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Interner Stellenwechsel - Eingruppierung
Beamter:
--- Zitat von: MoinMoin am 17.04.2023 10:14 ---Einschlägige Berufserfahrung führt maximal zur Stufe 3 (ob diese vorliegen ist so nicht erkennbar).
förderliche Zeiten müssen vor Vertragsabschluss ausgehandelt werden.
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Völlig am Ausgangsthread vorbei.
MoinMoin:
--- Zitat von: Frieda2015 am 17.04.2023 10:27 ---Danke erstmal für eure Antworten.
Anders gefragt, ist eine Eingruppierung in Stufe 4 bei Höhergruppierung generell möglich? Gibt es dafür Voraussetzungen oder ist es Verhandlungssache?
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Nein. Weder noch.
Nur bei einer Neueinstellung wäre es möglich dir entsprechend eine höher Stufe zu geben, als die du derzeitig hast.
Es bleibt die von Organisator benannte Stufenlaufzeitverkürzung nach §17.2. Die ist aber relativ unwahrscheinlich, da du dafür eine erheblich überdurchschnittliche Leistung beim AG erbracht haben musst.
Und da du noch keine Leistung in der EG erbracht hast, wird es dem AG schwer fallen dieses Verkürzung anzuwenden.
MoinMoin:
--- Zitat von: Beamter am 17.04.2023 10:51 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 17.04.2023 10:14 ---Einschlägige Berufserfahrung führt maximal zur Stufe 3 (ob diese vorliegen ist so nicht erkennbar).
förderliche Zeiten müssen vor Vertragsabschluss ausgehandelt werden.
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Völlig am Ausgangsthread vorbei.
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Nein, nur es fehlte mein einleitender Satz, dass es keine Möglichkeit gibt - via Berufserfahrung - eine höhere Stufe als die aktuelle bei einer HG zu erhalten.
Sorry dafür.
Und völlig vorbei nur, wenn man nicht den zweiten gedanklichen Schritt nach der einfache Beantwortung NEIN machen möchte.
Frieda2015:
Nein. Weder noch.
Nur bei einer Neueinstellung wäre es möglich dir entsprechend eine höher Stufe zu geben, als die du derzeitig hast.
Es bleibt die von Organisator benannte Stufenlaufzeitverkürzung nach §17.2. Die ist aber relativ unwahrscheinlich, da du dafür eine erheblich überdurchschnittliche Leistung beim AG erbracht haben musst.
Und da du noch keine Leistung in der EG erbracht hast, wird es dem AG schwer fallen dieses Verkürzung anzuwenden.
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Wenn ich es richtig verstehe, hieße es dass dann aber, dass ich durch Höhergruppierung in Stufe 3 verbleibe und die Stufenlaufzeit von vorne beginnt? Das ist jetzt nicht wirklich attraktiv, dass ich dann wieder 3 Jahre in Stufe 3 bleiben soll, weil ich jetzt einen höherwertigen Job mache. Oder habe ich was falsch verstanden?
Organisator:
--- Zitat von: Frieda2015 am 17.04.2023 12:12 ---Wenn ich es richtig verstehe, hieße es dass dann aber, dass ich durch Höhergruppierung in Stufe 3 verbleibe und die Stufenlaufzeit von vorne beginnt? Das ist jetzt nicht wirklich attraktiv, dass ich dann wieder 3 Jahre in Stufe 3 bleiben soll, weil ich jetzt einen höherwertigen Job mache. Oder habe ich was falsch verstanden?
--- End quote ---
Das hast du richtig verstanden. im TVöD bleibt die Stufe, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
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