit ist nur zu melden und zu bescheinigen, wenn auch tatsächlich Dienstunfähigkeit vorliegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen arbeitsfreien Tag handelt.

Magda

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Aufgrund dieser Präzisierung des Sachverhalts, wonach zumindest am Samstag keine Dienstunfähigkeit vorlag, stelle ich fest, dass sowohl die Forderung des Personalsachbearbeiters nach einer durchgehenden Bescheinigung unbegründet war als auch die durch den Arzt daraufhin ausgestellte Bescheinigung unzutreffend war.

Dienstunfähigkeit ist nur zu melden und zu bescheinigen, wenn auch tatsächlich Dienstunfähigkeit vorliegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen arbeitsfreien Tag handelt.
D.h. wenn ich Samstag und Sonntag krank bin und theoretisch nicht arbeiten kann, müsste ich mich schon ab Samstag krank melden?

Ich hab mich bisher immer erst ab dem ersten Arbeitstag krank gemeldet.

Opa

  • Gast
Das habe ich so nicht geschrieben. Meine Aussage war, dass -wenn du am Samstag dienstfähig bist-, du dich nicht für diesen Samstag dienstunfähig melden kannst.

EiTee

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 354
Auf der AU sollte doch stehen, ob es sich um eine Folgebescheinigung handelt oder nicht. Entsprechend wäre das Wochenende per AU abgedeckt. Da Du schreibst, dass es 2 unterschiedliche Krankheiten waren, gibt es hierbei auch keine Folgebescheinigung womit das Wochenende ausgeklammert wird. Ein Zusammenhang ändert nichts an der Tatsache, dass es zwei unterschiedliche waren.

Opa hat dies daher schon zutreffend beantwortet.

Magda

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Auf der AU sollte doch stehen, ob es sich um eine Folgebescheinigung handelt oder nicht. Entsprechend wäre das Wochenende per AU abgedeckt. Da Du schreibst, dass es 2 unterschiedliche Krankheiten waren, gibt es hierbei auch keine Folgebescheinigung womit das Wochenende ausgeklammert wird. Ein Zusammenhang ändert nichts an der Tatsache, dass es zwei unterschiedliche waren.

Opa hat dies daher schon zutreffend beantwortet.
Auf meinen AU steht nicht drauf, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist. Mein Hausarzt verwendet für Privatpatienten einfach nur ein Blanko-Blatt mit 3-Zeiler (Datum, XY ist arbeitsunfähig erkrankt von bis, Unterschrift, Stempel).