Aus deiner Erläuterung verstehe ich den Sachverhalt so, dass du tatsächlich durchgehend auch über das Wochenende krank warst. Insofern ist es
- formell richtig, dass durchgehend zu bescheinigen ist
- dienstrechtlich potentiell relevant, in erster Linie bei der Berechnung einer möglichen amtsärztlichen Beurteilung der Dienstfähigkeit, die nach eine Anzahl von Krankheitstagen innerhalb einer bestimmten Frist einzuleiten ist (z.B. mehr als 3 Monate innerhalb von 6 Monaten im Bereich des BMI)
- für die Fristberechnung eine BEM-Angebots von Bedeutung.
Wenn ein Personalsachbearbeiter das bislang nicht so eng gesehen hat, würde ich ihn gleichwohl nicht als Schnarchnase bezeichnen, weil es anhand der Aktenlage möglicherweise sehr eindeutig erkennbar war, dass es sich nur um saisonale Infekte o.ä. gehandelt hat.
Eher unüblich finde ich die Bescheinigung des Arztes, der ja wohl zweifelsfrei feststellen und somit auch bescheinigen konnte, dass die Dienstunfähigkeit durchgehend vorlag.