Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Interner Stellenwechsel - Eingruppierung
MoinMoin:
--- Zitat von: Frieda2015 am 17.04.2023 12:12 ---Wenn ich es richtig verstehe, hieße es dass dann aber, dass ich durch Höhergruppierung in Stufe 3 verbleibe und die Stufenlaufzeit von vorne beginnt? Das ist jetzt nicht wirklich attraktiv, dass ich dann wieder 3 Jahre in Stufe 3 bleiben soll, weil ich jetzt einen höherwertigen Job mache. Oder habe ich was falsch verstanden?
--- End quote ---
Warum ist es unattraktiv? 1100€ mehr sind doch durchaus schon mal was. ;)
Und sei "Froh" im TV-L würdest du in die Stufe 2 kommen :o
Dein "Fehler" war in der Stufe 3 in der EG6 sich einstellen zu lassen, obwohl du offensichtlich mehr förderliche Zeiten gehabt hättest. Als Neueinstellung könntest du die Stufe 4 bekommen, verrückt aber ist leider so im TVöD.
Das Beste ist, dass du mit deinem AG vereinbarst, erst nach Stufenaufstieg zur Stufe 4, die neuen Tätigkeiten übertragen bekommst.
PRLVR:
Hallo,
absolut legitim seitens des AG, mit deiner Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorne. Man kann es auch pragmatisch sehen, die bisher gewonnene Berufserfahrung hast du ja in E 6 gemacht. In E 10 sammelst du ganz andere Erfahrungen :) und wie schon geschrieben 1100 € finde ich attraktiv.
Sputnik:
Tatsächlich handelt es sich laut Schilderung doch nicht um eine Höhergruppierung (derselben, alten Stelle) sondern um die Bekleidung einer anderen Stelle.
FearOfTheDuck:
Was trotzdem eine Höhergruppierung ist.
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