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Abschaffung Steuerklassen III/V
Sputnik1978:
--- Zitat von: egertp am 16.04.2023 20:14 ---
--- Zitat von: Max am 16.04.2023 12:42 ---Du hast ja schon richtig geschrieben, dass die Steuerlast am Ende bei 3/5 und 4/4 gleich ist.
4 mit Faktor dürfte nicht deutlich schlechter sein als 3/5, denn selbst wenn für euch jeder Euro auf dem Konto zählt, musst du ja zumindest Rücklagen bilden, welche die Nachzahlung abdecken. Bei 4 mit Faktor sollte die Steuerschuld plus-minus Null sein. Sprich, die Rücklagen die du jetzt für die Nachzahlung zurücklegst gehen direkt ans Finanzamt. Macht also für dein monatliches Budget keinen Unterschied.
--- End quote ---
Sorry aber ich verstehe einfach nicht wie ihr denkt und die Sache verarbeitet.
Wenn bei 4/4 einer Familie fehlen Netto jede Monat 400-450 Euro.
Wie soll man es verstehen???
Steuerlast bleibt gleich,ok ,mag sein aber netto bleibt im Jahr 4800-6000 Euro weniger.
Und natürlich FA wird es nie Rückerstattung tätigen.
Also die entstandene Nettoverlust bei Wechsel 3/5 auf 4/4 wird nicht rückerstattet.
Dies müssen die Familien wissen und eindeutig
--- End quote ---
Wir hatten mal V/III "umgekehrt", um das Elterngeld für meine Frau zu "pumpen".
Natürlich hat das Finanzamt die höhere Steuerlast mit der Steuererklärung reguliert - waren etliche 1.000 Eur damals.
sapere aude:
In der Endabrechnung macht die Steuerklassenwahl bzgl. der steuerlichen Gesamtbelastung keinen Unterschied.
Da bei 3/5 zwingend eine Steuererklärung abzugeben und bei 4/4 eine Abgabe ratsam ist, wird alles mit dem Steuerbescheid glatt gezogen.
@ egertp
Welchen Nettoverlust meinst Du?
Die Steuergesamtbelastung ist bei 4/4, 3/5 und 5/3 immer gleich!!!
Die gennanten Vorteile beim Eltern- bzw. Krankengeld sind aber nicht zuvernachlässigen.
Amtsschimmel:
Bei Elterngeld wäre alles andere ja auch schon fahrlässig, um nicht zu sagen bescheuert.
@egertp: willst oder kannst du einfachste Sachverhalte nicht verstehen? Und nochmal: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung googlen und Werbungskosten unterjährig erstattet bekommen, wenn es so sehr pressiert.
MoinMoin:
--- Zitat von: Sputnik1978 am 16.04.2023 19:16 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 16.04.2023 18:04 ---
--- Zitat von: Sputnik1978 am 16.04.2023 12:49 ---Danke für die Rückmeldungen.
Dass III/V oder IV/IV (gegebenenfalls mit Faktor) unterm Strich keinen Unterschied machen, ist mir bewusst.
Mir geht es - platt formuliert - darum, dass ich halt meine Rechnungen monatlich zahlen muss und hier nicht erst auf eine Gutschrift der jährlichen Steuererklärung warten kann.
Bei der aktuellen Kombi III/V hatten wir noch nie eine Nachzahlung, immer nur Erstattungen (jüngst für 2022 über 1.000,- €). Deshalb habe ich hierfür noch nie Rücklagen gebildet.
Kann man bei IV/IV im Faktorverfahren den Faktor so bilden, dass - zumindest auf das Familieneinkommen bezogen - das aktuelle Nettoeinkommen unverändert bleibt? Gibt es brauchbare Hilfen im Netz, um den passenden Faktor zu ermitteln?
--- End quote ---
Wenn du bei 3/5 Erstattungen hast, dann dürfte 4/4 mit Faktor und dein monatliches Netto erhöhen.
Wenn du deine Kosten eingetragen hast.
Das BMF hat einen entsprechende Rechner wo du die Varianten miteinander vergleichen kannst.
--- End quote ---
Danke für Deine Antwort.
Ich hatte einen ähnlichen Gedanken. Das Problem ist, dass diese Rechner doch sehr "grob" sind. Hiernach habe ich bei III/V immer eine fette Nachzahlung (ich war perplex, was ich dem Finanzamt grundsätzlich jährlich zusätzlich zahlen müsste), faktisch bekommen wir Geld erstattet (für 2022 über 1.000 €). Hängt wohl mit zusätzlicher Altersvorsorge, Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen etc. zusammen. Damit kann ich aber bei den mit bekannten Rechnern im Internet für die Optimierung des Faktors nicht "spielen".
--- End quote ---
Deine Kosten kannst du zT als Freibeträge eintragen lassen, dann würdest du diese monatlich ausgezahlt bekommen und nicht erst bei der Jahreserklärung.
Warum du bei deiner Konstellation keine Nachzahlung hast, ist so nicht nachvollziehbar.
Amtsschimmel:
--- Zitat von: MoinMoin am 16.04.2023 21:41 ---
--- Zitat von: Sputnik1978 am 16.04.2023 19:16 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 16.04.2023 18:04 ---
--- Zitat von: Sputnik1978 am 16.04.2023 12:49 ---Danke für die Rückmeldungen.
Dass III/V oder IV/IV (gegebenenfalls mit Faktor) unterm Strich keinen Unterschied machen, ist mir bewusst.
Mir geht es - platt formuliert - darum, dass ich halt meine Rechnungen monatlich zahlen muss und hier nicht erst auf eine Gutschrift der jährlichen Steuererklärung warten kann.
Bei der aktuellen Kombi III/V hatten wir noch nie eine Nachzahlung, immer nur Erstattungen (jüngst für 2022 über 1.000,- €). Deshalb habe ich hierfür noch nie Rücklagen gebildet.
Kann man bei IV/IV im Faktorverfahren den Faktor so bilden, dass - zumindest auf das Familieneinkommen bezogen - das aktuelle Nettoeinkommen unverändert bleibt? Gibt es brauchbare Hilfen im Netz, um den passenden Faktor zu ermitteln?
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Wenn du bei 3/5 Erstattungen hast, dann dürfte 4/4 mit Faktor und dein monatliches Netto erhöhen.
Wenn du deine Kosten eingetragen hast.
Das BMF hat einen entsprechende Rechner wo du die Varianten miteinander vergleichen kannst.
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Danke für Deine Antwort.
Ich hatte einen ähnlichen Gedanken. Das Problem ist, dass diese Rechner doch sehr "grob" sind. Hiernach habe ich bei III/V immer eine fette Nachzahlung (ich war perplex, was ich dem Finanzamt grundsätzlich jährlich zusätzlich zahlen müsste), faktisch bekommen wir Geld erstattet (für 2022 über 1.000 €). Hängt wohl mit zusätzlicher Altersvorsorge, Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen etc. zusammen. Damit kann ich aber bei den mit bekannten Rechnern im Internet für die Optimierung des Faktors nicht "spielen".
--- End quote ---
Deine Kosten kannst du zT als Freibeträge eintragen lassen, dann würdest du diese monatlich ausgezahlt bekommen und nicht erst bei der Jahreserklärung.
Warum du bei deiner Konstellation keine Nachzahlung hast, ist so nicht nachvollziehbar.
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Das ist schon nachvollziehbar, wenn er ansonsten viel steuerlich absetzen kann. War bei uns einige Jahre lang genauso.
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